Kann Gerichtskosten nicht zahlen!

1. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460932-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Gerichtskosten nicht zahlen!

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich wurde körperlich angegriffen und habe die Person als Nebenkläger angezeigt.
Die Verhandlung am Amtsgericht ging zu Gunsten des Angeklagten aus. Ich bin dann in Berufung gegangen. Am Landesgericht wurde der Angeklagte erneut frei gesprochen, da es nur eine geringfügige Körperverletzung war. Allerdings wurden nun mir als Nebenkläger die gesamten Verfahrenskosten auferlegt.

Diese kann ich leider nicht zahlen, da ich arbeitslos bin. Ich lebe allerdings vom Einkommen meiner Frau.
Muss Sie nun für mich haften, oder kann sie sich weigern? Kann der Gerichtsvollzieher etwas pfänden, obwohl mir nichts im Haus gehört?

Welche Alternativen bleiben, sollte meine Frau nicht zahlen?

Muss ich dann ins Gefängnis, oder kann ich in Privatinsolvenz gehen?

Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb460932-13):
Muss Sie nun für mich haften, oder kann sie sich weigern?

Ja sie haftet durchaus, denn Sie schuldet Dir Unterhalt. Der kann je nach Höhe gepfändet werden.
Meist ist der aber so niedrig, das da nichts gepfändet werden kann



Zitat (von fb460932-13):
Kann der Gerichtsvollzieher etwas pfänden, obwohl mir nichts im Haus gehört?

Das einmen nicht im haus gehören soll ist ja nun absolut unglaubwürdig. Zumal je nach Rechtsform der Ehe beide zu 50% Eigentümer sein können.

Und ja, der Vollstrecker kann pfänden. Wenn dann ein anderer meint das er der Eigentümer wäre, muss er entsprechende Beweise vorlegen oder notfalls klagen.

Irgenwelce "gebastelten" Verträge sollte man tumlichst unterlassen. Vollstreckungsvereitelung ist eine Straftat, der Staat reagiert da auch recht intolerant bei so etwas.



Zitat (von fb460932-13):
Muss ich dann ins Gefängnis,

Sofern man absolut unkooperativ ist und z.B. keine Vermögensauskunft abgeben will, dann wären bis zu 6 Monate Erzwingungshaft möglich.
Begeht man Straftaten wie Vollstreckungsvereitelung, kommt das entsprechende Strafmaß zur Anwendung.



Zitat (von fb460932-13):
oder kann ich in Privatinsolvenz gehen?

Das wäre dann zu prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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