Kann der Arbeitgeber die KK vorschreiben

26. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kristin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann der Arbeitgeber die KK vorschreiben

Meinem Lebensgefährten wurde vom Arbeitsamt ein Jobangebot gemacht. Er als Dachklempner musste in einer 2wöchigen Massnahme des AA seine Tauglichkeit als Dachdecker nachweisen. Dann schrieb der Arbeitgeber ans AA, er möchte ihn einstellen. Bei einem Gespräch teilte er meinem LG mit, dass er nur eingestellt wird, wenn er seine Krankenkasse kündigt und zur AOK wechselt, da der Arbeitgeber von der AOK die meisten Aufträge bekommt und die AOK übeerprüft, ob alle seine Mitarbeiter bei ihr versichert sind. Wir haben das dem Arbeitsamt mitgeteilt, die sagten auch, dass sei nicht rechtens. Da der Arbeitgeber es aber nicht zugeben würde, droht meinem LG eine Sperre, wenn er die Stelle nicht annimmt. Können wir uns dagegen wehren? Ist das Vorgehen der AOK nicht unlauterer Wettbewerb oder so was? Kann der AG gezwungen werden, ihn einzustellen, auch wenn er dei KK nicht wechselt? Welche Möglichkeiten haben wir und wo müssen wir uns hin wenden? Kann man evt. mit einem Anwalt etwas verrichten und kommt dafür Rechtschutzvers. auf?

Wäre enorm dankbar für Hilfe.
Kristin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Luftpumpe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
ich versteh die Aufregung nicht. Ist doch super, dass Ihr LG einen Job gefunden hat.
Natürlich bestimmt der Versicherte welche KK er haben will. Doch scheinbar gibt es hier Absprachen zwischen AG und AOK, die zwar nicht rechtens, aber doch verständlich sind.
Ich würde das nicht päpstlicher als der Papst sehen und lieber den Job nehmen als arbeitslos zu sein. Ihr LG könnte ja auf der Vergütungsseite sich die Mehrkosten für die Mitgliedschaft in der AOK vom AG wiederholen. Reine Verhnadlungsache. Die gesetzlichen KK haben alle die gleichen Leistungen.
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Mann muss bei der pessimistischen Grundhaltung der AG im Moment froh sein, dass eingestellt wird. Und man muss abwägen was einem wichtiger ist: die KK beizubehalten oder zugunsten der KK den Job sausen zu lassen.
Die Anregung von Luftpumpe, den Betragsnachteil durch Vergütung auszugleichen ist gut, ich würde das versuchen, aber wohl eher nicht darauf pochen.
Hier:
Über die AOK müsste ich mich in dem Zusammenhang allerdings sehr wundern! Wie viele Dächer haben die denn bei Euch - am Rande mal angedacht! Ich frage mich wo das hinführen kann.
Da hat ein Handwerker dann vielleicht einen Bekleidungshersteller als großen Kunden. Müssen dann alle Mitarbeiter deren Produkte kaufen? Der andere hat ein Autohaus als Kunden. Müssen dann alle Mitarbeiter dessen Produkte kaufen?
Ich kann nur von mir ausgehen: ich würde schriftlich fixieren, dass die Einstellung erfolgt, sobald der neue Mitarbeiter in die AOK wechselt.
Ich finde das Verhalten des AG an sich sehr bedenklich. Es sollten dem Inhaber, wie auch den Kunden der Firma die Leistungsfähigkeit von Firma und Mitarbeitern wichtig sein. Es ist ja auch so: wenn die Leistungen der KK stimmen, dann sucht man sich ja auch keine Alternative

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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"

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