Mehr Geld für mehr Sicherheit
20.9.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 11368 Aufrufe Mehr zum Thema:WTC, Terrorismus, Religionsprivileg, Sicherheit
Regierung beschließt Anti-Terror-Paket
Die Bundesregierung wird im Haushaltsjahr 2002 drei Miliarden Mark zusätzlich für die Bekämpfung von Terrorismus und die Gewährleistung der inneren Sicherheit bereitstellen. Das so genannte Anti-Terror-Paket wurde vom Kabinett am Mittwoch beschlossen und erfolgte aufgrund der Anschläge in den USA letzte Woche. In dem Paket sind zusätzliche Leistungen für die Bundeswehr, für die Nachrichtendienste, für den Bundesgrenzschutz, für das Bundeskriminalamt, den Generalbundesanwalt und die Sicherheitskontrollen enthalten.
Drei Milliarden Mark liegen aber nicht einfach so herum, zur Finanzierung der Mehrausgaben werden deshalb ab 2002 einige Steuern erhöht. Die Tabaksteuer wird um zwei Cent (knapp vier Pfennig pro Zigarette) und die Versicherungssteuer um einen Prozentpunkt angehoben, gab Finanzminister Eichel im Anschluss an die Sitzung bekannt. "Es geht um die Sicherheit unseres Landes hier und jetzt, und deshalb müssen die Maßnahmen auch jetzt finanziert werden", erklärte der Finanzminister und sprach von einer "maßvollen Mehrbelastung". Eichel bezeichnete es als unvorstellbar, diese Mittel im Wege der Neuverschuldung auf Kosten der kommenden Generationen zu finanzieren.
Neben den Mehrleistungen für Bundeswehr, Nachrichtendienste und Behörden wurden auch die schon im Vorfeld angedachten Maßnahmen beschlossen:
- Das Religionsprivileg im Vereinsrecht soll fallen: Rechtswidrig agierende Vereine können zukünftig auch dann verboten werden, wenn es sich um Religionsgemeinschaften handelt. Dies ist nach geltendem Recht nicht möglich. Bundesinnenminister Otto Schily hatte bereits vor den Anschlägen in New York und Washington auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass fundamentalistisch-islamistische Vereinigungen, die zur Durchsetzung ihrer Glaubensüberzeugungen Gewalt gegen Andersdenkende nicht ablehnen, Vereinigungen mit Gewinnerzielungsabsicht oder politischen Zielen, die für sich den Status einer religiösen beziehungsweise weltanschaulichen Vereinigung reklamieren, sich nicht hinter dem Religionsprivileg verstecken dürften.
- Die Bundesregierung will künftig auch terroristische Aktivitäten im Ausland strafrechtlich verfolgen lassen, was nach bisheriger Rechtslage nicht möglich ist. Dazu hat das Bundeskabinett die Aufnahme eines neuen Paragraf 129 b in das Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen. Bislang wird nur die Bildung einer kriminellen ( § 129 StGB ) und einer terroristischen Vereinigung ( § 129 a StGB ) unter Strafe gestellt. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist aber, dass diese Vereinigungen zumindest in Form einer Teilorganisation im Bundesgebiet bestehen. Durch den am 19. September vom Kabinett verabschiedeten Paragrafen 129 b StGB gelten die bereits bestehenden Straftatbestände künftig auch für Vereinigungen im Ausland.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Mehr Geld für mehr SicherheitSeite 2: Merz kritisiert Steuererhöhung für Anti-TerrorpaketSeite 3: Verschärfte Kontrollen im FlugverkehrSeite 4: EU fordert einheitliche TerrorismusbekämpfungSeite 5: Mertin: Keine vorschnelle Änderung des Strafgesetzbuchs


