KU für vollj. Kinder

25. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
wolff2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KU für vollj. Kinder

Hallo,
bin neu hier und gespannt auf die Antworten!
Mein Problem: Ich habe 3 Kinder im Alter von 25, 20 und ab März 18. 2x Studenten und 1x Schülerin.
Meine gesch. Frau hat es jeweils nach Volljährigkeit der Kinder abgelehnt Unterhalt für diese zu bezahlen.
Begründung: Die Kinder müssten gegen sie klagen, was diese abgelehnt haben.
Jetzt wird mein 3. Kind 18 Jahre alt und ich will ihr gegenüber das gleiche tun. Kann sie den
Unterhalt von meiner Tochter (sie lebt noch im Haushalt meiner ehem. Frau) einklagen, oder, wie
bereits geschehen, wegen meiner Verpflichtungen während der Minderjährigkeit meiner 3. Tochter,
mein Konto pfänden?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

der Unterhalt für das volljährige Kind muß neu berechnet werden, mit dem alten Titel wird gegen Sie nicht vollstreckt werden können. Insofern muß Ihre Tochter ersteinmal Ansprüche gegen Sie geltend machen. Dies sollten Sie zunächst abwarten und sich dann an einen Anwalt wenden, der die Forderungen Ihrer Tochter überprüft.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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