Kann Schenkung angefochten werden??

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
wiesel299
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann Schenkung angefochten werden??

Hallo,
vor ca.9 Monaten habe ich die Eigentumswohnung meiner Großeltern geschenkt bekommen ! Dies wurde Notariel beglaubigt und ich besitze eine Urkunde des Notars mit allen Unterschriften und Fakten ! Im Grundbuch bin ich auch als alleiniger Besitzer Eingetragen. Nun ist leider kürzlich mein Großvater gestorben und seine Kinder haben die Angelegenheit mit der Wohnung mitbekommen und gedroht rechtliche Schritte gegen mich einzulegen. Und mich auch Wahrscheinlich aus Neid oder irgendwelchen Unnachvollziehbaren Gründen bedroht ! Meine Frage ist nun ob meine Onkels eine Chance haben die Sache Gerichtlich anzufechten ! Meine Oma, die noch lebt, besitzt lebenslanges Wohnrecht was auch sehr in meinem Sinne ist! Ich kenne mich leider nicht in solchen angelegenheiten aus desswegen bin ich in diesem Forum gelandet, bevor ich einen Anwalt einschalte ! Ich hoffe das mir jemand helfen kann !
Danke im vorraus !!!!!!!;)=

-- Editiert von wiesel299 am 06.01.2006 19:51:01

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Nach meiner Rechtsaufassung können die Kinder deiner Großeltern die Schenkung nicht anfechten. Anfechten überhaupt kann nur der, der seinen Willen zur Schenkung erklärt hat (also deine Großeltern). Außerdem hat eine Anfechtung immer unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes zögern) zu erklären. Das wird hier in dem Fall sicherlich nicht mehr möglich sein. Ich krame mal eben mein BGB raus und schlage nach, bin sofort zurück :) .

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

So da bin ich wieder, im Gesetz steht nicht, dass eine Schenkung angefochten werden kann (zumindest nicht dort, wo ich gelesen habe), allerdings ist die Willenserklärung, die zur Schenkung führt anfechtbar, allerdings nur von dem erklärenden selber, oder vom gesetzlichen Vertreter. Das scheidet meiner Meinung nach beides aus, so dass du das beruhigt auf dich zukommen lassen kannst.

Schöne Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wiesel299
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ckonert , und erstmal vielen dank für die schnelle Antwort ! Hat mich echt beruhigt! Ich habe leider von solchen Angelegenheiten keine ahnung und da hilft mir guter Rat natürlich sehr ! :) =
Danke !!

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#4
 Von 
wiesel299
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe gelesen das eine Schenkung erst nach 10 Jahren nicht mehr zur Erbmasse gehört und könnte meine Oma die sache noch Rückgängig (was ich nicht erwarte) machen? Müsste ich also meinen Onkels einen Pflichtanteil ausbezahlen?? Vieleicht weiß jemand was darüber !!

Vielen Dank !!;)=

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Deine Onkel haben ggfls. einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegen Dich. Das hängt aber davon ab, wie groß das Restvermögen Deiner Großeltern war bzw. ist.

Den Pflichtteilergänzungsanspruch haben die Onkel gegen Dich.

Die Oma kann die Schenkung innerhalb von 10 Jahren nicht ohne weiteres rückgängig machen. Voraussetzung dafür wäre, dass sie selbst nicht mehr für ihren eigenen Unterhalt aufkommen könnte. So ein Fall tritt meistens dann ein, wenn sie zu einem Pflegefall wird und hohe Heimkosten anfallsen.

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