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Kabinett will elektronische Überwachung von Straftätern

AFP VOM 23.6.2010 | Nachrichten - Gesetzgebung | 2339 Aufrufe
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Sicherungsverwahrung, Fußfessel

Reform der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung will die Sicherungsverwahrung reformieren und für gefährliche Straftäter die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung schaffen. Ein entsprechendes Eckpunktepapier beschloss das Kabinett, wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte. Grüne und Linke warfen der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, mit der Aufenthaltsüberwachung eigene Grundsätze aufgegeben zu haben.

Die Eckpunkte sehen die Einführung einer elektronische Aufenthaltsüberwachung für entlassene Straftäter vor, die weiter als gefährlich gelten. Ob es sich dabei um eine Fußfessel handeln wird oder eine andere Form der technischen Ausgestaltung, ist aber noch offen.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte im Deutschlandradio Kultur, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung sei nötig, wenn infolge der Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom Dezember 2009 als sehr gefährlich eingestufte Täter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssten.

Der Straßburger Gerichtshof hatte entschieden, dass in Deutschland mehrere Straftäter zu Unrecht in Sicherungsverwahrung einsitzen. Dies betrifft Fälle, bei denen nach 1998 eine Verlängerung der Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, obwohl dieses Instrument bis dahin auf maximal zehn Jahren beschränkt war.

"Als Mittel der Führungsaufsicht ist die vorgesehene elektronische Fußfessel ein fauler Kompromiss", erklärte der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag. "Er bedeutet das Einknicken der FDP vor populistischen Forderungen der Union." Unklar sei, wie damit Straftaten verhindert werden sollen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte sich skeptisch zu dem Vorhaben. "Die elektronische Fußfessel ist, von rechtlichen Problemen abgesehen, nur bedingt geeignet, weitere Straftaten zu verhindern", erklärte GdP-Vize Bernd Witthaut. Ein elektronischer Sender sei nach dem Kenntnisstand der GdP nicht in der Lage, einen Kontakt des Überwachten zwischen einem Erwachsenen und einem Kind zu unterscheiden.

Die Eckpunkte der Regierung sehen vor, die Sicherungsverwahrung künftig auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter zu beschränken. Die von Rot-Grün eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig nur in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden. Sie wolle "weg von der nachträglichen, hin wieder zum Tatrichter und einer viel früheren Entscheidung", sagte Leutheusser-Schnarrenberger auf Deutschlandradio Kultur. Tatrichter sind die Richter in erster Instanz, denen der Angeklagte noch persönlich vorgeführt wird. Die Ministerin will einen Gesetzentwurf zu ihrem Vorhaben im Juli vorlegen.

23. Juni 2010 - 16.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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