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Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?

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Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?

Guten Abend,
Wie ist die Rechtslage in folgendem Fall zu beurteilen?

Mein Zahnarzt stellt mir eine Rechnung aus in Höhe von 1800 Euro aus. Ich habe den Betrag nach zwei Mahnungen in voller Höhe bezahlt.

Es kommt aber zur dritten Mahnung, die ich weggeworfen habe, in der Annahme Bezahlung und Mahnung hätten sich überschnitten.

Nach zwei Wochen bekomme ich aber eine Zahlungsaufforderung über 2100 Euro durch ein Anwaltsbüro (Arztforderung, plus Zinsen, plus Anwaltsgebühren).

Im Gespräch mit dem Anwaltsbüro stellt sich heraus, dass ich den Betrag dem Arzt direkt auf sein Konto überwiesen habe, statt der bei vielen Ärzten üblichen Abrechnungsfirma.

Darf die beauftragte Anwaltskanzlei trotzdem die Kosten (evtl. reduzierte) mir in Rechnung stellen?

Freundliche Grüße

Borisjjj


von borisjjj am 31.08.2012 20:24
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 630 weitere Beiträge zum Thema "Rechnung".


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>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Nein, darf die Kanzlei

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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Bertholt Brecht"


von dr.berisha am 31.08.2012 21:21
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Hallo nochmals,

danke erstmal für die Antwort, wobei, ich nicht sicher bin, ob ich sie richtig verstanden habe.

Deshalb frage ich sicherheitshalber nochmals nach:

Die Anwaltskanzlei darf Kosten von ca. 250 Euro in Rechnung stellen, weil ich das Geld dem Zahnarzt direkt überwiesen habe?

Ist das noch verhältnismäßig?

Freundliche Grüße
Borisjjj


von borisjjj am 31.08.2012 22:23
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
quote:
m Gespräch mit dem Anwaltsbüro stellt sich heraus, dass ich den Betrag dem Arzt direkt auf sein Konto überwiesen habe,

quote:
Mein Zahnarzt stellt mir eine Rechnung aus in Höhe von 1800 Euro aus. Ich habe den Betrag nach zwei Mahnungen in voller Höhe bezahlt.

In dieser Arztrchnung waren auch die Bank Daten welche Du verwendet hattest enthalten ?



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 01.09.2012 00:41
Status: Tao (12132 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
"Ich habe den Betrag nach zwei Mahnungen in voller Höhe bezahlt."

Wenn Sie das Geld tatsächlich innerhalb der angegebenen Frist auf das Konto überwiesen haben, das in der zweiten Mahnung angegeben ist, ist nicht nachvollziehbar, weshalb da noch eine Anwaltskanzlei bezahlt werden sollte.


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""


von hamburgerin01 am 01.09.2012 00:45
Status: Tao (11470 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Wenn du, wie oben schon jemand gefragt hat, die Kontonummer so übernommen hast, wie sie im Mahnschreiben stand, ist es persönliches Pech des Arztes. Wenn er seine eigene Kontonummer auf Mahnschreiben angibt, muss er auch sicherstellen, dass er da regelmäßig drauf guckt und eingehende Zahlungen der Abrechnungsfirma mitteilt. Oder er muss einfach mal sein Word-Template überarbeiten...

P.S.: Das hat mit Verhältnismäßig nichts zu tun. Die Anwaltskanzlei darf 0 EUR fordern, weil der Fehler dann beim Arzt liegt und nicht bei dir. Wichtig ist, ob er dir die falsche Kontnummer nannte oder ob du aus irgendwelchen Gründen die Kontonummer aus dem Mahnschreiben ignorierte und auf dubiosem Weg an seine eigene Kontonummer gelangt bist. Die Mahngebühren, die evtl. aufgelaufen sind und in der zweiten Mahnung schon angegeben sind, die musst du hingegen u.U. mitbezahlen, sofern du das noch nicht getan hast. Auch hier gibt es aber sowas wie Verhältnismäßigkeit. Mahngebühren von 5000 EUR sind unstatthaft und nicht begründbar ;-)

