Kann ein AN mit einem Gehalt von 500 € bei gerechtfertigter Eigenkündigung eine Sperre umgehen?

6. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
dms1967
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann ein AN mit einem Gehalt von 500 € bei gerechtfertigter Eigenkündigung eine Sperre umgehen?

Ein AN der mit seiner gutverdienenden Partnerin bisher nur einen 500 € Job hatte, wird nun von seiner Partnerin verlassen. Nach Rücksprache mit seinem AG, weigert sich dieser sowohl die Stundenzahl zu erhöhen, als auch eine Kündigung von AG Seite auszusprechen. Muss der AN nun trotzdem mit einer Sperrfrist rechnen, wenn er auf Grund des nicht mehr zum Lebensunterhalt ausreichenden Arbeitslohnes selbst kündigt um eine Möglichkeit zu haben sich arbeitssuchend für eine Vollzeitstelle zu melden?
Hierzu sei noch zu erwähnen, dass der AG seit dem Zeitpunkt des Gespräches, den AN immer mehr psyschisch unter Druck setzt, indem er ihm immer mehr Arbeit und Aufgaben aufbürdet, die in der vertraglichen Arbeitszeit realistisch nicht schaffbar sind um ihm dann das nicht Schaffen der Arbeit als Fehlverhalten vorzuhalten und mit Lohnkürzungen, bzw. Einbehalt eines Teils des Lohns zu drohen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde jetzt mal meinen, dass Du ja ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen kannst und Dir, da Du ja einen Teilzeitjob hast, auch eine neue Stelle nebenbei suchen kannst.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Muss der AN nun trotzdem mit einer Sperrfrist rechnen, wenn er auf Grund des nicht mehr zum Lebensunterhalt ausreichenden Arbeitslohnes selbst kündigt (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) um eine Möglichkeit zu haben sich arbeitssuchend für eine Vollzeitstelle zu melden?

Davon sollte man ausgehen.
Denn es ist absolut nicht nötig, zu kündigen um sich arbeitssuchend zu melden und/oder sich selbst eine neue Stelle zu suchen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dms1967
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist es dann immer noch unnötig zu kündigen, wenn ich seit Wochen ohne Schlafmittel nicht schlafen kann, dass ich auf Grund der nervlichen Belastung (Originalton Hautarzt "Es kann sich bei dieser Form der Dermatitis nach all den Untersuchungen nur um eine psychisch bedingte Dermatitis handeln) angefangen (vor mehreren Wochen) bei einem Hautausschlag an beiden Schienenbeinen, mit einem so starken Juckreiz, der mich zum kratzen zwingt bis es blutet, (dabei hatte ich bis dahin eine solche Willensstärke, dass ich bisher nicht mal bei einem Juckreiz von dutzenden von Mücken- oder Pferdebremsenstichen überhaupt andeutungsweise kratzen musste), und sich nun dieser Ausschlag nach den Psychospielchen meines Chefs seit zwei Wochen sogar auf der Stirn und am Kinn bildet, wobei mir selbst die vom Arzt verschriebene Kortisonsalbe mit der höchsten Kortikoidkonzentration nur ein, zwei Tage Abhilfe schafft?
Klar kann ich um Aufstockung bitten und nebenbei suchen, nur welcher neue AG nimmt dann noch ein solches psychisches Wrack?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wenn der Arzt attestiert, das die Arbeit krank macht und er empfiehlt die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen aufzugeben, dann wäre eine Kündigung selbstverständlich gerechtfertigt. Und die Sperre würde dann auch entfallen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Im Übrigen wäre auch noch vorrangig der Anspruch auf Trennungsunterhalt zu prüfen, falls das Paar verheiratet ist.

1x Hilfreiche Antwort

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