Kampf gegen Mautflucht nur mit klaren Schildern Seite 1 - AFP vom 13.03.2008
Mautbrücke auf einer Autobahn (DDP/AFP)
Kampf gegen Mautflucht nur mit klaren Schildern
Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts
Länder und Kommunen dürfen Fahrverbote verhängen, um Mautausweichverkehr durch Laster zu unterbinden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied, setzt dies allerdings eine erhebliche Mehrbelastung der Anwohner und eine klare Beschilderung voraus. Wegen unübersichtlicher Regelungen verwarfen die Leipziger Richter Fahrverbote auf der Bundesstraße 25 in Bayern. (Az: 3 C 18.07)
Die Bundesstraße 25 verläuft parallel zur Autobahn 7. Um den Ausweichverkehr zu unterbinden, verhängten das Landratsamt Ansbach und die Stadt Dinkelsbühl Nachtfahrverbote für den Lkw-Durchgangsverkehr. Für den örtlichen Lieferverkehr gab es verschiedene Ausnahmen, die teils ausgeschildert und teilweise nur in örtlichen Verkündungsblättern bekannt gemacht wurden.
Das Gesetz setze aber voraus, dass Verkehrszeichen "mit einem beiläufigen und raschen Blick" zu erfassen seien, betonte nun das Bundesverwaltungsgericht. Eine Beschilderung mit bis zu fünf Verkehrszeichen werde dem nicht gerecht und reiche für manche der Regelungen noch nicht einmal aus. Daher seien die Fahrverbote insgesamt rechtswidrig.
Nach dem Leipziger Grundsatzurteil sind solche Verbote aber grundsätzlich zulässig, um Anwohner vor Lärm, Abgasen und erhöhten Sicherheitsrisiken zu schützen. Voraussetzung sei, dass die Mautflucht "erhebliche Auswirkungen" für die Anwohner hat. Dies sei beispielsweise anzunehmen, wenn sich der Lärmpegel verdoppelt.