Kann genehmigter Urlaub schon wieder gestrichen werden?

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go468424-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann genehmigter Urlaub schon wieder gestrichen werden?

Ich arbeite seit Juli 2016 bei einer Leiharbeiterfirma eingestellt und bin auch seitdem ununterbrochen bei dem ein und selben Unternehmen eingesetzt.
Mein letzter Urlaub war im Oktober 2016.
Eigentlich sollte ich im April 2017 eine Woche Urlaub bekommen. Der wurde wegen Personalmangel in dem Unternehmen wo ich eingesetzt werde gestrichen.
Normalerweise soll ich ab nächste Woche für zwei Wochen in den Urlaub gehen. Jetzt hat der Betrieb mit seinen eigenen Personal wieder Probleme. Kann mein Chef wieder meinen Urlaub streichen? Ich habe 24 Tage Urlaub im Jahr. Habe von den bisher nur zwei davon genommen. Im Januar habe ich für den kompletten beantragten Urlaub genehmigt bekommen.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ja auch bereits genehmigter Urlaub kann gestrichen werden, aber nicht aus den angegebenen Gründen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go468424-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hoffentlich stimmt es. Denn ich muss ja auch planen wie meine Tochter in den Ferien betreut wird. Daswürde alles nur durcheinander bringen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von go468424-58):
Normalerweise soll ich ab nächste Woche für zwei Wochen in den Urlaub gehen.

Der wurde genehmigt und das wäre wie genau nachweisbar?



Zitat (von go468424-58):
Der wurde wegen Personalmangel in dem Unternehmen wo ich eingesetzt werde gestrichen.

Das wäre kein gerichtsfester Grund den zu streichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go468424-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go468424-58):
Normalerweise soll ich ab nächste Woche für zwei Wochen in den Urlaub gehen.

Der wurde genehmigt und das wäre wie genau nachweisbar?

Habe es schriftlich.

Zitat (von go468424-58):
Der wurde wegen Personalmangel in dem Unternehmen wo ich eingesetzt werde gestrichen.

Das wäre kein gerichtsfester Grund den zu streichen.


Also soll ich mir einen Anwalt nehmen, wenn mein Chef mich trotzdem einsetzten will?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von go468424-58):
Also soll ich mir einen Anwalt nehmen, wenn mein Chef mich trotzdem einsetzten will?

Das Du den komplett selbst bezahlen darfst ist Dir klar?


Wenn Dein Chef dir einen Plan sendet in dem Du eingesetzt wirst, obwohl man Dir da schriftlich Urlaubgenehmigt hat, dann den Chef nachweislich darüber informieren, das man dann seinen genehmigten Urlaub antritt und deshalb nicht zur Verfügung steht.


Je nach dem wie Dein Chef drauf ist, bekommst Du dann die (fristlose) Kündigung. Da müsste man dann vor Gericht gegen angehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da müsste man dann vor Gericht gegen angehen.


Und auch da braucht man keinen Anwalt.
Die Rechtspfleger am Arbeitsgericht helfen bei der Formulierung der Klage.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Um es grundsätzlich zu formulieren: Die Streichung eines bereits genehmigten Urlaubs ist nur im Notfall möglich. Personalmangel oder Zeitdruck im Projekt sind kein derartiger Notfall.

Der Wiederaufbau einer Fertigungsanlage nach einem Brand wäre beispielsweise solch ein Notfall.

In jedem Falle sollte die Genehmigung des Urlaubs nachweisbar sein.


-- Editiert von Osmos am 21.06.2017 16:34

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go468424-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Um es grundsätzlich zu formulieren: Die Streichung eines bereits genehmigten Urlaubs ist nur im Notfall möglich. Personalmangel oder Zeitdruck im Projekt sind kein derartiger Notfall.

Der Wiederaufbau einer Fertigungsanlage nach einem Brand wäre beispielsweise solch ein Notfall.

In jedem Falle sollte die Genehmigung des Urlaubs nachweisbar sein.


-- Editiert von Osmos am 21.06.2017 16:34


Danke

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.251 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen