Kann Enkel Schulden erben?

3. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
emil2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 22x hilfreich)
Kann Enkel Schulden erben?

Hallo Forum,

mich betrifft eventuell folgender Sachverhalt und ich würde mich freuen, wenn jemand eine Meinung hierzu hätte:
Meine Großmutter väterlicherseits ist vor zwei Wochen verstorben. Ich habe (ebenso wie mein Vater) seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr zu der Frau und auch fast keine Erinnerung.

Offensichtlich ist die Frau verarmt verstorben und hinterlässt nur Schulden.
Mein Vater verzichtet auf das Erbe. Für die Beerdigungskosten kann er wegen geringfügigem Einkommen nicht aufkommen ( § 74 SGB XII ).

Meine Frage:
Kann ich für eventuelle Schulden meiner Großmutter sowie die Beerdigungskosten zur Kasse gebeten werden und wenn ja, was müsste ich tun, um dies zu verhindern?

Besten Dank für die Mühe,
Emil2010


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-- Editiert am 03.02.2010 14:23

-- Editiert am 03.02.2010 14:24

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hannah7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
so weit ich weiß nicht.
Sie müssen aber auch auf das Erbe verzichten.
Schulden werden vorher nicht bekannt gegeben.
Genau kann ich es aber auch nicht sagen.
lieben Gruß Hannah

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

das Erbe wandert von einem Erbberechtigten zum Nächsten. Wenn Ihr Vater es ausschlägt, sind erstmal seine Geschwister dran. Gibt es keine oder schlagen die das Erbe auch aus, sind Sie dran mit erben bzw. mit dem Ausschlagen des Erbes. Erklären Sie halt beim zuständigen Nachlaßgericht, daß Sie das Erbe ausschlagen - und dies schnell, denn die Erbausschlagung ist an eine 6-Wochen-Frist gebunden.

Gruß vom mümmel

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
emil2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo mümmel,

vielen Dank für die Antwort!
Das Nachlaßgericht ist 500Km entfernt, aber das müsste ja auch schriftlich per Einschreiben gehen?
Gibt es da Formvorschriften?

Gruß,
emil2010

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14x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
emil2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 22x hilfreich)

noch eine Nachfrage:
müsste ich den Verzicht auch für mein 2-jähriges Kind erklären?

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5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

schriftlich - müßte gehen. Rufen Sie an und fragen - schlimmstenfalls müssen Sie zum Notar gehen.
Das Kind folgt Ihnen in der Erbfolge - also müssen Sie und der andere Elternteil auch für das Kind ausschlagen.

Gruß vom mümmel

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Wenn Ihr Vater es ausschlägt, sind erstmal seine Geschwister dran.


Das ist falsch. Wenn der Vater ausschlägt, dann treten an seine Stelle dessen Kinder, also der Fragesteller.

quote:
denn die Erbausschlagung ist an eine 6-Wochen-Frist gebunden.


Die Frist beginnt aber erst mit dem Tag, an dem man erfahren hat, dass man Erbe geworden ist. Das ist hier frühestens der Tag, an dem der Vater das Erbe ausgeschlagen hat.

quote:
Das Nachlaßgericht ist 500Km entfernt, aber das müsste ja auch schriftlich per Einschreiben gehen?


Das geht nicht schriftlich per Einschreiben. Das geht entweder über einen Notar oder auch über ein in Deiner Nähe befindliches Nachlassgericht. In beiden Fällen ist aber ein persönliches Erscheinen erforderlich.

quote:
müsste ich den Verzicht auch für mein 2-jähriges Kind erklären?


Ja, das solltest Du dann gleichzeitig mit Deiner Ausschlagung machen.

Durch eine Ausschlagung kannst Du aber nicht verhindern, dass Du für die Beerdigungskosten aufkommen musst. Falls Deine Großmutter noch weitere Kinder hatte, müssen diese aber vorrangig für die Beerdigungskosten aufkommen.


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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
emil2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Mümmel, hallo hh,

vielen Dank für die Mühe.

hh, verstehe ich Dich richtig, dass ich, wenn ich der Einzige in der Erbfolge bin, der finanziell in seinem Leben was auf die Reihe bekommen hat, für jemanden bezahlen soll, mit dem ich nie in meinem Leben was zu tun hatte und von dem ich im Gegensatz zu den leiblichen Kindern der Erblasserin nie Unterhalt bezogen habe???

Gruß,
emil07

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

na ja, die Steuerzahler hatten aber auch nie was mit der Frau zu tun und haben von ihr auch nie Unterhalt bekommen - warum sollten die das dann also bezahlen? Im übrigen ist das nun mal gesetzlich so geregelt - wie so oft im Leben kann man da halt nichts machen...

Gruß vom mümmel

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.02.2010 09:36:16
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 78x hilfreich)

Wir sind derzeit in ähnlicher Situation.Mein Vater ist verstorben und haben auch seit über 30 Jahren keinerlei Kontakt zu ihm gehabt, da er diesen nicht wollte. Nun müssen wir auch für die Bestattung aufkommen, da kommen wir nicht drumherum. Wir (2 Geschwister) haben die Erbschaft an unserem Wohnort ausgeschlagen und meine Tochter (einziges Kind) gleich mit, denn sonst wäre sie gleich an nächster Stelle gewesen.
Das Nachlassgericht gibt die Erbausschlagung dann an das zuständige Gericht weiter.
Schriftlich geht eigentlich nicht, entweder man geht zum Nachlassgericht oder zu einem Notar, da die Unterschriften beglaubigt werden müssen.
Jedenfalls war das ganze problemlos und auch nicht teuer

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

quote:
>Kann Enkel Schulden erben?


klar, er kann, genauso wie tante, onkel, bruder und neffe....sofern die es nicht ausschlagen. in punkto beerdigungskosten kommt als erstes der opa auf. opa weg, dann kinder von den beiden. ich glaub hier ist schluß... dann die allgemeinheit.


:)

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2x Hilfreiche Antwort

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