Käufer droht mit Anzeige wegen Betrug bitte um Hilfe

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.01.2016 12:41:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer droht mit Anzeige wegen Betrug bitte um Hilfe

Habe über eBaykleinanzeigen etwas verkauft für 40 Euro inkl Versand. Käufer sagt ist nicht angekommen (seit 4 Wochen Ca.) Problem ist hatte in der Beschreibung nur geschrieben Versandkosten 2,50 Euro. Käufer hatte auch net gefragt nach Versand Art . Habe es als Warensendung geschickt mit vielen anderen Sendungen . alle angekommen außer das wohl !hatte angeboten , da es mir ja auch leid tut das es nicht angekommen ist , das sich der Käufer noch etwa aussuchen kann von meinen Verkaufsachen . Möchte er nicht möchte Geld zurück . Droht jetzt mit Anzeige mit diesem Grund ; nach § 263 StGB "Betrug".
Ich bin ein ehrlicher Mensch , gehe arbeiten verdiene mein Geld , und habe es nicht nötig Menschen wegen 40 Euro zu betrügen !
Aber was soll / kann ich jetzt machen ? Wäre dankbar über Ratschläge
- Original Text von Käufer ;
die Rechtslage ist folgende. Sie sind als Verkäufer dafür verantwortlich das das Paket bzw. in diesem Fall Grossbrief beim Käufer ankommt. Wenn sie die Ware unversichert bzw. ohne die Möglichkeit anhand einer Trackingnummer die Sendung zu verfolgen verschicken, ist das ihr Risiko. Dies ist meine letzte Nachricht über diesen Weg. Sollte es keine Einsicht von ihrer Seite geben und der gezahlte Betrag nicht erstattet wird folgt eine Anzeige nach § 263 StGB "Betrug".

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Patros
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Abend, sind sie Privater Verkäufer?
Am besten Link zur Auktion Posten!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Privat - Privat?

Dann bist du aus der Nummer raus, wenn du nachweisen kannst, zB. durch Zeugen und/oder einer Sendungsnummer, dass du die Sendung auf den Transportweg gebracht hast.

Dem Käufer seine Ware, ....dem Käufer sein Problem.

"§ 447 BGB : Gefahrübergang beim Versendungskauf

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.01.2016 12:41:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ja bin privat . War über eBay Kleinanzeigen . Hatte die Anzeige nach Kauf von dem Käufer gelöscht

Zitat (von Patros):
Guten Abend, sind sie Privater Verkäufer?
Am besten Link zur Auktion Posten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.01.2016 12:41:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :) ja bin privat Verkäufer gewesen . Den Beleg habe ich glaube ich nicht mehr aber meine Mutter war dabei , hatt es abgegeben mit vielen Sendungen zusammen und alle sind auch angekommen . Außer halt die eine angeblich

Zitat (von iceman123mitglied):
Privat - Privat?

Dann bist du aus der Nummer raus, wenn du nachweisen kannst, zB. durch Zeugen und/oder einer Sendungsnummer, dass du die Sendung auf den Transportweg gebracht hast.

Dem Käufer seine Ware, ....dem Käufer sein Problem.

"§ 447 BGB
: Gefahrübergang beim Versendungskauf

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Prima :rock:

Dann gilt ab sofort: Kontakt mit dem Käufer einstellen!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.01.2016 12:41:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals erstmal für deine Hilfe ! Ich hatte sowas noch nie und bin ehrlich gesagt Bischen überfordert da mich damit gar nicht auskenne wie der weiter Verlauf ist . Was ist wenn ich sie Anzeige dann bekomme ? Bekomme ich recht ? Habe etwas bedenken wenn mir keiner glaubt das kosten auf mich zukommen wie Gerichtskosten und Anwalt und so :(

Zitat (von iceman123mitglied):
Prima

Dann gilt ab sofort: Kontakt mit dem Käufer einstellen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

ruhig Blut....

Spielen wir mal schnell durch, was passieren könnte, wenn der Käufer wirklich eine Anzeige wegen Betruges machen sollte.

Er geht zur Polizei oder gleich direkt zur StA und zeigt an, dass du, seiner Ansicht nach, einen Gegenstand im Wert von ca. 40.-€ zwar verkauft, aber nicht versendet hast.

Im schlimmsten Fall bekommst du eine Vorladung und deine Sichtweise der Dinge wird erfragt. Du sagst, du hast diese Sendung ganz normal zur Post gebracht, dort auch aufgegeben und das deine Mutter mit dabei war.

