Kaffeevollautomat am 2 Tag schon defekt. Reparatur anstatt Ersatzgerät

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)
Kaffeevollautomat am 2 Tag schon defekt. Reparatur anstatt Ersatzgerät

Hallo,

ich habe ein Kaffeevollautomat gekauft. Das war am 2 Tag schon defekt. Laut Kundendienst ist die Platine defekt.

Ich habe es beim Händler reklamiert und wollte ein Ersatzgerät. Die wollten das Gerät zurück haben. Haben ein Paketschein gesendet. Die haben es an den Hersteller zur Reparatur gesendet. Ich hatte gedacht, dass ich ein Ersatzgerät bekomme. Hatte es auch in der Reklamation gefordert. Der Händler hat gesagt, dass ich 2-4 Wochen warten muss, bis es repariert worden ist.

Ich hatte gefragt, was das sein soll. Ich kaufe kein Gerät, dass am 2. Tag defekt ist und ich es einschicke und 4 Wochen darauf warte.

Bekam diese Antwort:

"auf Grund des Zustandes des Gerätes konnten wir hier leider keinen direkten Tausch veranlassen (Fehlende Originalverpackung und Vermutzung des Gerätes)."

Ist es so rechtens? Steht mir ein Ersatzgerät zu oder muss ich so lange warte.

Hatte auch mal gehört, dass Verpackung kein Grund wäre.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Die Wahl der Nacherfüllung liegt bei dir. Du kannst auf einer Neulieferung bestehen.

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#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Also ist die Begründung vom Händler (keine Originalverpackung und Verschmutzung) kein Grund für die Ablehnung der Neulieferung?

Hättest du etwas worauf ich mich beziehen kann.

Vielen Dank.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Also ist die Begründung vom Händler (keine Originalverpackung und Verschmutzung) kein Grund für die Ablehnung der Neulieferung?
Korrekt. Der Verkäufer kann nur ablehnen wenn ihm dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen. Die Grenze wann etwas unverhältnismäßig ist, ist aber nicht definiert.

Zitat (von sisqonrw):
Hättest du etwas worauf ich mich beziehen kann.
§439 Absatz 1 BGB
Eine Einrede des Verkäufers nach Absatz 3 sehe ich hier nicht, denn unverhältnismäßige Kosten würde ich hier durch eine Neulieferung nicht sehen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120284 Beiträge, 39865x hilfreich)



Ich würde ihm nochmal schreiben, das man gemäß § 437 BGB auf Austausch gegen ein Neugerät besteht.
Er kann ja die Verpackung vom Ersatzgerät für Deines nehmen, also ist die Argumentation nicht wirklich haltbar.
Die Spuren sind normale Gebrauchsspuren, also auch kein Argument.

Dan mal abwarten, was als Antwort kommt.

Notfalls noch Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum hinterhersenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120284 Beiträge, 39865x hilfreich)

Das wäre die Frage.

Hier dürfte wohl der realistisch zu erzielende Preis des reparierten Gerätes gegen den Preis des Neugerätes gewertet werden.
Und der BHG hatte ja schon mal entschieden das "unverhältnismäßig" im 3stelligen %-Bereich leigen kann ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hier dürfte wohl der realistisch zu erzielende Preis des reparierten Gerätes gegen den Preis des Neugerätes gewertet werden.
Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass realistisch zu erzielende Preis des reparierten Gerätes gegen den Einkaufspreis eines Neugerätes gewertet werden kann, denn eine Unverhältnismäßigkeit kann sich, meiner Meinung nach, immer nur auf einen Schaden für einen Verkäufer beziehen. Und wie Harry bereits geschrieben hat. Unverhältnismäßigkeit kann durchaus auch erst eintreten wenn der Schaden über 100% dessen beträgt was der VK damit eingenommen hat.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Siehe dazu z.B. einfach mal die Urteile:
- OLG Celle 28.6.2006 (Az. 7 U 235/05 )
- LG Münster 07.01.2004 (Az: 2 O 603/02 )
Da ging es jeweils um viel viel mehr als nur 15% - 20%





-- Editiert von micbu am 10.01.2017 12:24

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Na dann erklär es mir doch wenn du der Meinung bist, dass hier bezüglich Frage der Verhältnismäßigkeit kein Prozentsatz über z.B. 20% zur Anwendung gekommen wäre.

-- Editiert von micbu am 10.01.2017 12:50

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#12
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Oh da habe ich etwas angeregt. Ich dachte es ist einfach definiert, ob man warten muss oder nicht.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Leider nein. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung was verhältnismäßig ist und was nicht. In dem Fall hier bin ich aber immer noch der Meinung, dass eine Neulieferung, für den VK nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Es kommt auch nicht nur auf die prozentualen, sondern auch auf die absoluten Kosten an. Diese sind hier eher gering. Ich sehe nicht, was einer Neulieferung im Wege stehen sollte.

