>Käufer beschwert sich nach ebay Auktion
Die Frage ist erst einmal, ob das Teil auch ohne Kabel und Zusatzfunktion eingesetzt werden kann. Wenn nicht, würde ich das schon als Mangel ansehen. Denn dann kann ja vor dem Verkauf keine Funktionsprüfung stattgefunden haben. Ist natürlich davon abhängig, was diesbezüglich im Text überhaupt zugesichert wird.
Da die Funktion -beim Einpacken- entdeckt wurde, wäre dies sicher auch vor der Beschreibung ohne Weiteres möglich gewesen. Könnte also eine Verletzung der Sorgfaltspflicht sein.
Gibt es den Switch auch ohne die Zusatzfunktion? Möglicherweise konnte der Käufer aus der angegebenen Modellbezeichnung ableiten, dass die Funktion gegeben ist. Im Übrigen ist es nicht verkehrt, den Auktions-/Lieferumfang genau zu beschreiben - z.B. -Wie abgebildet, ohne weiteres Zubehör- oder - Lieferumfang: -Switch, Handbuch-
von robo am 07.04.2006 00:59
Status: Junior (95 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden