Kann ich einen Austausch verlangen?
Hallo, ich hoffe dass ich in dieser Sektion richtig mit meiner Frage bin.
Situation: Kunde hat im Juni 09 einen Neuwagen vom Werk übernommen mit 2 Jahren Garantie. Nach ca. einem Jahr machte sich Ölabscheidungen am Turbolader bemerkbar, Wagen war in der Werkstatt wo ein Abscheider getaucht wurde. Nach einem weitern halben Jahr war der Wagen zwecks Inspektion wieder dort, wobei das Problem nochmals angesprochen wurde, mit Bitte um Beseitigung. Wagen wurde dann zurückgegeben mit der Begründung dass es sich bei der Menge Öl um eine noch vertretbare handelte, der Kunde hatte im Vorfeld verlangt dass bei Fehlerursache Turbolader dieser getauscht werden solle, was halt nicht gemacht wurde. Der Kunde schloss daraufhin eine einjährige Anschlussgarantie ab (bis 16. Juni 12). Wagen war am 2.Juni beim TÜV der einen grossen Ölverlust feststellte und deshalb die Plakette verweigerte, Kunde informierte am selben Tag die Vertragswerkstatt und bekam einen Termin für den 14. Juni.
Frage:
- Kann der Kunde nun auf den Austausch des Turboladers bestehen, sind genügend Reperaturversuche hierfür erfüllt?
- Wie sieht es aus wenn die Garantie vorbei ist, hat der Kunde resultierend aus der jetztigen Reparatur noch Ansprüche wenn das Problem innerhalb des nächsten Jahres wieder beim Turbo oder dessen Umgebung auftaucht?
-Kann Kunde verlangen dass die Werkstatt die ausstehende TÜV Nachprüfung übernimmt?
Wie sollte sich der Kunde allgemein verhalten, Fotos vom Schaden sowie eine Vorstellung des Wagens bei einer freien Wekstatt zur Inaugenscheinnahme wurden schon gemacht.
Dank im Vorraus für eure Antworten.
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-- Editiert sunnyboy171981 am 06.06.2012 08:26
-- Editiert sunnyboy171981 am 06.06.2012 08:28
von sunnyboy171981 am 06.06.2012 08:26
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>Kann ich einen Austausch verlangen?
Hallo,
da solltest du dich mit jemanden in Verbindung setzten, der sich damit auskennt! Gutachter!?
Ich bin KFZ-Laie - aber der Turbo hat mit Öl gar nix am Hut! Ein Öl-Abscheider ist mir von der Kannallisation bekannt - im Auto? Noch nie gehört!
a) Sehe ich leider nicht! Dein Ansatz ist falsch!
b) Im Bezug auf die Reparatur ergibt sich eine neue Garantie! Diese ist aber kein Jahr!
c) Jain! Im Rahmen des Schadensersatztes ja - sehe das hier aber bisweilen nicht...
von CBW am 10.06.2012 19:52
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>Kann ich einen Austausch verlangen?
UPDATE:
Habe den Wagen nun in der Werkstatt abgegeben. Kundenberater hat von mir den Auftrag bekommen den Ölverlust zu beseitigen, ich bestand auf einen Austausch des Turboladers und habe diesen ausdrücklich (4 Mal) angewiesen mich VOR durchführung einer Reparatur anzurufen, mir die Fehlerquelle mitzuteilen (auch ob der Turbo nun getauscht wird oder nicht), so dass ich dann entscheiden kann ob ich die Reparatur durchführen lasse oder den Wagen unrepariert zurücknehme und diesen bei einem Gutachter vorstellen kann.
Das war gestern morgen, bis jetzt habe ich noch keinen Rückruf erhalten, kann den Wagen aber wohl heut abend rapariert abholen (Zitat "Morgen können Sie den Wagen vorraussichtlich abholen"). Jetzt stellt sich für mich die Frage wie ich mich dann verhalte.
Wenn Turbo getauscht ist, ok. Aber was wenn nicht und nur wieder andere Sachen ausgebessert wurden. Verweigere ich dann die abnahme der Rep? Kann ich den Wagen trotzdem mitnehmen? Fordere ich eine Nachbessereung?
Zur Erinnerung der Wagen befindet sich noch in Garantie.
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von sunnyboy171981 am 15.06.2012 08:57
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>Kann ich einen Austausch verlangen?
Hallo sunnyboy,
"Kundenberater hat von mir den Auftrag bekommen den Ölverlust zu beseitigen," dies scheint korrekt zu sein, entscheiden musst Du dich nur noch ob auf Basis von Garantie oder Gewährleistung.
"ich bestand auf einen Austausch des Turboladers und habe diesen ausdrücklich (4 Mal) angewiesen " auch dass durftest Du, wobei Du die dafür entstehenden Kosten vermutlich weder über Garantie noch Gewährleistung ersetzt erhalten wirst.
Der Verkäufer ist verpflichtet den Schaden zu beseitigen, alles Weitere ist Auftragssache.
SG
Berry
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von Sir Berry am 16.06.2012 22:58
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