Kamera verkauft - beim Kunde defekt angekommen. Was nun?

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
thomasmm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)
Kamera verkauft - beim Kunde defekt angekommen. Was nun?

Hallo zusammen,

ich hoffe hier vielleicht einen Tip zu bekommen wie ich am besten Vorgegehen kann.

Ich habe letzte Woche auf Ebay eine Video-Kamera verkauft. Es ging um einen Privat-Verkauf von mir an eine Privat-Person. Die Kamera hat mein Haus technisch und optisch einwandfrei verlassen und letzten Mittwoch den Käufer erreicht. Am Freitag letzter Woche meldete sich jedoch der Käufer mit dem Hinweis das die Kamera einen "Sprung" im Gehäuse hat (Screenshot liegt mir auch vor). Er unterstellte mir, ich hätte vorsätzlich ein defektes Gerät verkauft (was selbstredend nicht der Fall ist). Ich war heute bei einem Gutachter der mir sagte, dass er aufgrund des Bildes auf einen Materialfehler schliessen würde der aufgrund von Temperaturunterschieden durchaus vorkommen kann.

Der Käufer möchte (bzw. ist bereits wenn es zulässig ist) vom Kaufvertrag zurückgetreten und erwartet dass ich ihm das Geld inkl. der Versandkosten bis Freitag diese Woche überweise. Anderenfalls droht er mir mit dem Anwalt.
Anschliessend würde er mir das Gerät zurücksenden.

Meine Fragen dazu:

- Welche Rechte habe ich?
Ich würde dem Käufer anbieten die Garantieabwicklung zu übernehmen da das Gerät erst 4 Monate alt ist und es doch auf einen Materialfehler hindeutet (ich möchte ihm nicht unterstellen das er die Kamera benutzt hat und sie dann kaputt ging).
- Kann/darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder muss er mir die Chance geben das ich nachbessern darf in Form der Anspruchnahme der Garantie des Gerätes?

Ich würde mich freuen wenn jemand einen Tip hat, ich weiss derzeit nicht wie ich mich verhalten soll....

Zu erwähnen ist noch, dass ich auf Ebay nicht expliziet erwähnt habe das es sich um einen Privatverkauf handelt. Ich Nachhinein habe ich gelesen das man bestimmte Klauseln in seine Auktion aufnehmen kann um keine Gewährleistungsansprüche zu gewähren o. ö. (sorry, kenne mich auf diesem Gebiet nicht wirklich gut aus). Ich habe diese Klausel nicht aufgenommen und bin mir nun nicht klar ob ich nun ein gewerblicher Händler oder Privatperson in diesem Zusammenhang bin...

Viele Grüsse
Thomas


-- Editiert von thomasmm am 02.01.2006 20:04:59

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen