Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Guten Abend,
Wie ist die Rechtslage in folgendem Fall zu beurteilen?
Mein Zahnarzt stellt mir eine Rechnung aus in Höhe von 1800 Euro aus. Ich habe den Betrag nach zwei Mahnungen in voller Höhe bezahlt.
Es kommt aber zur dritten Mahnung, die ich weggeworfen habe, in der Annahme Bezahlung und Mahnung hätten sich überschnitten.
Nach zwei Wochen bekomme ich aber eine Zahlungsaufforderung über 2100 Euro durch ein Anwaltsbüro (Arztforderung, plus Zinsen, plus Anwaltsgebühren).
Im Gespräch mit dem Anwaltsbüro stellt sich heraus, dass ich den Betrag dem Arzt direkt auf sein Konto überwiesen habe, statt der bei vielen Ärzten üblichen Abrechnungsfirma.
Darf die beauftragte Anwaltskanzlei trotzdem die Kosten (evtl. reduzierte) mir in Rechnung stellen?
Freundliche Grüße
Borisjjj
von borisjjj am 31.08.2012 20:24
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>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Hallo nochmals,
danke erstmal für die Antwort, wobei, ich nicht sicher bin, ob ich sie richtig verstanden habe.
Deshalb frage ich sicherheitshalber nochmals nach:
Die Anwaltskanzlei darf Kosten von ca. 250 Euro in Rechnung stellen, weil ich das Geld dem Zahnarzt direkt überwiesen habe?
Ist das noch verhältnismäßig?
Freundliche Grüße
Borisjjj
von borisjjj am 31.08.2012 22:23
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>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
"Ich habe den Betrag nach zwei Mahnungen in voller Höhe bezahlt."
Wenn Sie das Geld tatsächlich innerhalb der angegebenen Frist auf das Konto überwiesen haben, das in der zweiten Mahnung angegeben ist, ist nicht nachvollziehbar, weshalb da noch eine Anwaltskanzlei bezahlt werden sollte.
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von hamburgerin01 am 01.09.2012 00:45
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>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Hallo,
vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten.
Ich habe den Vorgang nochmals nachvollzogen:
Der Arzt rechnet über die Abrechnungsfirma ab und die Abrechnungsfirma schickt die Rechnung an mich mit Überweisungsträger. Ich überweise mit einem Online-Bankingprogramm-ich gebe im Programm den Namen des Arztes ein-dort ist eine Bankverbindung des Arztes hinterlegt-das Programm wählt nun diese Bankverbindung und nicht die Bankverbindung der Abrechnungsfirma.
Jetzt geht es seinen verhängnisvollen Weg. Dem Arzt fällt offensichtlich nicht auf, dass auf seinem Konto rund 1800 Euro landen. Die Abrechnungsfirma mahnt nochmals-ich denke, ich habe doch bezahlt und das Schreiben hat sich wohl mit meiner Zahlung überschritten und werfe die Mahnung weg. Dann wie oben: Die Anwaltskanzlei meldet sich. Im Gespräch mit der Anwaltsdame kann der obige Vorgang aufgeklärt werden, aber die Kanzlei will ihre Kosten von mir wiederhaben.
Gibts dennoch Hoffnung?
Grüße
Borisjjj
von borisjjj am 01.09.2012 10:36
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>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Die Kontonummer kommt in mein Bankingprogramm dadurch, dass der Zahnarzt zu Beginn seiner Tätigkeit hier in unserem Ort, zuerst die Rechnungen eben über diese (eigene) Kontonummer abgerechnet hat. Erst später ist er wohl dazu übergegangen, eine Abrechnungsfirma zu beauftragen. Deshalb also die beiden Kontonummern in meinem Bankingprogramm.
Das Geld ist, wie auch bereits gemeinsam mit der Anwaltskanzlei festgestellt wurde nicht im Nirwana verschwunden, sondern tatsächlich auf dem Konto des Arztes gelandet.
Danke dennoch für die Nachfrage.
Grüße
Borisjjj
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-- Editiert borisjjj am 01.09.2012 12:49
von borisjjj am 01.09.2012 12:48
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