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Kampfhundeverordnung in Schleswig-Holstein teilweise ungültig

AFP VOM 18.12.2002 | Nachrichten - Nachrichten | 4733 Aufrufe
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Kampfhund, Kampfhunde, Kampfhundeverordnung

- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ähnlich zu Niedersachsen

Die Kampfhundeverordnung in Schleswig-Holstein ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in weiten Teilen ungültig. Die Gefährlichkeit von Hunden lasse sich nicht allein dadurch ableiten, welcher Rasse sie angehörten, befand das Leipziger Gericht am Mittwoch. Dagegen seien diejenigen Bestimmungen nicht zu beanstanden, in denen solche Hunde als gefährlich gekennzeichnet werden, die eine "über das natürliche Maß hinausgehende gefährdende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere vergleichbare Eigenschaft" besitzen. Das Gericht folgte damit im Wesentlichen seiner Rechtsprechung für das Land Niedersachsen im Juli.

Ein weiteres Revisionsverfahren zur Hundehalterverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurde an das Oberverwaltungsgericht Greifswald zurückverwiesen, weil die fraglichen Vorschriften zunächst durch das Landesgericht geklärt werden müssen (AZ BVerwG 6 CN 1.02, 6 CN 3.01, 6 CN .

18. Dezember 2002 - 20.28 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002


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