-- Editiert mepeisen am 01.09.2012 01:59


von mepeisen am 01.09.2012 01:56
Status: Unsterblich (3806 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 38 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Hallo,

vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten.
Ich habe den Vorgang nochmals nachvollzogen:

Der Arzt rechnet über die Abrechnungsfirma ab und die Abrechnungsfirma schickt die Rechnung an mich mit Überweisungsträger. Ich überweise mit einem Online-Bankingprogramm-ich gebe im Programm den Namen des Arztes ein-dort ist eine Bankverbindung des Arztes hinterlegt-das Programm wählt nun diese Bankverbindung und nicht die Bankverbindung der Abrechnungsfirma.

Jetzt geht es seinen verhängnisvollen Weg. Dem Arzt fällt offensichtlich nicht auf, dass auf seinem Konto rund 1800 Euro landen. Die Abrechnungsfirma mahnt nochmals-ich denke, ich habe doch bezahlt und das Schreiben hat sich wohl mit meiner Zahlung überschritten und werfe die Mahnung weg. Dann wie oben: Die Anwaltskanzlei meldet sich. Im Gespräch mit der Anwaltsdame kann der obige Vorgang aufgeklärt werden, aber die Kanzlei will ihre Kosten von mir wiederhaben.

Gibts dennoch Hoffnung?

Grüße
Borisjjj


von borisjjj am 01.09.2012 10:36
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
quote:
ich gebe im Programm den Namen des Arztes ein-dort ist eine Bankverbindung des Arztes hinterlegt-das Programm wählt nun diese Bankverbindung

und wie kommt die Kontonr. da hin - sicher durch eine frühere Eingabe von dir! Ob es dieses Konto überhaupt noch gibt??? Dann ist das Geld im Nirwana und jede weitere Aktion der Kanzlei von dir zu bezahlen

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" Gruss aus Offenbach"


von guest-12313.09.2012 15:30:27 am 01.09.2012 12:13
Status: Unsterblich (982 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Die Kontonummer kommt in mein Bankingprogramm dadurch, dass der Zahnarzt zu Beginn seiner Tätigkeit hier in unserem Ort, zuerst die Rechnungen eben über diese (eigene) Kontonummer abgerechnet hat. Erst später ist er wohl dazu übergegangen, eine Abrechnungsfirma zu beauftragen. Deshalb also die beiden Kontonummern in meinem Bankingprogramm.

Das Geld ist, wie auch bereits gemeinsam mit der Anwaltskanzlei festgestellt wurde nicht im Nirwana verschwunden, sondern tatsächlich auf dem Konto des Arztes gelandet.

Danke dennoch für die Nachfrage.

Grüße

Borisjjj

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-- Editiert borisjjj am 01.09.2012 12:49


von borisjjj am 01.09.2012 12:48
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Ergänzung:
Bei der Überweisung des Rechnungsbetrages gab ich dann den Namen des Arztes ein-das Bankingprogramm schlug natürlich die(alte) Bankverbindung des Arztes (statt die der Abrechnungsfirma) vor und ich habe sie ohne weiteres Nachdenken übernommen und das Geld überwiesen.

So der genaue Ablauf. Ja, mein Fehler ist im Grunde gewesen, statt der Abrechnugsfirma, dem Arzt direkt überwiesen zu haben. Gibt es eine Mit"schuld" des Arztes? 1800 Euro hätte er doch bemerken müssen...

Nützt es irgendwas mit dem Arzt zu sprechen (ist gerade im Urlaub, - sonst hätte ich dort schon angerufen)?

Grüße
Boris

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von borisjjj am 01.09.2012 13:19
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kann der Anwalt die Kosten in Rechnung setzen?
Wenn der Forderungsinhaber der Arzt ist, dann sind die Schulden vor Einschaltung des Anwalts beglichen wurden. Damit sind keine Verzugskosten zu tragen.

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" "


von Steffen Meier am 01.09.2012 14:20
Status: Unsterblich (889 Beiträge)
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