Käufer droht wegen verschwiegener Mängel und arglistiger Täuschung

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
JohnReese
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer droht wegen verschwiegener Mängel und arglistiger Täuschung

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 3 Wochen mein 18 Jahre altes Auto bei ebay verkauft (Privatverkauf). Ich habe in der Artikelbeschreibung alle mir bekannten Mängel (Ich bin Laie) aufgelistet. Der Käufer, Inhaber einer KFZ Werkstatt, hat mein Fahrzeug ohne es gesehen zu haben oder eine Probefahrt gemacht zu haben für 800 Euro ersteigert.

Nach einer Woche wurde das Fahrzeug von seiner Schwester abgeholt und bezahlt. Kaufvertrag mit Sachmängelausschluss wurde natürlich gemacht.

Jetzt hat sich der Käufer, also der das Fahrzeug ersteigert hat gemeldet und sagt, dass er beim Fahren bereits nach wenigen Kilometern ein Ruckeln und Vibrieren festgestellt hat und dass die Antriebswellen defekt seien. Nun wirft er mir wortwörtlich vor, ich hätte diesen Mängel absichtlich verschwiegen denn auch einem Laien würde dies sofort auffallen. Er bezichtigt mich der arglistigen Täuschung. Darum wäre der Sachmängelausschluss unwirksam. Er hat mir eine Frist von 7 Tagen gestellt in denen in 2 Antriebswellen für ca. 250 Euro für ihn besorgen solle. Ansonsten würde er rechtliche Schritte einleiten, den Kaufvertrag rückgängig machen.

Was haltet ihr davon? Ich habe keine Mängel bewusst verschwiegen. Die welche mir als Techniklaie aufgefallen sind habe ich benannt. Zudem hat das Auto noch 1 Jahr TÜV

Danke für eure Antwort!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Kurz: sein Auto, sein Problem, es sei denn er kann nachweisen, dass die Teile bereits defekt waren, bei Übergabe des Wagens und sie über diesen Mangel wussten. Anhand ihrer Schilderung unmöglich.
Diese "Einschüchterungen" sind aber eine gängige Masche den Kaufpreis nachträglich zu drücken.
Kommunikation einstellen, erst wieder agieren, sollte ein Mahnbescheid eintreffen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Das übliche Spiel bei solchen Händlern.


Sein Auto, sein Problem.
Kommunikation erstmal einstellen und sich nicht einschüchtern lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sein Auto, sein Problem.
Kommunikation erstmal einstellen und sich nicht einschüchtern lassen.
Bester Tipp ever...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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