Bundesverfassungsgericht kippt Legehennenverordnung
AFP VOM 2.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1702 Aufrufe Mehr zum Thema:Käfighaltung
Vorschriften für Hühnerhaltung verfassungswidrig
Legehennen bekommen womöglich bald mehr Platz. Die geltenden Vorschriften für die Haltung der Hühner sind verfassungswidrig, wie aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. An der bis Anfang 2012 fälligen Neuregelung muss die Tierschutzkommission beteiligt werden.
Schon 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige Hennenhaltungsverordnung für nichtig erklärt. Eine vom Bundestag geplante Neufassung vom Februar 2002 sah vor, die früher weit verbreitete Käfighaltung komplett abzuschaffen. Nur noch Boden- und Volierenhaltung sollten zulässig sein. Damit war der Bundesrat nicht einverstanden und nutzte den aus EU-rechtlichen Gründen bestehenden Zeitdruck der Bundesregierung bei einer Neuregelung der Schweinehaltung aus.
Seine Zustimmung bei den Schweinen koppelte der Bundesrat an die Forderung, bei der Hennenhaltung auch die sogenannte Kleingruppenhaltung in Käfigen zuzulassen. Dem gab der Bundestag nach. Bei der Neuregelung wurde die Tierschutzkommission, ein beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedeltes wissenschaftliches Beratergremium, erst nachträglich angehört.
Dies kritisierte nun das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz. Ziel der gesetzlich vorgesehenen Anhörung der Tierschutzkommission sei es, dass die Belange der Tiere in die politische Abwägung einfließen, die zu neuen Gesetzen und Verordnungen führt. Daher müsse die Kommission zu einem Zeitpunkt gehört werden, in dem das Ergebnis der Regelung noch offen ist.
Weil dies nicht geschah, werde die neue Legehennenverordnung weder den formalen Anforderungen noch dem inzwischen im Grundgesetz verankerten Tierschutz gerecht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium kündigte danach eine neue Verordnung "unter Einbeziehung der Bundesländer, der Wissenschaft und der Verbände" an.
Die früheren Legebatterien sind seit Jahresbeginn endgültig verboten, die Haltungsform der Kleingruppe aber ist weit verbreitet. Tierschützer kritisierten die Kleingruppe, bei der mehrere Hennen in einem Großkäfig in einer Art "Hühner-WG" zusammenleben, als "Mogelpackung". Den Hennen bringe diese nur wenig mehr Platz.
Vor dem Hintergrund des Streits um die Kleingruppenhaltung hatten die deutschen Supermärkte bereits im vergangenen Jahr reagiert. Die meisten von ihnen nahmen Eier aus Kleingruppenhaltung aus den Regalen. Verkauft werden nun meist nur noch Bio-Eier sowie Eier aus Freiland- und Bodenhaltung.
Allerdings werden nach Angaben des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) weiterhin über 40 Prozent der Legehennen in Käfigen gehalten. Ihre Eier würden überwiegend in Fertigprodukten wie Nudel- und Backwaren verwendet, bei denen bislang keine Kennzeichnungspflicht zur Hennenhaltung besteht.
02.12.2010 - 18:01 Uhr


