Folgende Situation. Ursprünglich war das Grundstück 4.000m² groß. Der Eigentümer teilt vor seinem Ableben das Grundstück in 3 Teile auf. 2.000m² mit Haus, 1.500m² mit einem (Neben)-Gebäude und 500m² Weg. Sohn bekommt Haus mit Grundstück, Tochter bekommt Grundstück mit Nebengebäude. Den Weg erben beide. Inzwischen sind die Geschwister auch hoffnungslos zerstritten.
Es wurde ein notarieller Vertrag gemacht, wo sich die Tochter eindeutig von den Kanalgebühren, bzw. das entsprechende Grundstück lossagt, so dass sie nichts damit zu tun hat.
Nun will Tochter ihren Anteil verkaufen. Bietet aber gleichzeitig mit im Angebot den Kanal mit an. Der Kaufinteressent, mittlerweile potentieller Käufer, will nun mit an den Kanal ran, der auch durch den gemeinsamen Weg verläuft. Verständlich. Aber nicht akzeptabel für den Sohn, der Kanal wurde urpsrünglich nur für das Haus angelegt, nicht aber für das ganze Grundstück. Es wäre zu befürchten, dass durch einen weiteren Anschluss dieser überlastet wäre, und permanente Probleme auftreten würden.
Der Bürgermeister selbst sagt aus, dass der Kanal für das ganze Grundstück wäre - klar, für ihn einfacher, er kassiert trotzdem seine Anschlussgebühren und spart sich aber auf der anderen Seite den Anschluss....
Dem Sohn ist schnuppe, ob die Schwester weiterhin Eigentümer ist, sie lebt eh im Ausland. Aber nicht egal, dass er dann permante Probleme mit dem Kanal hat. Was kann er tun?
Käufer des Nachbargrundstückes will mit an meinen Kanal
Verbaut?
Verbaut?
Zitat:Nun will Tochter ihren Anteil verkaufen. Bietet aber gleichzeitig mit im Angebot den Kanal mit an. Der Kaufinteressent, mittlerweile potentieller Käufer, will nun mit an den Kanal ran, der auch durch den gemeinsamen Weg verläuft.
Die Tochter darf dem potientiellen Käufer nichts anbieten, worauf sie keinen Zugriff mehr bzw. sich "losgesagt" hat.
Zitat:Der Bürgermeister selbst sagt aus, dass der Kanal für das ganze Grundstück wäre - klar, für ihn einfacher, er kassiert trotzdem seine Anschlussgebühren und spart sich aber auf der anderen Seite den Anschluss....
Der Bürgermeister kann viel erzählen und sich wünschen. Letztendlich ist maßgebend, was im Grundbuch und Baulastenverzeichnis eingetragen ist.
ZitatDer Bürgermeister kann viel erzählen und sich wünschen. Letztendlich ist maßgebend, was im Grundbuch und Baulastenverzeichnis eingetragen ist. :
Vielen Dank, genauso eine Antwort habe ich erhofft, dass mir eine Stelle genannt wird, wo ich nachfragen kann.
Der Käufer wollte mich bereits nächste Woche zum Notar schleppen. Das hab ich mit dem Argument verweigert, dass momentan noch das Vorkaufsrecht besteht, und dieses erst aufgelöst werden muss. Meine Schwester blockt nämlich auch in jeder Hinsicht, Versuche von Darlehen aufzunehmen, wo eine Grundschuld eingetragen wird. Somit habe ich sie dann auch von der Backe.
Aber es gibt schon einen Kaufvertrag, der mir noch nicht vorliegt. Laut Information des Kaufvertrages ist die Bedingung des Kaufvertrages auch die Löschung des Vorkaufsrechts.
Und dass er mich unmittelbar zum Notar schleppen will, passt mir gar nicht - ich will mich vorher erstmal schlau machen können.
-- Editiert von Teddyknuddel am 27.10.2015 07:47
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Also ein Baulastenverzeichnis gibt es in Bayern in dieser Form noch nicht - man kann es erstmal beantragen.
Laut Grundbuchamt besteht für keines der 3 Grundstücke ein Kanalrecht. Hm........ jetzt bin ich irgendwie so schlau wie vorher....
Mir ist nicht ganz klar, was Du beim Notar sollst?
Der Kaufvertrag wird doch zwischen Tochter und Käufer geschlossen, was soll Sohn da?
