>Kann ich die Aussage verweigern?
Guten Tag,
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Kann ich mich nicht einfach grundsätzlich auf diesen §55 berufen?
Nein; nur wenn Sie sich einer Straftat selbst bezichtigen müssten. Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
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Das Gericht weiß ja nicht, dass ich mich mit meiner Aussage nicht selbst belasten würde.
Im Wege einer Hauptverhandlung vor Gericht kann dies rauskommen. Desweiteren sind die Richter am Gericht keine Anfänger, die damit nicht umzugehen wissen. Sollte herauskommen, dass Sie das Zeugnis unrechtmäßig verweigern, würden Sie bestraft werden.
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Könnte ich der Verhandlung einfach fern bleiben?
Nein. Sofern Ihr Erscheinen angeordnet wurde, müssen Sie diesem Folge leisten.
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Was passiert dann?
Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig;
§ 135 StPO gilt entsprechend. Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden.
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Was ist wenn ich mich einfach weigere eine Aussage zu machen? Mich kann doch keiner dazu zwingen was zu sagen, zumal doch auch niemand weiß, was ich weiß?!!
Ach nein? Was haben Sie eigentlich für Vorstellungen? Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.
Es ist anzuraten, dass Sie sich von der unzutreffenden Vorstellung lösen, dass die beteiligten Richter und Staatsanwälte Anfänger sind, die damit nicht umgehen können. Beachten Sie, dass diese sich jeden Tag damit beschäftigen und dass bestimmt auch schon andere Zeugen versucht haben auf unrechtmäßige Weise um die Pflicht der Zeugenaussage herumzukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
von Hr. J. Rönner am 22.10.2005 16:36
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