Guten Abend Zusammen,
ich möchte euch in einer Sachen um Hilfe bitten, die mir seit letzter Woche ein wenig Sorgen bereitet. Und zwar ist folgender Sachverhalt eingetreten:
Vor 2 Monaten eröffnete ich ein callmobile Konto, welches um einen Betrag von < 1 Euro ins Minus gerutscht ist.
Darauf erhielt ich von callmobile eine Mail (Freitag - kurz nach Mitternacht), in der ich aufgefordert wurde, das Minus innerhalb von 72h auszugleichen.
Dieser Betrag wurde von mir noch am gleichen Tag (abends) per Online-Banking überweisen. Weiterhin wurde der Kundenservice per Mail kontaktiert.
Nun war allerdings das Wochenende dazwischen.
Das Konto wurde darauf wahrscheinlich automatisch gesperrt und mein Kundenkonto wurde zusätzlich um 5 Euro belastet.
In der darauffolgenden Woche wurde zwar der < 1 Euro Betrag dem Konto zugeschrieben, allerdings beträgt der Kontostand seitdem -5 Euro.
Hier möchte ich die erste Zwischenfrage stellen und zwar, ob so ein Verhalten rechtens ist, da ich eigentlich keine Möglichkeit hatte das Guthaben in der vorgegebenen Zeit auszugleichen.
2 Wochen später habe ich nun Emails von der KSP Kanzlei bekommen, die den meisten hier wahrscheinlich schon bekannt ist. Diese Kanzlei hat mir nun eine Forderung in Höhe von ca. 100 Euro gestellt (5 Euro Forderung + Anwaltsgebühr und Co.).
Daher die Frage, wie soll ich mich hier nun verhalten?
Vielen Dank
Gruß
Rafael
-- Editier von Rafa3141 am 27.09.2015 18:51
-- Editier von Rafa3141 am 27.09.2015 18:56
KSP Rechtanwälte (callmobile): Email Kontakt mit (unberechtigter) Forderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Darauf erhielt ich von callmobile eine Mail (Freitag - kurz nach Mitternacht), in der ich aufgefordert wurde, das Minus innerhalb von 72h auszugleichen.
Ist meines Erachtens unangemessen kurz. 10-14 Tage sind die übliche Frist, kürzere Fristen sind nur in besonderen Fällen zulässig. Eine besondere Dringlichkeit sehe ich aber nicht.
Zitat:Dieser Betrag wurde von mir noch am gleichen Tag (abends) per Online-Banking überweisen.
Dann müsste der Betrag noch innerhalb der Frist angekommen sein. Vor allem da diese gemäß §193 BGB frühestens am Montag zu Ende war. Was sagt denn der Kontoauszug zur Wertstellung des Betrages?
Zitat:Daher die Frage, wie soll ich mich hier nun verhalten?
Ich sehe keinerlei Anspruch der Gegenseite. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier geklagt wird, dürfte gleich Null sein. Man könnte nun abwarten, bis die die Postadresse herausgefunden haben. Man könnte aber auch gleich ein Einwurfeinschreiben und/oder Fax an die Anwälte schreiben nach dem Motto:
"Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, die Frist zur Zahlung war deutlich zu kurz, dennoch wurde der Betrag innerhalb der Frist überwiesen. Eine Rechtsgrundlage für die Forderung gibt es daher nicht. Ich untersage die Einmeldung an Auskunfteien sowie die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme. Weitere Schreiben werden nicht zu einer Zahlung führen, einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Sollten Sie von der Richtigkeit der Forderung überzeugt sein, so verweise ich auf den Klageweg."
Evtl. darunter so groß wie möglich "Es wird keine Zahlung erfolgen". Hat bei mir mal geholfen, dass wenigstens die lästigen Schreiben aufgehört haben.
Danach nicht mehr antworten und die Schreiben abheften. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem widersprechen. Danach nicht weiter kommunizieren, bis die Klagebegründung kommt. Letzteres halte ich aber für nahezu ausgeschlossen.
Inkassobüro war nicht zwischengeschaltet ?
Ansonsten hat JogyB alles wesentliche gesagt
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@JogyB:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hilft auf jeden Fall weiter.
Tag der Wertstellung wird im Online-Banking gerade leider nicht angezeigt (nur der Tag, an dem überwiesen wurde)
Mich ärgert das nur wie KSP versucht hier so einzuschüchtern. Der Großteil der Betroffenen wird hier sicherlich auch direkt bezahlen. Es wundert nur, dass die Kanzlei schon seit Jahren so agieren kann.
@thehellion
Inkassobüro war nicht eingeschaltet, auch kein Mahnbescheid etc.
Bisher habe ich nur Emails von KSP erhalten und anscheinend haben Sie versucht mir einen Brief zuzustellen, aber ich bin aktuell im Auslandssemester.
Wie ist es eigentlich zu werten, dass callmobile diese 72h Regel in Ihren AGB's verankert hat? Widerspricht dies nicht der Gesetzgebung?
-- Editiert von Rafa3141 am 27.09.2015 22:31
-- Editiert von Rafa3141 am 27.09.2015 22:35
Im Zweifelsfall sind solche Regelungen in den AGB insbesondere unmittelbar vor einem Wochenende unwirksam. Das benachteiligt Verbraucher dann doch zu arg.
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