Kann eine Kanzlei Kläger und Beklagten gleichzeitig vertreten

14. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
nbgvs99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann eine Kanzlei Kläger und Beklagten gleichzeitig vertreten

Hi,
ich würde gerne wissen, ob eine Rechtsanwaltskanzlei mit zwei Anwälten, Kläger und Beklagten gleichzeitig vertreten darf.
Ich habe eine aktuellen Fall bei Rechtsanwalt1 der noch läuft. Jetzt wurde mir von Rechtsanwalt zwei ein Klage von meinem ehemaligen Vertriebspartner überreicht. Funktioniert dies und ist diese Praxis zulässig.
Gruß Norbert

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3 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ob dies funktioniert und rechtlich zulässig ist, kann ich dir leider nicht beantworten. Ich denke aber mal, dass die Kanzlei eine Bürogemeinschaft/Sozietät darstellt, jeder Anwalt jedoch eigenständig arbeitet. Obschon ich da auch einen gewissen Konflikt sehe, denn ich denke, dass die Anwälte sich auch gegenseitig beraten und Gespräche über ihre jeweiligen Mandanten führen.

Ich war mal in einer Kanzlei und wollte mich vertreten lassen. Die haben überprüft, ob sie für die gegnerische Partei schon mal tätig waren - ich denke, dass dies vielleicht auch der richtigere Weg wäre. Ob es da Urteile oder bei den Anwälten irgendwelche 'Verordnungen' gibt, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht lesen sika0304 oder justice5 diesen Beitrag. Die wissen bestimmt mehr.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

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