Kann Nochfrau nachträglich getrennte Veranlagung beantragen?

2. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Kann Nochfrau nachträglich getrennte Veranlagung beantragen?

Hallo !!
Mein LG lebt seit Juni 2002 in Scheidung. Im Februar diesen Jahres haben er und seine Nochfrau die Einkommensteuererklärung für 2001 gemacht, wie immer gemeinsam veranlagt. Der Bescheid kam im Mai und jeder sollte ca. 370 EU nachzahlen. Zur Tilgung ist es bisher nicht gekommen, da mein LG Stundung beantragt hat. Jetzt hat er einen neuen Bescheid über 2100 EU Nachzahlung bekommen, da seine Nochfrau klammheimlich die getrennte Veranlagung beantragt hat. Sie bekommt daraufhin 1800 EU zurück.
Im Jahre 2001 haben sie noch nicht getrennt gelebt. Uns wurde nun gesagt, er solle zivilrechtlich klagen. Meine Frage: Kann jemand aus Erfahrung sagen, ob er Erfolgsaussichten hat oder das Ganze den Kleinkrieg nur noch mehr fördert und er am Ende doch zahlen muss? ( Wir haben das Geld nicht, müssten wohl jahrelang abstottern )

Ich freue mich über jede Antwort .

Liebe Grüße
Anna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Bevor der LG einen Bescheid bekommt, muss er ja eine Steuererklärung abgeben. Hat er da gemeinsame Veranlagung angekreuzt? Vom Grundsatz her ist die getrennte Veranlagung richtig, da das Gesetz vorsieht, dass wenn einer der Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragt, diese auch durchgeführt wird. Ihr solltet auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen. Immerhin hat Dein LG bis zum Juni ja noch zum Lebensunterhalt beigetragen. Der einfachste Weg ist, dass ihr mal zum Finanzamt geht. Die helfen meistens weiter

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Die Zusammenveranlagung ist steuerrechtlich nur möglich, wenn die Eheleute im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt lebten, d.h. zumindest für kurze Zeit zusammen waren. Ist dies dies der Fall, kann trotzdem getrennte Veranlagung gewählt werden. Entsteht hieraus einem Ehegatten ein Nachteil (insbesondere bei hohen Einkommensunterschieden!), haftet der andere Ehegatte grundsätzlich auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadens kann durch eine Vergleichsrechnung ermittelt werden.

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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#3
 Von 
Fam-Cly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna,

so wie C. Blaumer das schreibt stimmt es leider, trozdem ist die Aussicht das Geld von des Ex je zurück zu bekommen nicht wirklich einfach. Wenn sie das Geld nämlich nicht mehr hat und nicht jüber genügend eigenes Einkommen verfügt guckt Ihr erstmal kräftig in die Röhre. Da ist super ärgerlich, obwohl Ihr bzw. Dein Lg sie auf Schadensersatz verklagen kann, so´n Titel ist 30 Jahre gültig....nützt nur u. U. nix. Vereinbart mit dem FA eine Teilzahlung unter Offenlegung das gesamten finanziellen Situation.

Gruss - Chris

P.S.: Seit froh, dass es "nur" 2100 Euro sind. Die Ex meines Mann hat ihn mit 10000 Euro über´s Ohr gehauen.

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