Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Leserwertung:
3436 Aufrufe
Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Hallo!
Mich würde mal interessieren wie die Rechtslage aussieht bei Kameraüberwachung am Arbeitsplatz. Insbesondere da die Kameras nicht als solche erkennbar sind, sondern als kleine Halogenscheinwerfer getarnt sind. Logischerweise findet sich natürlich auch kein Hinweisschild wegen der Überwachung. Es handelt sich um einen kleinen Fuhrbetrieb mit angeschlossener Nutzfahrzeugwerkstatt, mit einer Belegschaft von etwa 8 Mann. Soweit ich weiß ist der Gebrauch von getarnten Überwachungsanlagen im Telekommunikationsgesetz verboten. Ausnahmen nur für sensible Bereiche, z.B. Banken. Desweiteren findet die Signalübertragung offenbar nicht über Funk sondern über Kabel statt. Ich habe mindestens zwei gefunden die den Hof überwachen und noch einmal zwei die unter dem Hallendach in einer Ecke montiert sind. Wir vermuten auch das "die Wände Ohren haben", zumindest im Aufenthaltsraum, haben dafür aber noch keine sicheren Erkenntnisse.
Meine Frage dazu: Ist das erlaubt?
Wo kann man so ein evtl. Fehlverhalten melden?
Wer hilft einem weiter?
Eine Anfrage bei einem Gewerkschafter ergab nur hilfloses Schulterzucken. Für evtl. Hilfe sage ich schon mal Danke, auch im Namen der Kollegen.
von walterr am 06.12.2008 01:58
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Den Hof darf der AG mit SIcherheit überwachen, auch was den Vorhof -die Cams unter diesem angeht. Was HiddenCams im Bürobereich angeht, sieht es schon etwas anders aus. Solange kein trifftiger Grund vorliegt, darf er es nicht.
Gehen wir mal davon aus, dass der Verdacht des Diebstahls im Raum liegt (oder Spionage, Sabotage) , dann darf auch hier zur Beweismittelsicherung gefilmt werden (Diebesfalle). Aber nur solange der Tatverdächtige nicht überführt ist und der enstandene Schaden (Filmen; Recht am eigenen Bild) nicht unverhältnismäßig hoch ist. Was dabei kaum der Fall sein dürfte.
Mit Audioaufzeichnungen kenne ich mich nicht wirklich aus, aber ich denke dass hier nur sehr gezielt gehandelt werden darf, wenn überhaupt.
-----------------
"MfG futchidah
----------
Recht haben, heisst nicht
Recht bekommen."
von dezooka am 06.12.2008 05:24
Status: Legende (275 Beiträge)
Userwertung:
2,3
(von 31 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
.. nun - zum thema kameraüberwachung am arbeitsplatz findest du etliche seiten, wenn du googlest. die rechtslage ist klar: als eingriff in die persönlichkeitsrechte von AN bedarf die k-überwachung überzeugender gründe, heimliche überwachung ist überhaupt nicht drin, von wenigen ausnahmesituationen abgesehen. die andere frage ist die nach dem vorgehen: den eigenen AG anzuzeigen, ist sicherlich ein massiver schritt. zuvor stehen wohl andere überlegungen zu gebot wie: aufforderung zur demontage, mit ankündigung der arbeitszurückhaltung oder dergleichen. das will aber gut mit einem anwalt besprochen und abgestimmt sein. und es sollte kollektiv erfolgen, damit sich der AG nicht einen greifen kann.
von blaubär49 am 06.12.2008 11:07
Status: Tao (7536 Beiträge)
Userwertung:
3,8
(von 112 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Der Anwalt wird vermutlich auch dazu raten, die Entfernung der strittigen Kameras per einstweiliger gerichtlicher Verfügung vornehmen zu lassen, statt dem Arbeitgeber eine Straftat durch Anzeige anzuhängen.
Das kann ja bekanntlich arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Im Prinzip ist mir das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber inzwischen egal. Seine krankhaften Anfälle, nicht belegbare Unterstellungen und das schlimmste sind seine "Vier Augen Gespräche". Dort fallen dann Sätze wie " Der und der Kollege verkauft dich für seinen Vorteil, halt dich von dem fern." Diese krankhaften Anfälle hat er jetzt seit knapp zwei Jahren. Mir gehts eigentlich nur darum das er auch entsprechend auf die Finger bekommt. Da laufen ja auch noch andere Sachen. Im Fuhrbetrieb werden die Leute gezwungen gegen Lenk und Ruhezeiten zu verstossen, der technische Zustand der Fahrzeuge ist teilweise untragbar, aber gegen Geld gibts heute immer noch Plaketten. Alle die Jahre gab es noch nie eine Kontrolle der Behörden, wie in anderen Betrieben üblich, zwecks Tachoscheiben und so weiter. Arbeitszeiten von 12 Stunden sind die Regel.
von walterr am 09.12.2008 11:03
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
... nun: du bist offenbar ziemlich sauer. was immer du tun willst - sprich mit einem anwalt, dass nicht am ende du der gelackmeierte bis.
von blaubär49 am 09.12.2008 12:11
Status: Tao (7536 Beiträge)
Userwertung:
3,8
(von 112 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Do-it-yourself:
Aus einer ungekündigten Position heraus lässt es sich deutlich besser woanders bewerben, als wenn man bereits gekündigt ist.
Ein Chef mit Paranoia ist wirklich schwer zu ertragen.
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Arbeitsrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.