Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Wettbewerbsrecht » 

Kammergericht Berlin bejaht Rechtsmissbrauch bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung ohne Kostenrisiko des Abmahners!

Von Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
13.2.2011 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 1304 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist unzulässig, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltskosten) entstehen zu lassen (§ 8 Abs. 4 UWG). Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn ein Rechtsanwalt den Auftraggeber ganz oder teilweise vom Kostenrisiko freistellt (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2007, 56).

Das Gleiche gilt nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 03.08.2010 (Az. : 5 U 82/08) ,  wenn im Zusammenwirken von Rechtsanwalt und Prozessfinanzierer dem Mandanten eine kostenfreie Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nebst einer Profitmöglichkeit (etwa aus anfallenden Vertragsstrafen) angeboten wird.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Michael Kohberger
Dillingen a. d. Donau
305 Bewertungen
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
 Pers. Direktanfrage 

Bei einem solchen Modell steht nach Ansicht der Berliner Richter zu vermuten, dass die Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden, als zur Erzielung von Einnahmen des Gläubigers und seines Anwalts.

Kanzlei Kohberger
Austraße 9 1/2
D-89407 Dillingen a.d. Donau

_______________________________________
Schnelle Hilfe und bundesweite Mandatsübernahme!
_______________________________________

Tel. 09071-2658
Fax: 09071-5036061

Mail: anwalt@rechthilfreich.de
Web: www.rechthilfreich.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Abmahnmissbrauch
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?