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#15
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

ja was soll den eine Neulieferung denn kosten. Nur der Versand. Eine Reparatur kostet wesentlich mehr. Die Arbeit ist doch hier in Deutschland teuer. Vor allem von qualifizierten Mitarbeitern.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
ja was soll den eine Neulieferung denn kosten.
Dein Vertragspartner ist der Händler. Dieser muss also neue Ware kaufen um sie dir zu übergeben. Dieser Einkaufspreis ist also das was es den Händler kostet dir eine Neulieferung zu verschaffen. Die Reparatur beim Hersteller kostet ihn nur Versandkosten. Die Reparaturkosten gehen ja schliesslich nicht zu Lasten des Verkäufers, die Nachlieferung aber schon. Ob der Verkäufer diese Kosten wieder vom Hersteller einfordern kann hängt von dessen Vertragsverhältnis zueinander ab und geht den Käufer nichts an. Meist bleiben die Verkäufer auf den Kosten, durch die defekten Waren, sitzen.

-- Editiert von micbu am 10.01.2017 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Oh da habe ich etwas angeregt. Ich dachte es ist einfach definiert, ob man warten muss oder nicht.


Nicht direkt. Man muss eine angemessene Frist setzen. Es werden allgemein 14 Tage als angemessene Frist angenommen.

Du müsstest dem Händler nun nachweisbar (z.B. durch Einwurf-Einschreiben) eine Frist bis zum "Datum, welches 17 Tage in der Zukunft liegt (14 Tage Frist und 3 Tage Postlaufzeit)" setzen und für den fruchtlosen Ablauf den Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigen.

Wenn die Reparatur dann länger dauert, hat dich das nicht mehr zu kümmern. Du bekommst dann dein Geld wieder (bzw. darfst dem hinterherlaufen und über den Wertersatz streiten) und musst dir einen neuen Kaffeevollautomat kaufen (höchstwahrscheinlich nicht mehr bei diesem Händler).

Zitat:
ja was soll den eine Neulieferung denn kosten. Nur der Versand. Eine Reparatur kostet wesentlich mehr.


Du musst, wie micbu schon schrieb, die Kosten für das neue Gerät dazurechnen. Abzüglich des möglichen Erlöses durch die Verwertung des defekten Geräts. Die Reparatur ist hingegen für den Verkäufer kostenlos, da diese im Rahmen der Herstellergarantie durchgeführt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

@Flo Ryan

Etwas anderes als eine ausweichende Antwort habe ich von dir auch gar nicht erwartet.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16545 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Leider nein. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung was verhältnismäßig ist und was nicht.

Ach was.
Weiter oben wollten Sie uns noch Prozentsätze als Kriterien für eine Unverhältnismäßigkeit verkaufen.
Aber in beiden von Ihnen verlinkten Urteilen ging es maßgeblich um irgendwelche Prozentsätze.

Zur Sache (1):
Ich denke auch, dass hier ein Anspruch auf Ersatzlieferung statt Reparatur bestanden hätte.
Denn bei einer Ersatzlieferung entstehn zwar Kosten für ein neugerät, gleichzeitig bekommt der Verkäufer ja das defekte Altgerät zurück, welches er selbst reparieren könnte.
Es findet also eine Abwägung statt zwischen "Reparaturkosten" und "Wert Neugerät minus Wert defektes Altgerät". Wenn der Schaden leicht zu beheben ist, dann ist "Wert Neugerät minus Wert defektes Altgerät" auch nicht so fürchterlich groß.

Zur Sache (2):
Es ist müßig, sich weiter über den Fall zu unterhalten. sisqonrw hat die Kaffeemaschine an den Händler zur Reparatur eingeschickt. Der Reparaturprozess ist damit eingeleitet. Das Recht des Kunden zwischen Reparatur und Neulieferung zu wählen erlischt, wenn eine Nacherfüllungsart (hier die Reparatur) in Angriff genommen wurde. sisqonrw ist einfach zu spät dran mit dem Wunsch auf Neulieferung. Im von micbu verlinkten Urteil (dem des OLG Celle) wird die Frage, bis wann der Kunde seine Entscheidung zwischen Reparatur und Neulieferung äußern muss, auch thematisiert. Hier wurde Reparatur angeboten, der Kunde hat keinen Wunsch geäußert, die Reparatur wurde eingeleitet - wenn jetzt der Kunde mit einem Wunsch nach Neulieferung ankommt, ist das wohl verspätet.

Leicht off-Topic:
Zitat:
Eine Reparatur kostet wesentlich mehr. Die Arbeit ist doch hier in Deutschland teuer. Vor allem von qualifizierten Mitarbeitern.

Das ist so nicht richtig. Gerade hochwertige Geräte lassen sich oft preisgünstig reparaieren, weil sich Teile einzeln austauschen lassen, während man bei Billig-Geräten meist nichts oder nur das komplette Innenleben austauschen kann. Trotzdem habe ich letztens einen No-Name-Fernseher von einem qualifizierten, deutschen Betrieb reparieren lassen und lag unter dem Preis eines Ersatzgeräts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Nein. Ich habe sofort per E-mail gesagt, dass ich ein Neulieferung haben möchte. Der hat gesagt, ob senden Sie es zu uns zurück. Und per Zufall habe ich erfahren, dass die es zur Reparatur eingeschickt haben.

0x Hilfreiche Antwort

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