Kann Privatperson Inkasso angagieren?

27. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)
Kann Privatperson Inkasso angagieren?

noch mal ich :-)

es läuft ein Mahnbescheid gegen eine bekannte die mir 4000 euro schuldet. seit 3/4 geht es hin und her. die mahnbescheide konnten nicht zugestellt werden, weil sie nirgend wo gemeldet war, obwohl arbeitslos. nun arbeitet sie, ist gemeldet, es wurde zu gestellt , ABER danach hat sie den namen von briefkasten entfert und vollstreckungsbescheid kann nicht zugestellt werden. Ihr arbeitgeber welcher mir bekannt ist hat die gleiche adresse wie ich es angeben habe. nun ich will nicht schon wieder 2 monate vertrödeln, damit die vollstreckung vom amtsgericht zugestellt werden kann.
kann ich vieleicht selbst inkasso angagieren, damit die das in die hand nehmen. ich meine die finden doch alle und wissen wie man was zustellt oder??? wer ist das zuständig?

gerichtsvorzieher kann es auchzustellen, oder? wie mache ich das??

danke meggi

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Laß bloß die Finger von Inkasso, weg laufen kann keiner, es gibt auch noch das Einwohnermeldeamt, wenn die Urkunde nicht zugestellt werden kann, wird ein Zettel in den Briefkasten geworfen und die Person muß das Ding vom Postamt abholen.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ob Sie ein Inkasso-Unternehmen "angagieren" können weiß ich nicht... Eines engagieren können Sie aber natürlich grds. schon - fraglich, was das bringen soll. Zumindest solange Sie kein "osteuropäisches Inkasso-Unternehmen" engagieren wollen, kann dieses Unternehmen mE auch nicht mehr machen, als MB und VB zu erwirken.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

naja, wenn man ein brief vom inkaso bekommt, verschreckt es ein bißchen. aber ich mache es über gerichtsvollzieher undhoffe auf erfolg diesmal :-)

trotzdem merci

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