Käufer will Neuware

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
winzer78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Käufer will Neuware

Hallo Leute,

ich habe eine Grafikkarte bei ebay verkauft. Jetzt hat der Käufer geschrieben das er eine neue haben will und einen Fall eröffnet das die Karte schon mal gebraucht war und er dachte die wäre ganz neu weil ich in der Beschreibung auch OVP geschrieben habe.
Er will nun Schadensersatz, aber da es die Karte nicht mehr gibt, hat er eine vergleichbare Karte die heute ungefähr soviel kostet wie früher die Alte gekauft.
Die Rechnung hat er mir als Scan gesschickt!
Ich habe aber gar kein Geld das zubezahlen und er geht zum Anwalt wenn ich das nicht überweise.

Bitte um Rat!



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von winzer78 am 13.01.2015 11:47

Bitte um Rat!

Nichts tun.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich würde den rat noch um etwas ergänzen, nicht nur nichts tun, sondern beim nächsten mal wen man bei EBAY etwas verkauft, nicht den Faulen spielen und irgendwelche nicht definierten Abkürtzungen nutzen, sondern Die Worte ganz einfach ausschreiben!!!

Was ist daran so schlimm, statt OVP Originalverpackung zu schreiben, dann kann man nicht verstehen originalverpackt!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
er dachte die wäre ganz neu weil ich in der Beschreibung auch OVP geschrieben habe


Bei eBay ist der VK qua (mittelbar auch zwischen VK und K wirksamen) AGB zur vollständigen korrekten Beschreibung verpflichtet. Wenn er unterlassen hat, die Karte als gebraucht zu bezeichnen und zusätzlich auch noch Neuheit suggerierende mißverständliche Bezeichnungen ("OVP" statt "in OVP" o.ä.) verwendet hat, dann ist das erst mal das Problem des VK.

quote:
Nichts tun.


Das kann vor dem Hintergrund des oben Gesagten problematisch sein. Tot stellen kann man sich nur sinnvoll, wenn man zu 100% im Recht ist, und das ist der TE nach Sachverhaltsdarstellung nicht.

quote:
aber da es die Karte nicht mehr gibt, hat er eine vergleichbare Karte die heute ungefähr soviel kostet wie früher die Alte gekauft


Das kriegt er sowieso nicht als Schadensersatz, sondern allenfalls die Differenz des Wertes der Karte im neuen Zustand (und das ist nicht der Kaufpreis, den sie früher mal hatte!) zum Auktionspreis.

Hat also die Karte neu mal 300 EUR gekostet und ist heute neu noch 200 EUR wert (weil es heute für 300 EUR längst bessere gibt) und wurde für 150 EUR verkauft, stehen dem K 50 EUR (200-150) als SE zu.
(Wenn man bejaht, daß objektiv eine neue Karte verkauft wurde; die ganzen Seitenaspekte mit möglicher Irrtumsanfechtung etc. mal außen vor.)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zuerst müsste man mal die Auktion sehen. Zum anderen kann der K nicht einfach eine andere Ware Kaufen wenn ein Sachmangel bestehen würde, er müsste dir zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn im Angebot GraKa 550 OVP steht, aber nirgendwo, dass es sich um Neuware handelt, dann ist auch nur eine GraKa in Originalverpackung geschuldet.
Mir erschließt sich bei einer GraKa auch nicht, warum diese unbedingt neu sein muss, solange diese immer bestimmungsgemäß gebraucht worden ist, hat diese ja keine Verschleißteile.
Bloß wenn diese übertaktet wird, unterliegt eine GraKa einem Verschleiß, welcher deutlich höher ist, als die Alterung.
Einzig über den Lüfter, falls sich dieser mit Staub zusetzt, kann man streiten. Aber hieraus entsteht meiner Meinung nach kein Recht auf eine neue Aktuelle karte.

D.h. der Käufer könnte hier höchstens den Irrtum erklären. weil er von einer geschlossenen Packung ausgegangen ist. Die Rechtsfolge wäre hier dann jedoch nur, dass die Karte zurück genommen werden müsste, und der Kaufvertrag nichtig ist.


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#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Mir erschließt sich bei einer GraKa auch nicht, warum diese unbedingt neu sein muss, solange diese immer bestimmungsgemäß gebraucht worden ist, hat diese ja keine Verschleißteile.

Sorry, aber das ist grundlegend falsch. Auch elektronische Bauteile unterliegen einer Alterung. Wäre ja schön, wenn die ewig halten würden, tun sie aber nicht. Selbst bei perfekter Behandlung.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 13.01.2015 14:47

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der TE gibt doch nur ausgewählte Informationen preis. Entscheidend ist, ob in der Beschreibung klar zu erkennen war, daß es sich um eine gebrauchte Karte handelt. Meiner Meinung nach reicht nicht aus, daß nirgendwo "neu" steht.

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"Morgenstund ist ungesund."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und vor allem kann man bei eBay doch nochmal den Artikelzustand auswählen. Und da wird in der Beschreibung extra drauf hingewiesen, dass man bereits benutzte Ware NIE als Neu oder neuwertig bezeichnen soll.

