Hallo,
in einem Onlineshop wurde eine Kaufsache um 15% reduziert. Allerdings verrechnet sich der Mitarbeiter, sodass ein zu niedriger Verkaufspreis im Onlineshop präsentiert wird. Auch wird das Angebot des Kunden mit einer automatisierten Annahmeerklärung zu dem falschen -zu niedrigen- Preis angenommen, sodass der Kaufvertrag wirksam zustande kommt.
Der Geschäftsführer des Onlineshops möchte nun den Kaufvertrag anfechten mit der Begründung, es gäbe eine Systemstörung.
Zu meiner Frage: Kann man als Anfechtungsgrund den offenen Kalkulationsirrtum nehmen? Der Kunde konnte nämlich den Rechenweg nachvollziehen und wusste vom Anfang an, dass der Verkaufspreis fehlerhaft war. Er besteht aber trotzdem auf die Durchführung des Kaufvertrages.
Würde dann die Anfechtung auch durchgehen bei der sog. offenen Kalkulationsirrtum?
Ich habe unterschiedliche Meinungen dazu gelesen aber habe sie leider nicht wirklich verstanden.
Kalkulationsirrtum, Anfechtung des Kaufvertrages
27. Februar 2017
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Frage vom 27. Februar 2017 | 14:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kalkulationsirrtum, Anfechtung des Kaufvertrages
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