Guten Abend,
meine Tochter hatte vor Jahren eine Dummheit begangen und im Aldi in unserem Ort auf dem Flachen Land etwas mitgehen lassen. Prompt wurde sie erwischt und erhielt außer einer Anzeige "Hausverbot für immer".
Seit dem ist sie nie mehr in dem Laden gewesen.
Nun erzählte mir eine Bekannte, dass deren Tochter ebenfalls im Aldi in der nächstgrößeren Stadt wegen Diebstahls erwischt wurde und ein "1-jähriges Hausverbot" erhalten habe. Wie ist das möglich? Kann jede Filiale die Länge der Hausverbote selbst bestimmen? Oder gibt es eine feste Regel, die für alle Filialen gilt?
Besten Dank im Voraus
Vanessa
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-- Editiert Vanessa100 am 11.07.2014 18:38
-- Editiert Vanessa100 am 11.07.2014 18:39
Kann ALDI unterschiedliche Formen von Hausverbot..
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Stellen Sie sich vor, ihre Tochter würde einfach trotz des Hausverbotes morgen Abend in diese Filiale gehen.
Wie fühlen Sie sich oder wie würden Sie das einschätzen?
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quote:
Stellen Sie sich vor, ihre Tochter würde einfach trotz des Hausverbotes morgen Abend in diese Filiale gehen.
Wie fühlen Sie sich oder wie würden Sie das einschätzen?
Auf was wollen Sie hinaus? Ohne dass das permanente Hausverbot zurückgenommen wird, wird sie natürlich dort nicht hingehen.
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quote:<hr size=1 noshade>Wie ist das möglich? Kann jede Filiale die Länge der Hausverbote selbst bestimmen? Oder gibt es eine feste Regel, die für alle Filialen gilt? <hr size=1 noshade>
Das sollte man sinnigerweise die Firma fragen welche das Hausverbot verhängt, den nur diese kennt die internen Regeln.
Ansonsten sind Hausverbote in beliebiger Form möglich.
Auch ein "Hausverbot für immer" wäre durchsetzbar, wenn es auf eine Filiale beschränkt ist.
Ein "Hausverbot für immer und für alle Filialen" wäre auch noch durchsetzbar, falls in objektiv zumutbarer Entfernung alternative Einkaufsmöglichkeiten bestehen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Ansonsten sind Hausverbote in beliebiger Form möglich.
Auch ein "Hausverbot für immer" wäre durchsetzbar, wenn es auf eine Filiale beschränkt ist.
Ein "Hausverbot für immer und für alle Filialen" wäre auch noch durchsetzbar, falls in objektiv zumutbarer Entfernung alternative Einkaufsmöglichkeiten bestehen.
Danke Harry für Ihre Antwort! Irgendein Maßstab gibt es ja wahrscheinlich für die unterschiedlichen Längen und Intensitäten der Hausverbote? Kann das auch mit dem Wert der Ware zusammenhängen, die gestohlen wurde?
Besten Dank
Vanessa
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Der Gesetzgeber macht da keine Vorgabe.
Die ständige gängige Rechtsprechung gibt eine gewisse Orientierung, ob ein Hausverbot und dessen Ausmaß gerechtfertigt ist.
In größeren Unternehmen gibt es interne Richtlinien diesbezüglich.
Und natürlich kann man den Wert der Ware als Massstab heranziehen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
Das sollte man sinnigerweise die Firma fragen welche das Hausverbot verhängt, den nur diese kennt die internen Regeln.
Wenn ich nun bei ALDI nachfragen würde, könnte die Zentrale denn überhaupt eine Änderung des Hausverbotes vornehmen? Ansonsten könnte ich mir die Anfrage auch gleich sparen.
Gruß Vanessa
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quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich nun bei ALDI nachfragen würde, könnte die Zentrale denn überhaupt eine Änderung des Hausverbotes vornehmen? <hr size=1 noshade>
Ja, das könnte sie.
Ändern, aufheben oder auch eventuell gar nichts machen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Ja, das könnte sie.
Ändern, aufheben oder auch eventuell gar nichts machen.
OK, dann werde ich es versuchen!
Besten Dank noch mal!
Vanessa
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Grundsätzlich ist es freie Entscheidung des Hausrechtsinhabers, wem er wie lange Hausverbot erteilt, solange es jeweils grundsätzlich angemessen ist. Ein Gebot zur Gleichbehandlung gibt es nicht, die einzigen Kriterien (für quasi-öffentlichen Raum wie einen Supermarkt) sind Nicht-Willkürlichkeit (was hier meint: es muß einen nachvollziehbaren Grund geben für das Hausverbot an sich) und Angemessenheit (ein lebenslanges Hausverbot für "Eis essen trotz Verbot" geht nicht).
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@BigiBigiBigi - besten Dank für die Stellungnahme!
Wenn ich Aldi nun anschreibe, sollte ich dann das andere Kind, mit nur einem Jahr Hausverbot erwähnen? Oder sollte ich um Aufhebung des Hausverbotes bitten? Oder beides?
Danke
Vanessa
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Selbstverständlich kann man beides anfragen.
Zum einen eine zeitliche Begrenzung, da man von anderen Fällen gehört habe die nur 1 Jahr Hausverbot bekamen bzw. eine gänzliche Aufhebung.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Den Vergleich mit dem anderen Kind würde ich unterlassen,
sowas hat immer den faden Beigeschmack von " aber der hat nur 1 Jahr...mimimi"
Einfach sachlich um Aufhebung oder Umwandlung in ein zeitlich befristetets Hausverbot bitten und dabei nicht vergessen die Reue über die Tat deutlich zum Ausdruck zu bringen.
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Harry und Spatenklopper,
besten Dank, werde ich beherzigen und Sie über den Ausgang informieren.
Gruß
Vanessa
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Hallo Vanessa,
da speziell Aldi recht bekannt für eine miserable Öffentlichkeitsarbeit ist*, würde ich eher nicht dorthin schreiben, sondern direkt in die Filiale gehen, in der damals das Hausverbot ausgesprochen wurde.
Und dort dann halt nochmal entschuldigen, kommt nicht wieder vor, sie hat sich geändert etc. - dann sehe ich eine gute Chance, dass das Verbot aufgehoben wird; das würde ich mir dann aber schriftlich geben lassen.
Wenn du ganz sicher gehen willst, bleibt deine Tochter am Anfang vor der Tür und du fragst erstmal, ob sie rein darf.
*irgendwann hab' ich mal gehört, dass jemand dort angerufen hat und mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit verbunden werden wollte, als Antwort kam "So etwas haben wir nicht" :-) - kann aber mittlerweile anders sein
Stefan
PS: Bitte berichte doch, wie es ausgegangen ist.
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