Siehe auch u.a.
http://pages.ebay.de/help/sell/providing_item_condition.html#what
http://pages.ebay.de/help/sell/item-condition.html#tech
Wie man sieht: OVP wurde meiner Meinung nach nicht ohne Grund mit neu assoziiert vom Verkäufer

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn im Angebot GraKa 550 OVP steht, aber nirgendwo, dass es sich um Neuware handelt, dann ist auch nur eine GraKa in Originalverpackung geschuldet. <hr size=1 noshade>

Dem kann ich nicht zustimmen, das ist und bleibt missverständlich.



quote:<hr size=1 noshade>Mir erschließt sich bei einer GraKa auch nicht, warum diese unbedingt neu sein muss, solange diese immer bestimmungsgemäß gebraucht worden ist, hat diese ja keine Verschleißteile. <hr size=1 noshade>

Die bekanntesten sind Lüfter und Kondensatoren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#10
 Von 
winzer78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja danke für die Antworten da hab ich ja vieleicht noch glück gehabt!
Ne die karte ist nicht mehr viel wert, die ist schon 4 jahre alt. deswegen gibts die auch nirgendwo mehr neu.
Die Auktion war als gebraucht und auf den bildern war die karte ausgepackt zu sehen. Der Karton war nur auf dem zweiten Bild dabei. OVP hab ich nur bei geschrieben was alles dabei ist, karte kabel treiber und ovp.


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""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die Auktion war als gebraucht

Screenshot davon machen. Wenn das als gebraucht gekennzeichnet war, dann könnte das am Ende vielleicht das entscheidende Zünglein an der Waage sein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
winzer78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja ich habe schon alles notiert.
Ich habe auch geschrieben, dass die Karte bei mir immer gut gelaufen ist und ich keine Probleme hatte. Verstehe eh nicht wie man darauf kommt das dann die Karte ganz neu ist.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hab nochmal mit meinem Techniker gesprochen, was seine Erfahrung ist.
Er kann jetzt nur von Mainboards sprechen, und da sagt er, dass er keinen Unterschied sehe, ob ein System wenig oder viel genutzt werde im Bezug auf technische Bauteile. Die Altern, ganz ohne Frage. Aber grob gesagt kann man sagen, dass die Warscheinlichkeit eines Ausfalls über das Alter und nicht über die Betriebsstunden zu ermitteln ist.Einziges Risiko ist, was man bei Gebrauchtware hat, dass diese blöd ausgebaut worden ist, und man sich nun streiten kann, ob die beim einbau oder ausbau beschädigt wurde. (Stichwort Statische Ladung)
Bei manchen Herstellern ist wiederrum meine Erfahrung, dass ich mehr Ausfälle bei Erstinbetriebnahme habe, als über die 4 Jahre Betrieb. Nehme ich nun noch das 1 Jahr, was ich beim Finalen Abverkauf der Rückläufer geben muss, und rechne hier die Unsachgemäße Inbetriebnahme durch Kunden raus, so muss ich feststellen, dass mir persönlich ein Gebrauchter, unverbasstelter Rechner am liebsten ist, wenn ich dem Verkäufer vertrauen kann, dass der wirklich störungsfrei gelaufen ist.

-- Editiert Lifeguard am 15.01.2015 13:17

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

quote:
Die Altern, ganz ohne Frage. Aber grob gesagt kann man sagen, dass die Warscheinlichkeit eines Ausfalls über das Alter und nicht über die Betriebsstunden zu ermitteln ist

Das ist Käse. Selbstverständlich altern elektronische Bauteile durch den Gebrauch.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Aber grob gesagt kann man sagen, dass die Warscheinlichkeit eines Ausfalls über das Alter und nicht über die Betriebsstunden zu ermitteln ist.


Ach, und deswegen wird bei PC-Komponenten überall mit MTBF und nicht dem Alter gearbeitet?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das kommt immer stark auf die Art des Bauteils an. Bei Festplatten ist beispielsweise die Anzahl der Betriebsstunden normalerweise wurst egal. Da kommt es stark auf die Anzahl der Schreib-/Lesevorgänge an. Bei Kühlern/Lüftern kommt zusätzlich der "Verdreckungsgrad" und die Frage nach regelmäßiger Reinigung dazu.

Und dann spielt die Betriebs-Temperatur eine wichtige Rolle....

Witzige Randnotiz: Es wurde von Firma X ein neues Rechenzentrum gebaut. Das sollte natürlich auch getestet werden. Aber wie testet man die Kühlung einer Rechnerzelle (also einer großen Halle) ohne dass alles mit Servern voll steht? Nun, das ist doch einfach. Man nehme Heizluftgebläse und lasse die unter Volllast laufen. Das macht man die ein oder andere Woche und schaut, ob die Klimaanlage das weg schafft und kühlt.
Dumm nur, wenn teure neue Switches direkt im Lüftungsstrom der Gebläse herum stehen und permanent mit 80 Grad heißer Luft beströmt werden. Ein paar Wochen und man konnte die Switches nur noch wegwerfen...

Im Endeffekt kann man kaum so genau vorher sagen, wie lange nun die komplexen Bauteile in einem PC so halten. Das ist von zu vielen Randbedingungen abhängig. Aber generell gilt: Mit fortgeschrittenem Alter und mit fortgeschrittener Betriebsdauer steigt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls an.

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-- Editiert mepeisen am 21.01.2015 18:06

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Bei Festplatten ist beispielsweise die Anzahl der Betriebsstunden normalerweise wurst egal.


Gerade bei Festplatten wird in MTBF gerechnet und nicht in Vorgängen (die man sowieso typischerweise nicht messen kann).

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, kommt aufs selbe raus, wenn man die Wasserkühlung eine ganze Serveranlage an einem schwülen Tag kalt füllt, vorher aber ordentlich nach außen gelüftet hat.



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