Kann ich mein Erbe noch einfordern unter diesen Umständen?

19. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
sparcle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann ich mein Erbe noch einfordern unter diesen Umständen?

Hallo,

mein Vater ist vor 5 Jahren verstorben, zu meiner Mutter habe ich kaum Kontakt. Sofort noch beim Weg zum Bestattungshaus legte mir meine Mutter ein Scheiben vor, das ich unterzeichnen sollte. In diesem Schreiben stand, dass ich mein Erbe zu Gunsten meiner Mutter abtrete. Unter Tränen versicherte mir meine Mutter, dass ich sonst nur Schulden erben würde, das Haus wäre auch noch nicht abbezahlt etc und wenn ihr etwas zustoßen würde, wäre es sowieso meins. Noch völlig fertig habe ich es unterschrieben und mir nichts weiter dabei gedacht. Nun habe ich von guten Bekannten gehört, das meine Mutter das Haus verkauft und das Geld verjubeln und es sich richtig gut gehen lassen will. Kann ich noch etwas tun? Ich fühle mich vollkommen veräppelt. Oder muss ich es als gegeben hinnehmen? Danke und liebe Grüße.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Geschichte kann so nicht stimmen, da man auf einen geerbten Anteil am Haus nur durch notariellen Vertrag verzichten kann.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sparcle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe nichts anderes gemacht als diesen Abtritt des Erbes zu unterzeichnen, von meiner Mutter selbst verfasst. Das Haus und alles andere lief nach meinem Wissen auf meine Mutter und meinen Vater. Was heißt das dann konkret nun für mich? Beim Notar war ich nie diesbezüglich.

2x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Melde dich beim Nachlassgericht und beantrage einen Erbschein. In dem gibst du deine Mutter als Miterbin an. dann gehst du zum Notar und sorgst dafür, dass du ins Grundbuch reinkommst und schon kann deine Mutter nicht mehr alleine verkaufen. Erben müssen nicht automatisch ins Grundbuch sofort eingetragen werden. Und solange du nicht amtlich das Erbe ausgeschlagen hast bist du automatisch Erbe geworden.
Deine Mutter kann nur mit Erbschein das Grundstück verkaufen soweit dein Vater damals im Grundbuch stand. Und beim Antrag muss man angeben, wer Miterbe ist. Aufgrund eines eigenen Schreibens kann sie eigentlich nicht behaupten, dass du verzichtet hast. Hast du eine Kopie des Schreibens? Dann vorsichtshalber von einem Anwalt prüfen lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ein Problem würde sich dann ergeben, wenn es ein Testament gibt, in dem Deine Mutter als Alleinerbin eingesetzt wurde. Dann hast Du durch Deine Unterschrift wahrscheinlich auf die Geltendmachung des Pflichtteils verzichtet. Der wäre aber ohnehin nach 3 Jahren verjährt. In diesem Fall hättest Du aber Post vom Nachlassgericht bekommen müssen, worin Du über den Inhalt des Testamentes informiert wirst.

Ansonsten kannst Du mit einem einfachen Vertrag jedenfalls nicht auf Deine Rechte am Haus verzichten. Deine Mutter kann das Haus auch nicht ohne Deine Mitwirkung verkaufen.

Ich schließe mich an, dass Du Dich beim Nachlassgericht erkundigen solltest, ob ein Erbschein ausgestellt wurde.

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