Käufer behauptet das versteigertes Navi defekt ist

7. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
tom77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet das versteigertes Navi defekt ist

Hallo,

habe bei Ebay ein Medion Navi privat versteigert und nun behauptet der Käufer er könnte das Gerät nicht benutzen da im Display ein Sprung ist!
Also ich habe das Gerät extra nochmal vor der Auktion getestet und es lief einwandfrei. Auf den Bildern der Auktion kann man auch das Display genau erkennen und es hat keinen Sprung! Verpackt habe ich es auch einwandfrei!
Jetzt will der Käufer sein Geld zurück und hat es auch schon bei Ebay gemeldet! Weiss jemand Rat?

Vielen Dank im vorraus!

Gruß
Tom

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Er soll dir das Navi zusenden, damit du überprüfen kannst
1. ob es defekt ist und
2. ob es überhaupt das von dir gelieferte Gerät ist.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

wenn du das navi ohne sprung verschickt hast und das gerät ausreichend verpackt war, muss der käufer nachweisen, dass das navi bereis vor versand defekt war.

die gefahr geht beim privatverkauf mit übergabe an das transportunternehmen auf den käufer über.

vielleicht hast du ja einen zeugen der beim verpacken zugegen war. ich würde fast wetten der käufer hat einen zeugen der beim auspacken dabei war.

komischerweise öffnet heutzutage kaum mehr jemand pakete alleine ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
speedtoy
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

1. Die Ware ist während des Versandes beschädigt worden/verloren gegangen - was nun?

Auch hier kommt es wieder darauf an, ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist.

Der private Verkäufer ist seine Verantwortung los, sobald er die Ware (ordnungsgemäß verpackt) bei der Post abgegeben hat (sog. Versendungskauf). Der gewerbliche Verkäufer haftet immer dafür, das die Ware unbeschädigt tatsächlich ankommt.



2. Die beschädigte/verloren gegangene Ware war versichert. Bekomme ich Geld von der Versicherung?

Sie als Käufer nicht! Nur der Einlieferer des Paketes kann gegenüber der Transportversicherung Ansprüche geltend machen. Ggf. hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Auszahlungsanspruch oder Abtretungsanspruch der Leistungen der Versicherung.

Gruß

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" Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag."

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