Jetzt könnte auch deine Mutter noch eine Zeugenladung erhalten. Sie sagt dann, dass es stimmt, dass sie dabei war, als du die betreffende Sendung verschickt hast.

Verfahren wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Das war's. Kein Anwalt, kein Gericht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Bin ich der einzige, der in "viele andere Sendungen" und "privat" einen potenziellen Widerspruch sieht?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.01.2016 12:41:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Antwort . Da ich nix falsch gemacht habe und nicht Lüge und nicht betrogen habe werde ich dann jetzt abwarten was kommt.

Zitat (von iceman123mitglied):
ruhig Blut....
Spielen wir mal schnell durch, was passieren könnte, wenn der Käufer wirklich eine Anzeige wegen Betruges machen sollte.
Er geht zur Polizei oder gleich direkt zur StA und zeigt an, dass du, seiner Ansicht nach, einen Gegenstand im Wert von ca. 40.-€ zwar verkauft, aber nicht versendet hast.
Im schlimmsten Fall bekommst du eine Vorladung und deine Sichtweise der Dinge wird erfragt. Du sagst, du hast diese Sendung ganz normal zur Post gebracht, dort auch aufgegeben und das deine Mutter mit dabei war.
Jetzt könnte auch deine Mutter noch eine Zeugenladung erhalten. Sie sagt dann, dass es stimmt, dass sie dabei war, als du die betreffende Sendung verschickt hast.
Verfahren wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt.
Das war's. Kein Anwalt, kein Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.01.2016 12:41:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo , ja das ich habe vor Weihnachten einige gebrauchte Spielsachen verkauft , da ich einfach Platz für Neues gebraucht habe . Habe 100 Euro daran verdient was ich alles verkauft habe . . Trotzdem bin ich privat Verkäufer und kein Geschäft oder sowas

Zitat (von drkabo):
Bin ich der einzige, der in "viele andere Sendungen" und "privat" einen potenziellen Widerspruch sieht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bin ich der einzige, der in "viele andere Sendungen" und "privat" einen potenziellen Widerspruch sieht?


Vielleicht nicht der Einzige aber mehrere Sachen zu verschicken und ein privater VK zu sein widersprechen sich nicht.

Zitat (von fb431569-89):
Hallo , ja das ich habe vor Weihnachten einige gebrauchte Spielsachen verkauft , da ich einfach Platz für Neues gebraucht habe . Habe 100 Euro daran verdient was ich alles verkauft habe . . Trotzdem bin ich privat Verkäufer und kein Geschäft oder sowas Zitat (von drkabo):Bin ich der einzige, der in "viele andere Sendungen" und "privat" einen potenziellen Widerspruch sieht?


Die Spielzeuge wurden also nicht vorher gekauft um diese wieder zu verkaufen?
Ich sehe hier bei weitem kein gewerbliches Handeln.
Sollte der Versand nachgewiesen werden können und nicht von der Versandart abgewichen worden sein, so brauchen Sie sich keine Gedanken machen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

...andererseits ist auch daran zu denken, dass der potentielle Geschädigte versucht Dich hier abzuziehen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass dieser sich bestimmt - in diesem Falle - nicht zur Polizei begeben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
wenn du nachweisen kannst, zB. durch Zeugen und/oder einer Sendungsnummer, dass du die Sendung auf den Transportweg gebracht hast


Was soll die Sendungsnummer beweisen? Wie soll sie insbesondere beweisen, daß die Ware abgeschickt wurde?

Zitat:
aber meine Mutter war dabei , hatt es abgegeben mit vielen Sendungen zusammen


Und dann will die Mutter noch glaubhaft erinnern, was eingepackt wurde und was an wen verschickt wurde? Bei "vielen Sendungen zusammen" könnte ja durchaus z.B. eine davon im Kofferraum vergessen worden sein. Die Mutter kann also nur bezeugen "da wurde ein Haufen Warensendungen abgeschickt". Alles andere wäre wohl unglaubwürdig, sofern sie nicht auch gleichzeitig die Empfänger und Inhalte der anderen Warensendungen korrekt benennen kann.

Genau deswegen handhabe ich es immer so, daß ich erstens grundsätzlich versichert verschicke (oder bei Kleinkram, der eigentlich als Warensendung paßt, per Einschreiben/Rückschein) und mir von einem Zeugen noch am Abgabetag schriftlich geben lasse, was ich wann wem geschickt habe.

0x Hilfreiche Antwort

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