Käufer will Auto nicht bezahlen/abnehmen

17. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)
Käufer will Auto nicht bezahlen/abnehmen

Hallo,
mein Freund hat ein altes Londontaxi auf eBay versteigert. siehe hier:
[color=blue]Ebay Auktion - Londontaxi[/color]

Nun war der Käufer am Tag darauf da und wolltes mitnehmen, hat ständig gefragt, ob man damit noch fahren kann, er kam ca. 50 km entfernt her. Mein Freund hat gesagt, dass er ab und zu mit dem Taxi rumgefahren ist, ob es so weit es schafft, kann er nicht sagen. Auf alle Fälle fuhr der Käufer wieder mit den Worten, er würde sich nen Anhänger leihen und dann wieder kommen.
Heute kam dann vom Käufer diese Mail:

Hallo
Sorry das es länger gedauert hat bis ich mich nochmals melde.Hatte aber erst gestern Termin beim Rea.. Werde das Fahrzeug nicht nehmen und trette vom Kauf zurück da es zugesicherte Eigenschaften nicht hat, die aber für meine Kaufentscheidung von Bedeutung waren. Z.B. Überführung des Fahrzeuges auf eigener Achse. Desweiten behalte ich mir vor Schaden Ersatz für meine nachweisliche entstandenen Kosten zu stellen. Auch schliesse ich eine Meldung der Werkstatt an die KFZ Innung nicht aus, da der Meister mich überhaupt mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren lassen hätte dürfen, da das Fahrzeug Verkehrs unsicher ist.
Werde dies auch so bei Bedarf Ebay mitteilen.


Was meint Ihr dazu? Ich finde, mein Freund ist im Recht, würde aber auch gerne Eure Meinung dazu wissen.
Danke!

-- Editiert am 17.04.2009 11:08

-- Editiert am 17.04.2009 11:09

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Z.B. Überführung des Fahrzeuges auf eigener Achse.

Das kann ich aus der Auktion beim besten Willen nicht lesen. "Fahrfähig" in Verbindung mit "als Restaurationsobjekt" und "muß einiges geschweißt werden" kann man sicherlich nicht als "für eine Überführung verkehrssicher" interpretieren.

Du mußt halt wissen, ob dir ein Rechtsstreit den Ärger wert ist, dann solltest du besser zum Anwalt gehen, da der Fall zumindest grenzwertig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)

Also nochmal einiges näher erklärt:

Das Auto steht nur zur Überbrückung bei einer KFZ-Werkstatt, der Meister war zufällig dabei, als der Käufer den Wagen abholte, hat damit aber ÜBERHAUPT nichts zu tun.
Der Käufer hat während der laufenden Auktion keine Fragen gestellt, nur nachdem er ihn gekauft hat, wollte er die Telefonnummer wissen. Am Telefon wollte er dann wissen, ob er noh 50 km weit kommen wird, aber da haben wir ihm gesagt, dass wir das nicht wissen.
Wie der Käufer da war, hat er ihn überprüft und meinte dann, er nimmt das Auto nicht mit, weil er sich nicht traut. Der KFZ-Meister hat ihm dann angeboten, dass er seinen KFZ-Anhänger ihm leihen würde, dies wollte der Käufer jedoch nicht, weil er den ja dann wieder zurück bringen müsste, er meinte, er kommt noch einmal und bringt selbst einen Anhänger mit.
Auf die Frage hin, ob er das Auto gleich zahlt, meinte er, er zahlt erst wenn er ihn abholt, weil es könnte ja jemand daran noch etwas verändern.
Tja und nun kam halt eben die Mail, siehe meinen ersten Beitrag.
Wie gesagt, das Auto stand nur aus Platzmangel bei der KFZ-Werkstatt, die haben damit überhaupt nichts zu tun, das wurde dem Käufer auch gesagt.

Was tun?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen