Kamera defekt - angebl. Grauimport- Händler existiert nicht mehr - Garantie ?

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Silvia-Regina
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Kamera defekt - angebl. Grauimport- Händler existiert nicht mehr - Garantie ?

Ich habe Anfang 2005 einen Kompaktdigitalkamera über einen Elektronik-Händler in Karlsruhe gekauft, der über günstiger.de inseriert hatte. Lieferung u. Ware waren einwandfrei.

Wg. kleinerer Fehler wollte ich die Kamera nun vom Nikon-Kundenservice überprüfen lassen, was für registrierte Kd. ca. 30 EUR kostet, ansonsten 50 EUR zzgl. Versand.

Die Registrierung schlug jedoch fehl, weil meine Kamera-Seriennummer lt. Nikon nicht für den Europäischen Markt zugelassen war und es sich scheinbar um einen sog. "Grauimport" handelt. Ich war bislang davon ausgegangen, einen normalen inländischen Kauf getätigt zu haben.

Mein Versuch, Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen scheiterte leider, da die auf der Rechnung angeführten mail und Internetdaten scheinbar nicht mehr existieren.

Habe ich seitens des Herstellers irgendeinen Garantieanspruch oder was kann bzw. sollte ich sonst tun ?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Gegenueber dem Hersteller nur dann, wenn dieser

1. ein Garantieversprechen abgegeben hat, dass diesen Defekt und Zeitraum abdeckt

2. sich das Garantieversprechen auch auf die von dir erworbene Kamera erstreckt.

Der Hersteller kann sein Garantieversprechen also sehr wohl auf solche Kameras beschraenken, die auf dem von ihm hierfuer vorgeschriebenem Wege importiert und ueber seine Vertragshaendler vertrieben werden.

Gegenueber dem inzwischen ja anscheinend auch nicht mehr auffindbaren Haendler koennte noch ein Gewaehrleistungsanspruch bestehen (wenn "Anfang 2005" spaeter als der 8.1.2005 bedeutet). Da die Kamera aber laut deinen Worten beim Kauf voellig in Ordnung war, scheidet dies wohl auch aus. Es sei denn, du koenntest den Haendler noch innerhalb der Gewaehrleistungsfrist von 2 Jahren ab Kaufdatum auftreiben, deine Gewaehrleistungsansprueche anmelden und beweisen, dass der jetzt sichtbar gewordene Defekt schon von Anfang an vorhanden war oder zumindest bereits zum Zeitpunkt des Kaufs was an dem Ding kaputt war, das erst jetzt zu dem nun sichtbaren Defekt gefuehrt hat . Ziemlich aussichtslos, wie ich meine.

Gruss
CAM

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