Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der KSP Rechtsanwaltskanzlei wegen eines PayPal Fehlbetrages von 10€.
Vor kurzem wollte ich eine PayPal Zahlung tätigen und diese wurde mir verweigert da mein PayPal Konto einen Fehlbetrag von 10€ aufwies. Damit ich wieder Zahlungen wie gewohnt tätigen konnte überwies ich den Fehlbetrag umgehend an PayPal und glich diesen somit aus.
Nach meiner getätigten Zahlung erhielt ich einen Brief von der KSP Rechtsanwaltskanzlei die nun von mir Mahngebühren und Anwaltsgebühren fordert.
Ich schrieb direkt eine Email dorthin das ich die Forderung nicht anerkennen könne da das Schreiben vom 25.08.2016 sich mit der Zahlung an Paypal überschnitten hat. Zudem merkte ich an das ich keinerlei Mahnungen sowie Zahlungsaufforderungen von PayPal erhalten hatte. Ich kontrollierte mein Email-Postfach in allen Ordnern und konnte tatsächlich nichts dergleichen finden.
Nun habe ich heute erneut eine Email von KSP bekommen in der folgendes steht:
Sehr geehrter Herr .....,
in der vorbezeichneten Angelegenheit hat uns unsere Mandantin über den Eingang der Zahlung auf die zu obigem Aktenzeichen geltend gemachte Forderung informiert, welche wir auf die von Ihnen geschuldete Gesamtforderung verrechnet haben.
Da wir bereits vor dem Ausgleich der Hauptforderung mit der Geltendmachung beauftragt waren, schulden Sie unter dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges unserer Mandantin den bis zur Zahlung entstandenen Verzugsschaden, d. h. die Kosten unserer Inanspruchnahme, kaufmännische Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5,00%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die aktuell noch offen stehende Restforderung in Höhe von EUR 32,44 bis zum
19.09.2016
zum Ausgleich zu bringen.
Sie können uns gern eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift erteilen.
Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder
telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder
unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder
über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".
Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen.
Um Überschneidungen zu vermeiden und damit wir den Vorgang zeitnah zum Abschluss bringen können, zahlen Sie bitte ausschließlich auf das unten genannte Konto.
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte
Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
Ich antwortete nun folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich weise sämtliche mir auferlegte Forderungen zurück. Weisen Sie mir bitte zuerst eine Vollmacht sowie den Forderungsübergang gemäß BGB nach. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist von 14 Tagen.
Darüber hinaus schicken Sie mir bitte sämtliche Rechnungen und Mahnungen im Original zu und senden Sie mir eine Forderungsaufstellung gemäß BGB zu, damit ich inhaltlich werten kann, was das überhaupt für Forderungen sind.
Ich untersage Ihnen die Speicherung sowie die Verwendung meiner Daten gemäß BDSG. Zudem untersage ich Ihnen hiermit weitere Maßnahmen wie Schufa Einträge etc.
Außerdem weiße ich Sie daraufhin das ein Inkasso/Rechtsanwalt nicht berechtigt ist, dem Schuldner die Kosten aufzuerlegen, wenn der Umstand nicht nötig ist, dass diese/r überhaupt eingeschaltet wurde.
Ich weise Sie zudem erneut darauf hin das meine Zahlung an PayPal mit dem Ausgleich des Fehlbetrags bereits vor Ihrem Schreiben von 25.08.2016 erfolgte. Ihr Schreiben vom 25.08.2016 hat somit keine Gültigkeit. Auch entfällt die Gültigkeit da von PayPal keinerlei Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen an mich gesendet worden sind.
Zudem kann ich Schreiben ohne Namensangabe des Verfassers ebenso wenig anerkennen.
Sollten Sie weiterhin unberechtigt Kosten von mir fordern werde ich meinen Rechtsanwalt einschalten.
mfg
Jetzt ist meine Frage: Habe ich alles richtig gemacht? Sind deren Forderungen berechtigt? Was kann ich weiterhin tun bzw. wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank schon mal.
Grüße
Andreas
KSP Rechtsanwaltskanzlei PayPal / Bitte um Hilfe
12. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 12. September 2016 | 16:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Rechtsanwaltskanzlei PayPal / Bitte um Hilfe
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#1
Antwort vom 12. September 2016 | 17:55
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Wenn du keine Mahnung u.ä. erhalten hast, kann man so argumentieren, ja. Ohne Verzug keine Verzugsschäden.
Abwarten, wie viel Energie KSP noch investiert. meist hören die nach eins zwei Bettelbriefen, die man ignoriert, auf.
#2
Antwort vom 12. September 2016 | 18:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Im Verzug war ich schon nur wurde dieser nicht abgemahnt. Ich habe diesen erst bemerkt als ich eine Zahlung über Paypal tätigen wollte und dies nicht ging. Ich werde dann mal abwarten was noch kommt und auf keine weiteren Emails eingehen. Wenn es zu einer Klage kommt werde ich diese widerrufen. Habe auch noch keine Gerichtsurteile zu KSP und PayPal gefunden. Von daher hoffe ich mal das sie damit auch nicht durchkommen werden.
Gruß
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#3
Antwort vom 12. August 2017 | 10:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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