Kakerlaken - Untermieter will ausziehen

18. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
bumblebee2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kakerlaken - Untermieter will ausziehen

Hallo,
ich bin Mitte Mai diesen Jahres als Untermieter in eine WG gezogen. Mein Zimmer ist unmöbliert. Ich habe nun vor einigen Wochen entdeckt, dass wir Kakerlaken in der Wohnung (zunächst nur Küche) haben. Die Hauptmieterin wusste davon. Sie wohnt schon länger in der Wohnung (schätze seit einem Jahr) und hatte die Schaben bereits kurz nach ihrem Einzug entdeckt aber nicht gemeldet oder etwas dagegen unternommen. Ich habe die Vermieterin kontaktiert und ihr die Sache geschildert. Sie schien nicht überrascht, daher gehe ich davon aus, dass sie bereits davon wusste. Die Mülltonnen des Mehrfamilienhauses sind stark betroffen und ich gehe davon aus, dass auch andere Mietparteien Probleme mit den Kakerlaken haben. Die Wohnungen im Haus sind zum Teil verkauft und zum Teil vermietet. Der Hausverwalter wurde von der Vermieterin über die Sachlage informiert. Er möchte nun ersteinmal die Ursache dafür finden anstatt einen Kammerjäger zu rufen. Ich gehe von einem starken Befall aus, da sich die Kakerlaken nun auch tagsüber im meinem Zimmer befinden.
Die Frage ist nun: Was kann ich als Untermieter in so einer Situation tun? Kann ich mit der Vermieterin in Kontakt treten oder muss alles über den Hauptmieter geregelt werden? Kann ich auf einen Kammerjäger bestehen? Habe ich das Recht auf Mietminderung? Welche Fristen gelten dann? Wie sieht es in diesem Fall mit meinem Kündigungsrecht aus? Was wäre, wenn gegen die Kakerlaken nichts unternommen wird ich ausziehe und diese mitnehme? Kann ich die Kosten für die Beseitigung geltend machen?

Und noch eine andere Frage, die hier nicht her gehöhrt: Welche Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen?

Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
bumblebee2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Rechtsschutzversicherung hatte ich mir schon gedacht.

Beim Mietrechtslexikon hatte ich vorher schon nachgeschaut und keine Lösungen zu dieser Sache gefunden. Ich ja kein Mieter nur ein Untermieter.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Mieterschutzverein hilft doch gegen einen relativ geringen Beitrag auch bei aktuellen Problemen.

Der Hauptmieter ist Ihr Vermieter. Sie haben die gleichen Rechte wie andere Mieter gegenüber dem Hauptmieter. Sie können die Miete kürzen und verlangen, dass etwas gegen die Plage unternommen wird.
Wie lang ist denn die Kündigungsfrist im Vertrag?

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""

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#4
 Von 
bumblebee2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag ist keine Kündigungsfrist angegeben. Gelten dann die drei Monate könnte ich außerordentlich kündigen?

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