Kann ich einfach aus der Wohnung ohne zu reparieren und der Vermieterin die Kaution lassen?

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chanandler Bong
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich einfach aus der Wohnung ohne zu reparieren und der Vermieterin die Kaution lassen?

Hallo,
ich werde bald aus meiner Wohnung ausziehen und im Laufe meiner Wohnzeit dort ist die Badezimmertür am Boden aufgequollen, weil Wasser aus der Dusche ausgetreten ist( wegen eines Schaden, der bevor ich eingezogen bin, schon da war).
Nun hat meine Vermieterin mir einen Brief geschrieben, dass ich die Tür zu reparieren habe und hat mir einen KOstenvoranschlag für eine Schreinerei beigelegt. Nun ist meine Frage, ob ich einfach ausziehen kann ohne das zu reparieren und ihr im Gegenzug sage, dass sie die Kaution behalten kann?

Würde mich über schnelle Antworten freuen
Vielen Dank

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Chanandler Bong):
Nun ist meine Frage, ob ich einfach ausziehen kann ohne das zu reparieren und ihr im Gegenzug sage, dass sie die Kaution behalten kann?

Klar.
Die wesentlich interessantere Frage dürfte jedoch sein, ob man damit durchkommt.



Wie hoch ist die Kaution, wie hoch der KV, wie ist der restliche Zustand der Wohnung?



Warum will man für einen Schadenaufkommend en man nicht verursacht hat?



Zitat (von Chanandler Bong):
wegen eines Schaden, der bevor ich eingezogen bin, schon da war

Wie könnte man das beweisen?

Wurde der Wasseraustritt der Vermieterin unverzüglich gemeldet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Chanandler Bong):
Hallo,
ich werde bald aus meiner Wohnung ausziehen und im Laufe meiner Wohnzeit dort ist die Badezimmertür am Boden aufgequollen, weil Wasser aus der Dusche ausgetreten ist( wegen eines Schaden, der bevor ich eingezogen bin, schon da war).
Nun hat meine Vermieterin mir einen Brief geschrieben, dass ich die Tür zu reparieren habe


Da müsste die Vermieterin ja erst einmal darlegen, aus welchem Grund sie meint, dass Sie die Kosten übernehmen sollen.
Zitat:

und hat mir einen KOstenvoranschlag für eine Schreinerei beigelegt. Nun ist meine Frage, ob ich einfach ausziehen kann ohne das zu reparieren und ihr im Gegenzug sage, dass sie die Kaution behalten kann?


Klar können Sie ausziehen, das ist ein freies Land.

Bezgl. dre von der VMin angemeldeten Mängel ... warum melden Sie das nicht Ihrer Haftpflicht? Allerdings sehe ich hier weniger die Pflicht Ihrer Haftpflicht, denn die des Eigentümers.

Aber wenn SIe Frieden haben wollen, und dies der einzige Mangel ist, die Kosetn der Behebung für Sie im akztablen Rahmen liegen, würich ich an Ihrer Stelle auch abnicken, besser das, als ein ewiger Rechtstreit wegen ein- zweihundert Euronen.

-- Editiert von AltesHaus am 30.07.2017 09:06

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen