Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich wurde körperlich angegriffen und habe die Person als Nebenkläger angezeigt.
Die Verhandlung am Amtsgericht ging zu Gunsten des Angeklagten aus. Ich bin dann in Berufung gegangen. Am Landesgericht wurde der Angeklagte erneut frei gesprochen, da es nur eine geringfügige Körperverletzung war. Allerdings wurden nun mir als Nebenkläger die gesamten Verfahrenskosten auferlegt.
Diese kann ich leider nicht zahlen, da ich arbeitslos bin. Ich lebe allerdings vom Einkommen meiner Frau.
Muss Sie nun für mich haften, oder kann sie sich weigern? Kann der Gerichtsvollzieher etwas pfänden, obwohl mir nichts im Haus gehört?
Welche Alternativen bleiben, sollte meine Frau nicht zahlen?
Muss ich dann ins Gefängnis, oder kann ich in Privatinsolvenz gehen?
Vielen Dank im Voraus!
Kann Gerichtskosten nicht zahlen!
1. März 2017
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Frage vom 1. März 2017 | 14:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Gerichtskosten nicht zahlen!
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#1
Antwort vom 1. März 2017 | 15:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39734x hilfreich)
ZitatMuss Sie nun für mich haften, oder kann sie sich weigern? :
Ja sie haftet durchaus, denn Sie schuldet Dir Unterhalt. Der kann je nach Höhe gepfändet werden.
Meist ist der aber so niedrig, das da nichts gepfändet werden kann
ZitatKann der Gerichtsvollzieher etwas pfänden, obwohl mir nichts im Haus gehört? :
Das einmen nicht im haus gehören soll ist ja nun absolut unglaubwürdig. Zumal je nach Rechtsform der Ehe beide zu 50% Eigentümer sein können.
Und ja, der Vollstrecker kann pfänden. Wenn dann ein anderer meint das er der Eigentümer wäre, muss er entsprechende Beweise vorlegen oder notfalls klagen.
Irgenwelce "gebastelten" Verträge sollte man tumlichst unterlassen. Vollstreckungsvereitelung ist eine Straftat, der Staat reagiert da auch recht intolerant bei so etwas.
ZitatMuss ich dann ins Gefängnis, :
Sofern man absolut unkooperativ ist und z.B. keine Vermögensauskunft abgeben will, dann wären bis zu 6 Monate Erzwingungshaft möglich.
Begeht man Straftaten wie Vollstreckungsvereitelung, kommt das entsprechende Strafmaß zur Anwendung.
Zitatoder kann ich in Privatinsolvenz gehen? :
Das wäre dann zu prüfen.
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