KUW Urmann Abmahnung - aber etwas anders
Hallo,
ich habe grade schon im bestehenden Endlos-Thread zu der unfreundlichen Kanzlei quer gelesen, da der Fall, den ich hier auf dem Tisch habe, aber definitiv etwas anders liegt, bin ich mal so frei einen eigenen Thread aufzumachen.
Kurzes Info-Vorspiel: Vor ca. drei Jahren ziehen meine Eltern um, im elterlichen Haus bleibt jedoch mein Bruder wohnen. Der Telefonanschluss wird auf diesen umgemeldet, gab es auch keine Probleme, ist alles richtig ausgestellt wurden auf ihn.
Heute kommt eine Abmahnung von Urmann und Collegen wg. eines Pornofilms, der im August angeblich über Torrent runtergeladen wurde. Das übliche Blahblah, 650 € und UE wollen sie, sonst Klage - und zwar bis Donnerstag.
Die Abmahnung geht aber namentlich auf meine Eltern (wobei der Name meiner Mutter falsch geschrieben ist, mit dem gleichen Fehler bekam sie vor Jahren auch mal über einen langen Zeitraum immer Werbebriefe von T-Online - und zwar nur Werbung, Rechnung war immer richtig geschrieben - bis sie dies mal beheben ließ), deren Aschluß ja schon lange nicht mehr da ist und die unter dieser Adresse gar nicht wohnen.
Für mich sieht das so aus, als wären hier uralte Kundendaten gekauft wurden, die dann willkürlich eingesetzt wurden. Mit T-Online hab ich gesprochen, die können sich dazu aber nur bei schriftlicher Anfrage äußern. Ich will morgen mal beim Landgericht Köln nachfragen, ob das Aktenzeichen überhaupt existiert.
Was wäre hier angebracht? Unterzeichnen einer modifizierten UE kommt gar nicht in die Tüte.
Viele Grüße vom ollen Fragensteller
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von Fragender?? am 04.10.2010 20:50
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>KUW Urmann Abmahnung - aber etwas anders
quote:
Ich will morgen mal beim Landgericht Köln nachfragen, ob das Aktenzeichen überhaupt existiert.
Welches? Das auf dem Schreiben des Anwaltes? Das ist nur ein internes Aktenzeichen und hat nichts mit dem Gericht zu tun...
quote:
Heute kommt eine Abmahnung von Urmann und Collegen wg. eines Pornofilms, der im August angeblich über Torrent runtergeladen wurde.
Das herunterladen ist ja nicht per se strafbar ...
Da müsste man erstmal prüfen, ob die Bedingung eingehalten wurde ... siehe
§ 53 UrhG.
quote:
Unterzeichnen einer modifizierten UE kommt gar nicht in die Tüte.
Da stimme ich 'RoseTyler' zu. Besser eine modifizierte UE als eine EV ...
quote:
Was wäre hier angebracht?
Eventuell eine negative Feststellungklage.
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von Harry van Sell am 09.10.2010 20:21
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