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Käufer beschwert sich nach ebay Auktion

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Käufer beschwert sich nach ebay Auktion

Also ich habe über Ebay einen Switch bei Ebay verkauft.
Er wurde von einem Käufer gekauft und ich sendete ihn nach der Bezahlung zum Käufer. Das Gerät um das es geht hat allerdings eine Zusatzfunktion die mir nicht bekannt war bis zu dem Zeitpunkt als ich das Gerät verpackt und versendete.(Gerät ist Managebar). Nun beschwert sich der Käufer das diese Managefunktion des Switchs kaufentscheidend für ihn war(obwohl es nicht in der Auktion angegeben war) und verlangte eine Beschreibung und ein Zusatzkabel das ich aber nie besaß. Und nach den Grundsätzen von Ebay müssen alle Mängel und Defekte angegeben werden. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&;rd=1&item=9702500614&ssPageName=STRK:MESO:IT
In meinem Lieferumfang schreiben ich aber nichts von einer Beschreibung oder einem Kabel auch sage ausdrücklich das ich das Gerät nicht zurücknehme und keine Garantie gebe.

Wie sieht die Rechtslage aus kann mir jemand helfen?

Nun auch noch eine Frage zur Rücknahme. Muss ich das gerät zurücknehmen und wenn ja wer muss die Versandkosten für die Rücksendung der Ware tragen?

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-- Editiert von Teros am 03.04.2006 21:02:45


von Teros am 03.04.2006 20:28
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12077 weitere Beiträge zum Thema "EBAY".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Käufer beschwert sich nach ebay Auktion
Die Frage ist erst einmal, ob das Teil auch ohne Kabel und Zusatzfunktion eingesetzt werden kann. Wenn nicht, würde ich das schon als Mangel ansehen. Denn dann kann ja vor dem Verkauf keine Funktionsprüfung stattgefunden haben. Ist natürlich davon abhängig, was diesbezüglich im Text überhaupt zugesichert wird.
Da die Funktion -beim Einpacken- entdeckt wurde, wäre dies sicher auch vor der Beschreibung ohne Weiteres möglich gewesen. Könnte also eine Verletzung der Sorgfaltspflicht sein.
Gibt es den Switch auch ohne die Zusatzfunktion? Möglicherweise konnte der Käufer aus der angegebenen Modellbezeichnung ableiten, dass die Funktion gegeben ist. Im Übrigen ist es nicht verkehrt, den Auktions-/Lieferumfang genau zu beschreiben - z.B. -Wie abgebildet, ohne weiteres Zubehör- oder - Lieferumfang: -Switch, Handbuch-


von robo am 07.04.2006 00:59
Status: Junior (95 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Käufer beschwert sich nach ebay Auktion
Der Switch kann ohne die Nutzung der Zusatzfunktion betrieben werden, den ich hatte ihn zuvor so im Einsatz.

Diesen Switch gibt es nicht ohne diese Zusatzfunktion.

Aber mir war das dann doch zu stressig mich mit dem Käufer um 45€ zu streiten und ich habe das Gerät zurückgenommen.


von Teros am 08.04.2006 22:13
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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