Hallo, ich habe vor in das Modell "60Plus" zu wechseln.
Bedeutet ich arbeite 50% bekomme dafür meinen erarbeiteten Lohn und bekomme vom Arbeitgeber 30% aufgestockt.
Der Lohn bzgl. der 50 % wird normal versteuert.
Die 30 % unterliegen der kalten Progression nach dem § 32b EkstG..
Hierdurch ist mit Nachzahlung bei der EKST: zu rechnen.
Jetzt die Frage. Ich zahle weniger Steuern weil ich ja nur 50% arbeite.
Die Frage ist wie weit die Progression meine Steuern erhöht. Gehe mal von ca. 9000€im Jahr aus die der AG bezahlt als Aufstockung. Also diese 30%.
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Kalte Progression
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die 30 % unterliegen der kalten Progression nach dem § 32b EkstG Nö, kalte Progression und Progressionsvorbehalt sind nicht dasselbe.
Die Frage ist wie weit die Progression meine Steuern erhöht. Gehe mal von ca. 9000€im Jahr aus die der AG bezahlt als Aufstockung. Also diese 30%. Der Lohn beträgt folglich 15.000 Euro? Steuerklasse 1, gezahlte Steuer in 2015 ca. 500 Euro? Da komme ich auf so 1.200 Euro Nachzahlung (mit Kirchensteuer ca. 1.300 Euro).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 13.01.2015 12:06
-- Editiert muemmel am 13.01.2015 12:10
-- Editiert muemmel am 13.01.2015 12:13
quote:
Der Lohn beträgt folglich 15.000 Euro?
Wahrscheinlich netto, oder?
Dann stimmt die Berechnung jedoch nicht.
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Dann stimmt die Berechnung jedoch nicht.
Wieso? Glauben Sie, die Aufstockung wird vom Nettolohn berechnet?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke, habe soeben meinen AG kontaktiert. Das Einkommen also dann ca 80% wird komplett versteuert. Progression ist hier falsch. Mache nochmal ein Termin beim AG.zur genauen Info.
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Steuerlich ist das natürlich noch ungünstiger...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Hallo, ja zahle dann weniger Steuern aber ob ich was zurück bekomme vom FA muss ich erst berechen lassen. Unterm Strich ist es ja eine schöne Sache 50 % arbeiten und bis sogar 84% Lohn.
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