Kann die Kreditkarte widerrufen werden?

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
internetheini
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann die Kreditkarte widerrufen werden?

Hallo liebes Forum,

ich lese gerne mit, aber jetzt habe ich selbst ein Problem und hoffe mir kann eventuell jemand einen Tipp geben.

Für einen anstehenden längeren Auslandsaufenthalt wollte ich mir eine Kreditkarte besorgen, diese wollte ich über meine Bank laufen lassen, also die Sparkasse. Bei einem Telefongespräch am 26.1. wurden mir dafür zwei Modelle vorgestellt, die normale MasterCard und die MasterCard Gold mit den zusätzlichen Versicherungen usw. Im ersten Moment klang dies alles gut für mich, dennoch wollte ich mir dies noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen und habe deshalb gefragt, ob mir die Unterlagen zugesandt werden können. Leider kann ich mich an meine genaue Aussage nicht mehr so wirklich erinnern.

Nach dem Gespräch habe ich aber bereits etwas darüber nachgedacht und mir wurde relativ schnell klar, dass ich die teure Karte nicht benötige und die günstigere Standardkarte eigentlich das richtige Modell sei. Zu dem Zeitpunkt bin ich nicht davon ausgegangen die andere bereits bestellt zu haben und wollte die Unterlagen zum vergleichen abwarten und mich dann entscheiden. Bei der Bank muss aber angekommen sein, dass ich die Karte haben möchte und so wurde das Konto und die Karte in Auftrag gegeben. Das habe ich ein paar Tage später beim Online Banking gemerkt.

Zu Beginn dieser Woche rief ich also dort an und wollte die Kreditkarte widerrufen, dabei wurde ich noch vertröstet und am Mittwoch wurde ich erneut angerufen, in dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich die Bestellung nicht widerrufen könne, da diese ja schon bestellt und angefertigt sei. In dem Moment war ich etwas stutzig, habe es aber mit deutlichem Widerwillen hingenommen, bzw. das Gespräch erst einmal beendet. Danach wollte ich mich etwas informieren, bin aber zu keinem genauen Ergebnis gekommen, auch nicht nach der Recherche hier im Forum.

Aus meiner Sicht ist dies ja ein Außergeschäftsraumvertrag. Sind diese nicht grundsätzlich Widerrufsberechtigt? Aber ist leider nur mein juristisches Laienwissen, also wenig belastbar. In den Vertragsunterlagen selbst gibt es keine Klausel zum Widerruf, dort ist nur eine Kündigung beschrieben.

Ist es hier also überhaupt möglich, dies anzufechten? Ist das überhaupt sinnvoll? (Bin kurz davor mich damit abzufinden, so schlecht ist das Angebot ja auch nicht, auf der anderen Seite ärgert mich die Ignoranz und das Verhalten der Bank etwas hier.) Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp oder Hinweis geben, wie ich mich hier verhalten sollte.

Ich danke schon einmal im Voraus für jeden hilfreichen Beitrag!

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

hast Du schon mal einen Blick in die AGB geworfen?

Bei der Deutschen Bank steht z.B. drin, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung erlischt.
Vollständig erfüllt wird mit der Zusage und der Kartenbestellung durch die Bank.
Aber die DB hat auch keine Kündigungsfrist.

Bei einer anderen Bank kann man widerrufen, muss aber die entstandenen Kosten zahlen.

Schau also in die AGB.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von internetheini):
Zu Beginn dieser Woche rief ich also dort an und wollte die Kreditkarte widerrufen, dabei wurde ich noch vertröstet und am Mittwoch wurde ich erneut angerufen, in dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich die Bestellung nicht widerrufen könne, da diese ja schon bestellt und angefertigt sei.


Du hast leider den Fehler gemacht, den Vertrag widerrufen zu wollen, den du ja gar nicht eingegangen bist. Vielmehr hättest du dem von dir nicht abgeschlossenen Vertrag widersprechen sollen.

Ich würde das jetzt schriftlich per Einwurf-Einschreiben nachholen, dass ich dem Kartenvertrag widerspreche, da ich diesen nicht abgeschlossen, sondern vor einer endgültigen Entscheidung um Zusendung von Informationsunterlagen über die verschiedenen Kreditkartenmodelle gebeten habe. Gleichzeitig würde ich mich in dem Widerrufsschreiben darüber beschweren, dass die Sparkasse solche Methoden anwendet, über die man sonst nur von unseriösen Internetanbietern hört, und einem einfach ungefragt einen Kreditkartenvertrag unterzujubeln versucht. Das Schreiben würde ich auch gleich an die Geschäftsführung adressieren.

Da bisher alles telefonisch abgelaufen ist und somit auch die Sparkasse anscheinend keinen Nachweis über den Abschluss hat, sehe ich noch einigermaßen eine Chance, aus der Nummer herauszukommen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich würde so vorgehen wie von arnonym117 beschrieben.


Risiko, egal ob Widerspruch oder Widerruf: Zunindest bei der Bank dürfte es dann vermutlich gar keine Kreditkarte mehr geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
internetheini
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

nach ein paar Tagen melde ich dann wieder. Vielen Danke für eure Antworten!

In den AGB habe ich tatsächlich gar nichts gefunden, nur eine Klausel, die die Verantwortung für richtig verstandene Kommunikation über Mail und Telefon auf den Kunden verschiebt.

Ich habe es dann zuerst noch einmal ein Gespräch tatsächlich versucht und siehe da, ich hatte jemanden anderes am Telefon, meinen eigentlichen Berater und der hat mir versichert, es sei kein Problem das ganze noch einmal rückgängig zu machen und tatsächlich sogar auf die kleine der beiden angebotenen Kreditkarten zu wechseln. Diese ist sogar bereits bei mir eingetroffen, die alte ist zurückgegangen und alles ist so weit geklärt, da Gebühren bislang noch nicht abgebucht wurde, ist zumindest dieses Problem auch an mir vorbei gegangen.

Danke für eure Hilfe und vielleicht hilft dieser Thread in Zukunft noch einmal jemand anderem!

LG

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung, wie es ausgegangen ist. Kommt leider nicht so oft vor. Und Glückwunsch, dass es bei dir so gut ausgegangen ist.

Wenn du sowieso einen persönlichen Berater bei der Sparkasse hast und der dich womöglich auch kennt, würde ich mich mit solchen Anliegen nach Möglichkeit immer an diesen wenden. Wenn er mal nicht erreichbar und die Sache nicht ultradringend ist, bieten die normalerweise auch einen Rückrufservice an. Das hätte dir wahrscheinlich den meisten Ärger erspart.

1x Hilfreiche Antwort

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