Ganz einfach, da ich Miteigentümer vom Weg bin, will er mich quasi überrumpeln, dass er auch auf notarieller Seite abgesichert ist, und mit an den Kanal mit ran kommt.
Kannst du ggf. das Gründstück selbst kaufen? Dann hast du deine Ruhe.
Ach so, alles klar und VORSICHT!
Wenn der Käufer Miteigentümer des Grundstücks mit dem Kanal wird, hat er auch Miteigentum am Kanal und wird sich anschließen wollen.
Es wäre mal zu prüfen, ob die "Lossagung" der Schwester vom Kanal auch gegenüber späteren Käufern wirksam ist, im Zweifel nämlich nicht.
Und dann könnte der Käufer sich einfach anschließen.
Ich würde beim Notar darauf bestehen, dass im Grundbuch Dein alleiniges Nutzungsrecht am Kanal eingetragen wird und nichts anderes unterschreiben.
ZitatKannst du ggf. das Gründstück selbst kaufen? Dann hast du deine Ruhe. :
Der Preis ist in meinen, und bei vielen anderen Ortsansässigen absolut unrealistisch. Es liegt im 6stelligem Bereich. Ein paar Hausnummern weiter, wurde ein Haus (Baujahr 1960) mit 3.000m² Gartenfläche ZUSÄTZLICH für 160.000 Euro verkauft. Und allzuweit ist dieser Preis auch nicht entfernt. Schon noch einen dicken BMW, aber dennoch.
Dann steht noch die Sanierung der Straße im Raum, da werden die Anwohner je nach Grundstücksfläche mit zur Kasse gebeten - bei 4.000m² würde das ein Genickbruch werden.
Außerdem würde ich mir dann eigentlich nur Arbeit "kaufen". Mit dem Mähen des ganzen Grundstückes gehen 7 Stunden alleine drauf. Und damit wäre es noch lange nicht getan.
Und zu guter letzt....... ich habe keine Kinder, Erben, und daran wird sich aus physischen Gründen auch nichts ändern. Dann nehme ich meinetwegen ein zusätzliches Darlehen auf, und zahle weit über die Rente hinaus.
Von meiner Seite her kann er gerne mit ran - aber dann muss er mir den Kanal bezahlen, der ausschließlich für das Haus angelegt wurde, und er muss ab seinem Anschlusspunkt alleine dafür aufkommen, wenn was sein sollte.
Von meiner Seite her kann er gerne mit ran - aber dann muss er mir den Kanal bezahlen, der ausschließlich für das Haus angelegt wurde, und er muss ab seinem Anschlusspunkt alleine dafür aufkommen, wenn was sein sollte.
Na, das lässt sich doch auch so vertraglich und im Grundbuch regeln.
ZitatAch so, alles klar und VORSICHT! :
Wenn der Käufer Miteigentümer des Grundstücks mit dem Kanal wird, hat er auch Miteigentum am Kanal und wird sich anschließen wollen.
Es wäre mal zu prüfen, ob die "Lossagung" der Schwester vom Kanal auch gegenüber späteren Käufern wirksam ist, im Zweifel nämlich nicht.
Und dann könnte der Käufer sich einfach anschließen.
Ich würde beim Notar darauf bestehen, dass im Grundbuch Dein alleiniges Nutzungsrecht am Kanal eingetragen wird und nichts anderes unterschreiben.
Ohne meine Zustimmung darf er nicht aufreißen, deswegen auch der Notar. Und desweiteren sind das 170 Meter Weg mit starken Hang bis zu meiner Haustür - bin aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, sowas mehrmals am Tag dann abzulaufen. Und es ist die einzige Zufahrt zu mir - also Feuerwehrzufahrt - bis die den Graben wieder zu haben, um hochfahren zu können, ist meine Hütte abgebrannt.
ZitatVon meiner Seite her kann er gerne mit ran - aber dann muss er mir den Kanal bezahlen, der ausschließlich für das Haus angelegt wurde, und er muss ab seinem Anschlusspunkt alleine dafür aufkommen, wenn was sein sollte. :
Na, das lässt sich doch auch so vertraglich und im Grundbuch regeln.
Er will so mit ran, und ist nicht bereit zu zahlen. So seine Worte. Dann würde es daran scheidern...... - Gut, dann scheidert es eben daran.
Er will so mit ran, und ist nicht bereit zu zahlen. So seine Worte. Dann würde es daran scheidern...... - Gut, dann scheidert es eben daran.
Genau!
Fast genau, es wird dran scheitern.
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