Kann ich einfach ausziehen, da ich ein Untermieter ohne Vertrag bin?

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
cubakind
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich einfach ausziehen, da ich ein Untermieter ohne Vertrag bin?

Hallo!

Ich wohne seit 6 Monaten in einer Wohnung mit A und B. Ursprünglich hat dort noch C gewohnt, für den ich jedoch als Untermieter eingestiegen bin. Ich habe jedoch keinerlei Mietvertrag oder ähnliches, die Hausverwaltung weiß nicht einmal, dass ich hier lebe. Ich tauche also nirgendwo auf. Die Miete selbst wird komplett von C's Konto gezahlt (A, B und ich haben ihm jeweils immer unseren Anteil gezahlt). Nun habe ich zum 1.12. eine neue Wohnung. Die momentane Wohnung haben wir sowieso zum 31.12. gekündigt. Meine Frage ist erstens nun: Bin ich in der Pflicht, einen Nachmieter zu suchen, obwohl ich selbst nur Untermieter von C bin und keinerlei Vertrag oder ähnliches habe? Und zweitens: Bin ich durch irgendetwas gesetzlich daran gebunden, im Dezember hier noch Miete zahlen zu müssen, obwohl ich keinen Untermietvertrag besitze und C der alleinige Mieter ist? Danke für eure Hilfe!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von cubakind):
Kann ich einfach ausziehen,


ja, selbst wenn Du Hauptmieter wärst, dürftest Du einfach ausziehen.

Zitat (von cubakind):
da ich ein Untermieter ohne Vertrag bin
ist angesichts der Beschreibung eine höchst gefährliche Beauptung. Ich gehe davon aus, das es einen mündlichen Vertrag gibt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cubakind
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich komme nicht aus diesem Bereich.. demnach besteht wahrscheinlich dann schon ein Vertrag, ein "mündlicher". Ein schriftlicher existiert auf jeden Fall nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Die Miete selbst wird komplett von C's Konto gezahlt (A, B und ich haben ihm jeweils immer unseren Anteil gezahlt).

Es besteht zwar kein Vertrag mit dem Eigentümer, aber ein mündlicher Vertrag mit C.
Und ohne Kündigung des Vertrages besteht die Pflicht auch weiterhin den Anteil an C zu zahlen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cubakind
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von cubakind):
für den ich jedoch als Untermieter eingestiegen bin

Irgendwo bei diesem Vorgang ist ein Vertrag entstanden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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