Kachelmann-Prozess geht wie geplant weiter
AFP VOM 20.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1196 Aufrufe Mehr zum Thema:Kachelmann, Vergewaltigung
Befangenheitsantrag gegen Gericht abgelehnt
Der Prozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung kann wie geplant fortgesetzt werden. Ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Richter wurde abgelehnt. Die Verteidigung hatte den Antrag gestellt, weil das Gericht das mutmaßliche Opfer zunächst nicht über ihr spezielles Zeugnisverweigerungsrecht belehrt hatte. Ein andere Kammer des Gerichts wies diesen Antrag nun zurück. Das Verfahren sollte deshalb mit der Vernehmung der 37-jährigen Radiomoderatorin fortgesetzt werden, die Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigt. Die Frau sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
Nur "objektiv willkürliche Verstöße" begründeten die Besorgnis der Befangenheit, zitierte der Vorsitzende Richter Michael Seidling den Beschluss zum Befangenheitsantrag. Solche Verstöße lägen "mitnichten" vor.
Das Gericht hatte am Montag die Radiomoderatorin darüber belehrt, dass sie keine Angaben machen muss, falls sie sich dabei selbst einer Straftat wie etwa falscher Verdächtigung bezichtigen würde. Diese Belehrung hatte das Gericht zuvor noch abgelehnt und sich so den Befangenheitsantrag der Verteidigung eingehandelt.
20. Oktober 2010 - 11.04 Uhr
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