>Kann ich den handy Vertrag Fristlos Kündigen?
Hallo plethon,
was ich persönlich nicht verstehe: Sie sitzen zuhause mit dem defekten Handy und schreiben dem Anbieter drei Emails.
Was genau woll(t)en Sie denn mit den Mails erreichen?
Ob das Einschreiben so einfach Erfolg haben wird wage ich zumindest zu bezweifeln, so verlockend einfach der Vorschlag auch klingt.
Ich weiß nicht, wie das bei Ihrem Anbieter geregelt ist, aber bei meinem geht 'Otto-Normalkunde' in ein dazugehöriges Ladengeschäft, dort wird das Handy entgegengenommen und zur Reparatur eingeschickt bzw. (bei kleineren Defekten) vor Ort repariert.
Sie sollten sich m.E. nach dem entsprechend sinnvollsten Vorgehen bei Ihrem Anbieter erkundigen, denn ob Ihnen durch das Nicht-Aktiv-Werden und Abwarten ein Sonderkündigungsrecht zusteht, kann ich mir nur begrenzt vorstellen.
Hat sich der Anbieter z.B. das 'Recht' zusichern lassen, daß Sie ihm vor dem Umtausch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müssen, dann erreichen Sie mit reinem Abwarten und dem Einschreiben m.E. wenig bis nichts.
MfG,
der Ritter
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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"
von DerRitter am 11.02.2008 17:53
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