Hallo,
ich werde bald aus meiner Wohnung ausziehen und im Laufe meiner Wohnzeit dort ist die Badezimmertür am Boden aufgequollen, weil Wasser aus der Dusche ausgetreten ist( wegen eines Schaden, der bevor ich eingezogen bin, schon da war).
Nun hat meine Vermieterin mir einen Brief geschrieben, dass ich die Tür zu reparieren habe und hat mir einen KOstenvoranschlag für eine Schreinerei beigelegt. Nun ist meine Frage, ob ich einfach ausziehen kann ohne das zu reparieren und ihr im Gegenzug sage, dass sie die Kaution behalten kann?
Würde mich über schnelle Antworten freuen
Vielen Dank
Kann ich einfach aus der Wohnung ohne zu reparieren und der Vermieterin die Kaution lassen?
29. Juli 2017
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Frage vom 29. Juli 2017 | 22:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich einfach aus der Wohnung ohne zu reparieren und der Vermieterin die Kaution lassen?
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#1
Antwort vom 29. Juli 2017 | 22:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatNun ist meine Frage, ob ich einfach ausziehen kann ohne das zu reparieren und ihr im Gegenzug sage, dass sie die Kaution behalten kann? :
Klar.
Die wesentlich interessantere Frage dürfte jedoch sein, ob man damit durchkommt.
Wie hoch ist die Kaution, wie hoch der KV, wie ist der restliche Zustand der Wohnung?
Warum will man für einen Schadenaufkommend en man nicht verursacht hat?
Zitatwegen eines Schaden, der bevor ich eingezogen bin, schon da war :
Wie könnte man das beweisen?
Wurde der Wasseraustritt der Vermieterin unverzüglich gemeldet?
#2
Antwort vom 30. Juli 2017 | 09:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatHallo, :
ich werde bald aus meiner Wohnung ausziehen und im Laufe meiner Wohnzeit dort ist die Badezimmertür am Boden aufgequollen, weil Wasser aus der Dusche ausgetreten ist( wegen eines Schaden, der bevor ich eingezogen bin, schon da war).
Nun hat meine Vermieterin mir einen Brief geschrieben, dass ich die Tür zu reparieren habe
Da müsste die Vermieterin ja erst einmal darlegen, aus welchem Grund sie meint, dass Sie die Kosten übernehmen sollen.
Zitat:
und hat mir einen KOstenvoranschlag für eine Schreinerei beigelegt. Nun ist meine Frage, ob ich einfach ausziehen kann ohne das zu reparieren und ihr im Gegenzug sage, dass sie die Kaution behalten kann?
Klar können Sie ausziehen, das ist ein freies Land.
Bezgl. dre von der VMin angemeldeten Mängel ... warum melden Sie das nicht Ihrer Haftpflicht? Allerdings sehe ich hier weniger die Pflicht Ihrer Haftpflicht, denn die des Eigentümers.
Aber wenn SIe Frieden haben wollen, und dies der einzige Mangel ist, die Kosetn der Behebung für Sie im akztablen Rahmen liegen, würich ich an Ihrer Stelle auch abnicken, besser das, als ein ewiger Rechtstreit wegen ein- zweihundert Euronen.
-- Editiert von AltesHaus am 30.07.2017 09:06
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