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Käufer droht mit Sachverständigen

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Käufer droht mit Sachverständigen

Hallo, wir haben Probleme mit Ebay-Käufern.

Die Käufer haben von uns ein ca.50 Jahre altes Sofa ersteigert,per Abholung und Barzahlung.
Abgeholt und bezahlt wurde es durch einen Schwager des Käufers.

Nach ca. 16 Tagen bekamen wir eine E-mail in der die Käufer uns Mitteilten ,dass das Sofa größere Mängel aufweist als angegeben, das sie es restaurien lassen müssen was mit mit enormen Kosten verbunden ist und ein Teil vom bereits gezahlten Geld zurückfordern. Desweitern drohen sie mit negativ-bewertung und die ganze e-mail an sich hat sich sehr fordernd und komisch angehört.

Zu Ihrem Vorteil muß ich aber sagen,dass wir das Sofa echt laschenhaft beschrieben haben, da wir davon ausgegangen waren das man bei einem 50 Jahre alten Sofa nicht jede abnutzungserscheinung peinlich genau beschreiben muss und wir die fotos ausreichend fanden. -ok Fehler von uns haben wir eingesehen und deswegen auch sofort eine E-mail geschrieben , dass es uns Leid tut und dass wir bereit sind das Sofa abzuholen, Kaufpreiserstattung sowie Fahrtkostenanteil zu geben.

Promt darauf kam E-mail sie hätten es schon Reinigen lassen,Holzarbeiten vorgenommen usw und dann schreibt sie, dass Sie einen Sachverständigen bestellt haben und listet eine reihe von Kosten auf die Sie wegen diesem Sofa schon hatten.

Dann haben wir eine E-mail zurückgeschrieben das wie bereit wären 15 € zurückzuzahlen oder das gesamte Sofa zurückzunehmen+ Fahrtkostenanteil zu bezahlen.

Wie auch immer ,irgendwie ist dass total komisch,da in Ihren E-mails auch Widersprüche drin sind. Ja und jetzt melden Sie sich nicht mehr.Wir hatten auch zu Anfang versucht telefonisch das Problem zu beheben, aber dort wurden wir vom Käufer drauf verwiesen das wir dieses mit E-mails tun könnten.

Ich weiss jetzt auch echt nicht was ich noch tun soll, da die Käufer schon mit Sachverständigen drohen und auf meine Angebote nicht antworten.
Wie sollte ich jetzt vorgehen? Muß ich die von dem Käufer angeblich vorgenomme Restauration aufkommen?
Irgendwie habe ich durch die E-mails und den Widersprüchen den Eindruck bekommen, dass einiges nicht so richtig stimmt.

Es wäre echt toll, wenn mir jemand einen Tip geben könnte wie ich weiter vorgehen sollte,da ich die Sache gerne ohne großen Streit beenden möchte.

Danke
liebe Grüße Tina



von Tina Fey am 15.11.2003 01:03
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3378 weitere Beiträge zum Thema "Käufer".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Käufer droht mit Sachverständigen
Ich würde sagen, dass man als Verkäufer grundsätzlich erst einmal selbst ein Nachbesserungsrecht hat. Wer als Käufer, ohne sich mit dem Verkäufer abzustimmen, Hand anlegt, verliert jeglichen Anspruch auf Rücknahme und Erstattung des Restaurierungsaufwands.

Hilfreich wäre ein Link zur Beschreibung. Wie hoch war der VK-Preis?


von jb am 15.11.2003 09:15
Status: Legende (236 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Käufer droht mit Sachverständigen
Hallo, danke für die schnelle Antwort, der Preis lag bei 101,25€

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&;category=31005&item=2354412766

Sofa aus Oma´s Zeiten


Die Käufer haben sich immer noch nicht gemeldet,ich überlege ob ich noch maltelefonisch Kontakt aufnehmen sollte,bin mir aber unsicher.


von Tina Fey am 15.11.2003 12:42
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Käufer droht mit Sachverständigen
Hallo, ich würde dem Käufer keine Garantie geben..

Daher ist es ja Privat

Und ein 50 Jahre altes Sofa ist nicht neu.!!!


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" "


von Boggi am 15.11.2003 15:29
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Käufer droht mit Sachverständigen
Diese Kosten müssen Sie nicht tragen, keine Angst!

-> SIE müssen die Nachbesserung beauftragen, und dies haben Sie nicht getan.
-> SIE müssen die Reinigung beauftragen, und dies haben Sie nicht getan
-> SIE müssen einen Gutachter beauftragen, bzw. sich strickt weigern die Ware zurückzunehmen oder den "mangelhaften" Zustand bestreiten, und dies haben Sie nicht getan.

Auf gut deutsch: LOCKER bleiben ... abwarten was nun kommen mag und entschieden allen Forderungen entgegentreten.

TIP:
Da nun Ihr Käufer einen "Eingriff" in den Zustand gemacht hat, müssen Sie die Ware auch nicht mehr zurücknehmen.


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"Nützliche Infos auch hier! "


von im_web_kaufen am 16.11.2003 23:16
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
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