Lt. Mietvertrag können die Kosten für die Erstellung der Abrechnungskosten für die Heizung auf den Mieter umgelegt werden. Dieses wurde auch in der Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umgelegt. Zusätzlich wurde nochmals die Erstellung der Kaltwasserabrechnung auf die Mieter anteilig zusätzlich angerechnet. Ist dies zulässig?
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