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Kamera Überwachung und Beweis

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Kamera Überwachung und Beweis

Moin Forengemeinde.

Folgender angenommener Fall:
Nachbar ist Hauseigentümer Doppelhaushälfte und überwacht seit kurzem von Schlafzimmerfenster aus mit Kamera gemeinsame öffentlich zugängliche Zufahrt, und damit auch gleichzeitig zwei Nachbargrundstücke die nicht sein Eigentum sind, ein Grundstück auch mit Kundenparkplätzen.

Betroffene 3 Parteien machen per Anwalt Unterlassungsanspruch geltend, bisher aber keine Reaktion.
Überwacher sagt lediglich, sei sein Privatgrundstück und könne machen was er will, außerdem überwache er lediglich sein Fahrzeug.

Jedoch ist das Kamerabild für jeden frei empfangbar mit handelsüblichem AV-2,4GHz-Empfängern. D.h., Abmahnende haben den Beweis, was tatsächlich aufgenommen wird und das Kamera auch mehrfach verstellt wird. Das ist dem Überwacher bisher nicht bewußt.

Dürfen Fotos der Kameraaufzeichnung als Beweis eingebracht werden?
Oder ist das auch für die Abmahner nicht erlaubt?

Gruß,
Ficusia




von Ficusia am 12.03.2010 14:28
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>Kamera Überwachung und Beweis
quote:
Dürfen Fotos der Kameraaufzeichnung als Beweis eingebracht werden?

Es wäre ja schon eine merkwürdige Argumentationsfigur, wenn einerseits die Überwachung zulässig sein soll, andererseits dann aber wegen der Unzulässigkeit die aufgefangenen Bilder nicht verwertbar sein sollten.

Dazu müßte die Gegenseite ja gleichzeitig A und ~A behaupten.
A = "Die Klage ist abzuweisen, weil die Überwachung zulässig ist."
~A = "Die Bilder sind als Beweismittel abzulehnen, weil die Überwachung unzulässig ist"

You can't have the cake and eat it, weder als Gegenpartei noch als Gericht.



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von VivaColonia am 12.03.2010 15:11
Status: Unsterblich (1008 Beiträge)
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>Kamera Überwachung und Beweis
quote:
Es wäre ja schon eine merkwürdige Argumentationsfigur, wenn einerseits die Überwachung zulässig sein soll, andererseits dann aber wegen der Unzulässigkeit die aufgefangenen Bilder nicht verwertbar sein sollten.

Wenn aber die Bilder nur zulässig sind, wenn auch die Überwachung zulässig war, was nützen sie dann noch ?



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von Trapper John am 12.03.2010 17:15
Status: Unsterblich (1122 Beiträge)
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>Kamera Überwachung und Beweis
Aber wird die Zulässigkeit nicht vor allem dadurch beurteilt, was die Bilder beinhalten? Wenn der sein eigenes Grundstück filmen würde, bräuchte man ja nicht diskutieren. Und welches andere und bessere Beweismittel sollte man haben als die direkten Bilder der Kamera? Und warum sollte es nur dem Beklagten vorbehalten sein, sie als Beweismittel einzubringen?

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 12.03.2010 19:25
Status: Unsterblich (1966 Beiträge)
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>Kamera Überwachung und Beweis
So ein Verfahren kann auch deswegen scheitern da man zwar irgendwas erkennen kann aber keinesfalls irgendjemanden. So ne Billigkamera zeigt eher schemenhaft irgendwas im HIntergrund.

Wegen der "Beweise" braucht man sich keine Sorgen machen, man legt ja keine Bilder der Überwachungskamera vor, sondern des eigenen Monitors der die fremden Bilder empfängt.
Notfalls nennt man einen Zeugen der den Bildschirm beobachtete und gesehen hat die der Kläger auf dem Hof tanzte:-)

K.

P.S. Nur ob sich das lohnt, die nächste Kamera wird eben kleiner

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 13.03.2010 16:35
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>Kamera Überwachung und Beweis
Hallo Ficusia,

es war zwar nicht Deine Frage, aber möglicherweise könntet ihr den Kameraabbau auch ohne Eure besagten "Nachweise" gerichtlich erwirken ?
Ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber sollte bei der Kameraüberwachung besagten Fahrzeugs allein aufgrund des Standortes der Kamera, gleichsam und zwangsläufig auch das Geschehen 2er anderer Privatgrundstücke mitaufgezeichnet werden müssen (!), könnte ich mir vorstellen, dass dies aus rechtlicher Sicht keineswegs so ohne weiteres erlaubt ist. Und das der Nachbar (angeblich) lediglich sein Fahrzeug filmt, und auch von wo , hat er ja immerhin selbst bereits bestätigt, wie Du schreibst.

Und nur mal so interessenhalber, aus welchem Grund glaubt ihr, filmt er überhaupt irgendwas!? Was verspricht er sich davon?

Gruß Kimsa

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von Kimsa am 13.03.2010 18:02
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>Kamera Überwachung und Beweis
--- editiert vom Admin


von guest-12323.06.2010 10:27:41 am 13.03.2010 18:42
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>Kamera Überwachung und Beweis
quote:
Wenn aber die Bilder nur zulässig sind, wenn auch die Überwachung zulässig war, was nützen sie dann noch

Willst du ein Henne-Ei-Problem oder ein Catch-22 konstruieren?

"Wenn die Bilder zeigen, daß die Überwachung unzulässig ist (wegen dem, was sie zeigen), wären die Bilder unzulässig, damit könnte die Unzulässigkeit der Überwachung nicht bewiesen werden, damit hätte die Überwachung wieder als zulässig zu gelten, damit könnte man die Bilder als Beweis anführen, und da sie zeigen, daß die Überwachung unzulässig ist, wären die Bilder unzulässig..." usw. ad infinitum?


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von VivaColonia am 13.03.2010 21:11
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>Kamera Überwachung und Beweis
--- editiert vom Admin


von guest-12323.06.2010 10:27:41 am 13.03.2010 21:49
Status: Unsterblich (1648 Beiträge)
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>Kamera Überwachung und Beweis
quote:
Wenn aber die Bilder nur zulässig sind, wenn auch die Überwachung zulässig war, was nützen sie dann noch

Das ist nur im Fernsehn interessant, Ein deutscher Richter nimmt die auch als Beweis wenn aus Versehen im Hintergrund fremde Grundstücke unschaft zu sehen sind, im Vordergrund aber das Auto zerkratzt wird.

Nicht das Video ist das Verbotene, sondern die Überwachung. Und die sieht man einer Videoausschnitt nicht an.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 13.03.2010 22:03
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Kamera Überwachung und Beweis
Hallo Forengemeinde, danke für die Antworten.
Die Sache wird komplexer und die Angelegenheit wird nun von den 3 betroffenen Nachbarn gemeinschaftlich per Anwalt verfolgt, Klageerhebung erfolgt heute nach erfolgloser Fristsetzung und Zustellung strafbewehrter Unterlassungserklärung.

Sobald das ganze geklärt ist, poste ich mal die Fakten.

Gruß,
Ficusia


von Ficusia am 17.03.2010 11:44
Status: Praktikant (29 Beiträge)
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