Hallo Zusammen.
Ich hoffe, das ist der richtige Bereich für unser Problem:
Wir haben privat und mündlich (ohne schriftlichen Kaufvertrag) gebrauchte Möbel an einen Nachmieter einer Wohnung verkauft.
Dieser hatte sich die Möbel einmal bei einer Besichtigung "kurz" angeschaut und schlussendlich auch gekauft.
Die Preisverhandlungen erfolgte mündlich und teilweise schriftlich über SMS.
Nachdem er das Geld überwiesen hatte verging ein Monat und ist seit heute dort eingezogen.
Nun hat er uns angerufen und in die Wohnung bestellt wo er uns mitteilte, dass die Ware doch
nicht seinen Wünschen entspricht und besonders die Couch zu viele Gebrauchsspuren aufweist
und die Ware nicht mehr haben will.
Er droht mit Anwalt und möchte sein Geld zurück haben.
Wie ist hier seine Erfolgsaussicht, dass er damit durchkommt da wir es nicht einsehen, die Ware zurückzunehmen.
Erstens hat er die Ware genauso "gesehen und gekauft" und zweitens haben wir mittlerweile das ganze Geld für neue Möbel ausgegeben und können diese ebenfalls nicht mehr zurückgeben.
Danke und Grüße
Flevus
Käufer will Geld zurück - Bei Kauf von gebrauchten Möbeln
2. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2017 | 20:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will Geld zurück - Bei Kauf von gebrauchten Möbeln
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#1
Antwort vom 2. Januar 2017 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119531 Beiträge, 39735x hilfreich)
Kommunikation einstellen, seine Möbel, sein Problem.
"Mag ich nicht mehr" ist "Pech" aber kein Reklamations- / Anfechtungsgrund.
#2
Antwort vom 3. Januar 2017 | 14:06
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.ZitatKommunikation einstellen, seine Möbel, sein Problem. :
So gut wie NullZitatWie ist hier seine Erfolgsaussicht, dass er damit durchkommt da wir es nicht einsehen, die Ware zurückzunehmen. :
-- Editiert von radfahrer999 am 03.01.2017 14:07
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#3
Antwort vom 3. Januar 2017 | 20:40
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 46x hilfreich)
Gekaut ist gekauft. Es gibt kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe bei Nichtgefallen, weder gewerblich, noch privat.
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