KSP Rechtanwälte (callmobile): Email Kontakt mit (unberechtigter) Forderung

27. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rafa3141
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Rechtanwälte (callmobile): Email Kontakt mit (unberechtigter) Forderung

Guten Abend Zusammen,

ich möchte euch in einer Sachen um Hilfe bitten, die mir seit letzter Woche ein wenig Sorgen bereitet. Und zwar ist folgender Sachverhalt eingetreten:


Vor 2 Monaten eröffnete ich ein callmobile Konto, welches um einen Betrag von < 1 Euro ins Minus gerutscht ist.

Darauf erhielt ich von callmobile eine Mail (Freitag - kurz nach Mitternacht), in der ich aufgefordert wurde, das Minus innerhalb von 72h auszugleichen.

Dieser Betrag wurde von mir noch am gleichen Tag (abends) per Online-Banking überweisen. Weiterhin wurde der Kundenservice per Mail kontaktiert.

Nun war allerdings das Wochenende dazwischen.

Das Konto wurde darauf wahrscheinlich automatisch gesperrt und mein Kundenkonto wurde zusätzlich um 5 Euro belastet.
In der darauffolgenden Woche wurde zwar der < 1 Euro Betrag dem Konto zugeschrieben, allerdings beträgt der Kontostand seitdem -5 Euro.


Hier möchte ich die erste Zwischenfrage stellen und zwar, ob so ein Verhalten rechtens ist, da ich eigentlich keine Möglichkeit hatte das Guthaben in der vorgegebenen Zeit auszugleichen.

2 Wochen später habe ich nun Emails von der KSP Kanzlei bekommen, die den meisten hier wahrscheinlich schon bekannt ist. Diese Kanzlei hat mir nun eine Forderung in Höhe von ca. 100 Euro gestellt (5 Euro Forderung + Anwaltsgebühr und Co.).

Daher die Frage, wie soll ich mich hier nun verhalten?

Vielen Dank


Gruß
Rafael


-- Editier von Rafa3141 am 27.09.2015 18:51

-- Editier von Rafa3141 am 27.09.2015 18:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Darauf erhielt ich von callmobile eine Mail (Freitag - kurz nach Mitternacht), in der ich aufgefordert wurde, das Minus innerhalb von 72h auszugleichen.

Ist meines Erachtens unangemessen kurz. 10-14 Tage sind die übliche Frist, kürzere Fristen sind nur in besonderen Fällen zulässig. Eine besondere Dringlichkeit sehe ich aber nicht.

Zitat:
Dieser Betrag wurde von mir noch am gleichen Tag (abends) per Online-Banking überweisen.

Dann müsste der Betrag noch innerhalb der Frist angekommen sein. Vor allem da diese gemäß §193 BGB frühestens am Montag zu Ende war. Was sagt denn der Kontoauszug zur Wertstellung des Betrages?

Zitat:
Daher die Frage, wie soll ich mich hier nun verhalten?

Ich sehe keinerlei Anspruch der Gegenseite. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier geklagt wird, dürfte gleich Null sein. Man könnte nun abwarten, bis die die Postadresse herausgefunden haben. Man könnte aber auch gleich ein Einwurfeinschreiben und/oder Fax an die Anwälte schreiben nach dem Motto:
"Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, die Frist zur Zahlung war deutlich zu kurz, dennoch wurde der Betrag innerhalb der Frist überwiesen. Eine Rechtsgrundlage für die Forderung gibt es daher nicht. Ich untersage die Einmeldung an Auskunfteien sowie die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme. Weitere Schreiben werden nicht zu einer Zahlung führen, einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Sollten Sie von der Richtigkeit der Forderung überzeugt sein, so verweise ich auf den Klageweg."

Evtl. darunter so groß wie möglich "Es wird keine Zahlung erfolgen". Hat bei mir mal geholfen, dass wenigstens die lästigen Schreiben aufgehört haben.

Danach nicht mehr antworten und die Schreiben abheften. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem widersprechen. Danach nicht weiter kommunizieren, bis die Klagebegründung kommt. Letzteres halte ich aber für nahezu ausgeschlossen.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassobüro war nicht zwischengeschaltet ?

Ansonsten hat JogyB alles wesentliche gesagt

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rafa3141
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@JogyB:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hilft auf jeden Fall weiter.

Tag der Wertstellung wird im Online-Banking gerade leider nicht angezeigt (nur der Tag, an dem überwiesen wurde)

Mich ärgert das nur wie KSP versucht hier so einzuschüchtern. Der Großteil der Betroffenen wird hier sicherlich auch direkt bezahlen. Es wundert nur, dass die Kanzlei schon seit Jahren so agieren kann.

@thehellion

Inkassobüro war nicht eingeschaltet, auch kein Mahnbescheid etc.
Bisher habe ich nur Emails von KSP erhalten und anscheinend haben Sie versucht mir einen Brief zuzustellen, aber ich bin aktuell im Auslandssemester.

Wie ist es eigentlich zu werten, dass callmobile diese 72h Regel in Ihren AGB's verankert hat? Widerspricht dies nicht der Gesetzgebung?

-- Editiert von Rafa3141 am 27.09.2015 22:31

-- Editiert von Rafa3141 am 27.09.2015 22:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Zweifelsfall sind solche Regelungen in den AGB insbesondere unmittelbar vor einem Wochenende unwirksam. Das benachteiligt Verbraucher dann doch zu arg.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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