KSP Paypal mal wieder

27. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
JoTGermany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Paypal mal wieder

Hallo,

folgende Situation:

Juli: Ich kaufe 2 Onlinedienste (Lvling für League of Legends, jemand spielt meinen Account). Leistung wurde nicht erbracht. 90€

Ende Juli: Nach einiger Zeit des Nichtantwortend vom Verkäufer, veranlasse ich eine Rücklastschrift und erstelle gleichzeitig einen Konflikt

August-September: Der Konflikt bleibt offen und offen, keine Meldung vom Verkäufer, ich bekomme alle 1-2 Wochen eine Zahlungsaufforderung von Paypal, komme dieser aber nicht nach.

September: Ich fahre in Urlaub für 2 Wochen, kein Internet. Währenddessen bekomme ich eine letzte Aufforderung, danach müsste das ganze an ein Inkassounternehmen weitergeleitet werden.
Der Konflikt wird geschlossen, ohne eine Antwort vom Verkäufer, zu meinen Lasten. Grund: kein Käuferschutz für virtuellen Handel.
(lustigerweise, war in einem gleichen Fall, wo ich der Verkäufer war, und der Kunde meine erbrachte Leistung - LoL Boosting - zurückzog, ich auch herangezogen worden, war wann vor nem halben Jahr)


Mitte September: Ich bin zurück, habe die Mahnung von KSP zuhause. 180 € (Hauptforderung und 90€ Mahnung).

Sie rufen mich an, ich bin zuerst einverstanden mit Emails.

Nach Forumrecherche begleiche ich die Hauptforderung und Widerspreche per Mail und Einschreiben der Mahnung und untersage die Datenweitergabe. Ich untersage weitere Anrufe.


Mitte Oktober: In der Zwischenzeit gar nichts gehört, nun ein neuer Brief, mit erneuter Aufforderung, und wenn ich dieser nicht nachkomme, eine Klagedrohung!

"Forderungsangelegenheit xy"

Sehr geehrter Herr [ich]

in der obigen Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Schreiben vom 24.09 und 29.09 (habe nur eins geschickt, eins per Mail, eins per Post, gleicher Inhalt)

Zunächst bestätigen wir den Eingang Ihrer Zahlung in Höhe von 93 € am 23.09 bei unserer Mandantin.

Mit der Zahlung befanden Sie sich bereits seit in Zahlungsverzug.(ja, so steht der Satz da, ohne Fehler) Gemäß § 286 Abs. 1 S. 1 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. (was ist das für ein Deutsch?) Unsere Mandantin forderte Sie mehrfach vergeblich per E-Mail zur Zahlung auf. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich seinerzeit mit der Korrespondenz in elektronischer Form einverstanden erklären. Es besteht daher kein gesonderter Anspruch auf Übersendung einer Mahnung in Papierform.
Nachdem Sie keine Zahlung leisten, wurden wir von unserer Mandantin mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Ihre Zahlung erfolgte erst nach unserer Beauftragung. Sollte darüber hinaus zu einer Rücklastschrift gekommen sein, haben Sie den Verzug bereits infolge der erfolgten Rücklastschrift zu vertreten.

Dann kommt ne Darlegung der Kosten der Mahnung.

Dann das wenn ich nicht begleiche, ohne weitere Ankündigung das Verfahren fortgesetzt wird.

Nichts zum Paypal-Fall an sich.


Was sollte ich nun schlauer weise tun. Es wird ja immer wieder gesagt Paypal klagt nicht? Also einfach nochmals widersprechen und dies auch immer weiter tun bis sie aufgeben? Oder wäre ich im Falle einer Klage der gelackmeierte und die 90 € jetzt kommen mich günstiger?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Was sollte ich nun schlauer weise tun. Es wird ja immer wieder gesagt Paypal klagt nicht? Also einfach nochmals widersprechen und dies auch immer weiter tun bis sie aufgeben? Oder wäre ich im Falle einer Klage der gelackmeierte und die 90 € jetzt kommen mich günstiger?


Ich kann Dir nur sagen was ICH machen würde

ICH würde nicht zahlen und die Forderung gegenüber KSP schriftlich zurückweisen und mich mental auf weitere böse Briefe einstellen

Ich halte eine Klage expl wg BFS Inkasso bzw KSP Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit paypal für extrem wenig wahrscheinlich



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#2
 Von 
JoTGermany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

danke erstmal für deine Meinung. Wie sollte ich so ein schreiben am besten formulieren, bzw. was sollte ich inhaltlich drin haben um mir wenig Angriffsfläche zu bieten?

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