Kamera Überwachung und Beweis
Moin Forengemeinde.
Folgender angenommener Fall:
Nachbar ist Hauseigentümer Doppelhaushälfte und überwacht seit kurzem von Schlafzimmerfenster aus mit Kamera gemeinsame öffentlich zugängliche Zufahrt, und damit auch gleichzeitig zwei Nachbargrundstücke die nicht sein Eigentum sind, ein Grundstück auch mit Kundenparkplätzen.
Betroffene 3 Parteien machen per Anwalt Unterlassungsanspruch geltend, bisher aber keine Reaktion.
Überwacher sagt lediglich, sei sein Privatgrundstück und könne machen was er will, außerdem überwache er lediglich sein Fahrzeug.
Jedoch ist das Kamerabild für jeden frei empfangbar mit handelsüblichem AV-2,4GHz-Empfängern. D.h., Abmahnende haben den Beweis, was tatsächlich aufgenommen wird und das Kamera auch mehrfach verstellt wird. Das ist dem Überwacher bisher nicht bewußt.
Dürfen Fotos der Kameraaufzeichnung als Beweis eingebracht werden?
Oder ist das auch für die Abmahner nicht erlaubt?
Gruß,
Ficusia
von Ficusia am 12.03.2010 14:28
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Kamera Überwachung und Beweis
So ein Verfahren kann auch deswegen scheitern da man zwar irgendwas erkennen kann aber keinesfalls irgendjemanden. So ne Billigkamera zeigt eher schemenhaft irgendwas im HIntergrund.
Wegen der "Beweise" braucht man sich keine Sorgen machen, man legt ja keine Bilder der Überwachungskamera vor, sondern des eigenen Monitors der die fremden Bilder empfängt.
Notfalls nennt man einen Zeugen der den Bildschirm beobachtete und gesehen hat die der Kläger auf dem Hof tanzte:-)
K.
P.S. Nur ob sich das lohnt, die nächste Kamera wird eben kleiner
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Kamera Überwachung und Beweis
Hallo Forengemeinde, danke für die Antworten.
Die Sache wird komplexer und die Angelegenheit wird nun von den 3 betroffenen Nachbarn gemeinschaftlich per Anwalt verfolgt, Klageerhebung erfolgt heute nach erfolgloser Fristsetzung und Zustellung strafbewehrter Unterlassungserklärung.
Sobald das ganze geklärt ist, poste ich mal die Fakten.
Gruß,
Ficusia
von Ficusia am 17.03.2010 11:44
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden