Kabinett stimmt für Schuldrechtsreform

Mehr zum Thema: Gesetzgebung, BGB, Schuldrecht, Kaufrecht, Reform
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Kabinett stimmt für Schuldrechtsreform

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) soll auf den Gebieten des Verjährungsrechts, der allgemeinen Leistungsstörung und des Kauf- und Werkvertragsrechts modernisiert werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 9. Mai 2001 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts verabschiedet, mit dem die seit 100 Jahren bestehenden Grundzüge des BGB weiterentwickelt werden.

Eine Modernisierung des Schuldrechts war nach Auffassung der Regierung unbedingt notwendig, weil eine in sich geschlossene, übersichtliche und moderne Regelung sonst nicht erreichbar wäre. Wichtig sei auch, dass mit der Modernisierung der zunehmenden Auslagerung wichtiger Rechtsmaterien aus dem BGB entgegengewirkt werde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Regelungen des Gesetzes über allgemeine Geschäftsbedingungen, des Haustürwiderrufsgesetzes, des Verbraucherkreditgesetzes, des Teilzeit-Wohnrechtegesetzes und des Fernabsatzgesetzes in das BGB zu integrieren. Die Modernisierung betrifft ansonsten Neuregelungen im Verjährungsrecht, im Recht der Leistungsstörungen und in den Bestimmungen über Sachmängel im Kaufrecht sowie bei Werkverträgen.

Deutschland muss bis zum 31.12.2001 eine Richtlinie der EU umsetzen, um der Gestaltung einer europäischen Zivilrechtsordnung gerecht zu werden. Weiterhin soll mit der Reform eine E-Commerce-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die Bestimmungen für den Vertragsschluss auf elektronischem Weg enthält. Mit einer dritten umzusetzenden Zahlungsverzugsrichtliniesoll der gesetzliche Verzugszins für den Bereich des Geschäftsverkehrs von bisher 9,26 Prozent auf 12,26 Prozent angehoben werden.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Das könnte Sie auch interessieren
Kaufrecht Der Kaufvertrag - Die Voraussetzungen
Kaufrecht Die Kaufsache ist fehlerhaft
Gesetzgebung Mehr Sicherheit im E-Commerce
Gesetzgebung "Gekauft wie besehen" verschwindet aus Kaufverträgen
Gesetzgebung Die "Bibel der Juristen" wird reformiert