Hallo!
Ich wohne seit 6 Monaten in einer Wohnung mit A und B. Ursprünglich hat dort noch C gewohnt, für den ich jedoch als Untermieter eingestiegen bin. Ich habe jedoch keinerlei Mietvertrag oder ähnliches, die Hausverwaltung weiß nicht einmal, dass ich hier lebe. Ich tauche also nirgendwo auf. Die Miete selbst wird komplett von C's Konto gezahlt (A, B und ich haben ihm jeweils immer unseren Anteil gezahlt). Nun habe ich zum 1.12. eine neue Wohnung. Die momentane Wohnung haben wir sowieso zum 31.12. gekündigt. Meine Frage ist erstens nun: Bin ich in der Pflicht, einen Nachmieter zu suchen, obwohl ich selbst nur Untermieter von C bin und keinerlei Vertrag oder ähnliches habe? Und zweitens: Bin ich durch irgendetwas gesetzlich daran gebunden, im Dezember hier noch Miete zahlen zu müssen, obwohl ich keinen Untermietvertrag besitze und C der alleinige Mieter ist? Danke für eure Hilfe!!!
Kann ich einfach ausziehen, da ich ein Untermieter ohne Vertrag bin?
16. Oktober 2017
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Frage vom 16. Oktober 2017 | 21:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich einfach ausziehen, da ich ein Untermieter ohne Vertrag bin?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 21:49
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatKann ich einfach ausziehen, :
ja, selbst wenn Du Hauptmieter wärst, dürftest Du einfach ausziehen.
ist angesichts der Beschreibung eine höchst gefährliche Beauptung. Ich gehe davon aus, das es einen mündlichen Vertrag gibt.Zitatda ich ein Untermieter ohne Vertrag bin :
Berry
#2
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 21:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, ich komme nicht aus diesem Bereich.. demnach besteht wahrscheinlich dann schon ein Vertrag, ein "mündlicher". Ein schriftlicher existiert auf jeden Fall nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 22:00
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:Die Miete selbst wird komplett von C's Konto gezahlt (A, B und ich haben ihm jeweils immer unseren Anteil gezahlt).
Es besteht zwar kein Vertrag mit dem Eigentümer, aber ein mündlicher Vertrag mit C.
Und ohne Kündigung des Vertrages besteht die Pflicht auch weiterhin den Anteil an C zu zahlen.
#4
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 22:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay, vielen Dank!
#5
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 23:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatfür den ich jedoch als Untermieter eingestiegen bin :
Irgendwo bei diesem Vorgang ist ein Vertrag entstanden.
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