KSP Mahnung obwohl bereits Bezahlt (PayPal)

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Notanon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Mahnung obwohl bereits Bezahlt (PayPal)

Hallo zusammen,

da mein Bankkonto nicht genügend gedeckt war kam ich letzen Monat mit meinem PayPal Konto in ein Minus von 75€.
PayPal schickte mir daraufhin 3 E-Mails mit der Aufforderung den fehlenden Betrag auszugleichen. Die letze Mail bekam ich Gestern (22.03) welche folgenden Wortlaut hatte:

Zitat:
Guten Tag,

Wir haben Sie schon mehrfach auf Ihr Kontominus aufmerksam gemacht. Ihr PayPal-Konto weist ein Minus in Höhe von 75.00 € auf und dieses seit 36 Tagen.

Damit Sie Ihr PayPal-Konto weiterhin in vollem Umfang nutzen können, bitten wir Sie das Minus so rasch wie möglich auszugleichen. Bei einer weiteren Verzögerung sind wir gezwungen, Ihr PayPal-Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.

Und so können Sie Ihr PayPal-Konto ausgleichen:

Und so einfach funktioniert's:

Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.
Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.

Die ersten 2 Mails hab ich vor mich hergeschoben jedoch hab ich nach erhalten der 3 Mail den Betrag noch am selben Tag über die Schaltfläche "Geld einzahlen" von meinem Bankkonto überwiesen.
Auf meinem PayPal Konto wird auch eine Einzahlung am 22.03 angezeigt (jedoch als offen da die Überweisung 6-10 Werktage dauern kann).

Nun zu meinem Problem,
Heute (23.03) habe ich eine E-Mail von kontaktpaypal@ksp.de bekommen in der steht, dass sie PayPal vertreten und einen Betrag von 155€ verlangen welcher sich folgendermaßen zusammensetzt:
- PayPal 75,00€
- Mahnkosten 9€
- Anwaltsgebühr 59€
- Auslagenpauschale 12€

Ich bin mir nicht sicher ob ich die ganze E-Mail hier zitieren darf wegen folgendem Absatz

Zitat:
Diese E-Mail einschließlich ihrer Anhänge ist vertraulich, enthält das Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit und ist daher allein für den Gebrauch durch den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Dritten ist das Lesen, Verteilen oder Weiterleiten dieser E-Mail sowie jedwedes Vertrauen auf deren Inhalt untersagt. Wir bitten, eine fehlgeleitete E-Mail unverzüglich vollständig zu löschen und uns eine Nachricht zukommen zu lassen.


Der geforderte Betrag ist für mich als Student viel zu hoch und außerdem habe ich die 75€ ja bereits an PayPal überwiesen bevor ich die Mahnung von KSP erhalten habe.
Ich habe noch keinen Kontakt mit PayPal oder KSP aufgenommen da ich erst hier nachfragen wollte wie ich jetzt am besten vorgehen würde.

Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe.


-- Editier von Notanon am 24.03.2017 01:24

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir nicht sicher ob ich die ganze E-Mail hier zitieren darf wegen folgendem Absatz

Vergiss den Absatz mal. Die können dir das Veröffentlichen nicht wirklich verbieten. Auch das Diskutieren in einem Laien-Forum können sie nicht verbieten.

Mahnkosten gibt es schon einmal exakt 0,00€. Denn eMail-Mahnungen sind nichts wert.

Man könnte nun argumentieren, dass sie dir mit der dritten Mahnung per Mail eine Zahlungsfrist einzuräumen haben. Wenn man schon eine Mahnung schreibt, muss man auch vor der Einschaltung eines Anwalts angemessen abwarten, ob der Schuldner auf die Mahnung reagiert. Als Angemessen sehen Gerichte meist eine Woche an. Manchmal sogar zwei Wochen.

Andererseits müssen sie dir nur exakt eine Mahnung schreiben und ab da warst du im Verzug.

Ich persönlich würde das Geld sofort wie beschrieben überweisen, also das Konto ausgleichen. Den Anwälten würde ich Anfang nächster Woche antworten und mich etwas dumm stellen. Nach dem Motto "Ich habe doch wie von Paypal geschrieben mein Konto ausgeglichen? Was wollt ihr von mir?"
Und dann mal abwarten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Ich persönlich würde das Geld sofort wie beschrieben überweisen, also das Konto ausgleichen. Den Anwälten würde ich Anfang nächster Woche antworten und mich etwas dumm stellen. Nach dem Motto "Ich habe doch wie von Paypal geschrieben mein Konto ausgeglichen? Was wollt ihr von mir?"
Und dann mal abwarten.


Der TS hat doch bereits einen Tag zuvor auf sein PayPal-Konto überwiesen.

Ansonsten gilt hier doch die Finanzdienstleister->Inkasso Thematik (IFF Infobrief 18 und 19/2012), nach der es nachvollziehbarerweise nicht erstatttungsfähig ist, wenn ein Finanzdienstleister bereits durch den Verkäufer eine Vergütung für das Inkasso erhält und dieser dann ein Inkasso-Kanzlei für seine Tätigkeit beauftragt, so als könnte er das gar nicht selbst machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Ich persönlich würde das Geld sofort wie beschrieben überweisen, also das Konto ausgleichen. Den Anwälten würde ich Anfang nächster Woche antworten und mich etwas dumm stellen. Nach dem Motto "Ich habe doch wie von Paypal geschrieben mein Konto ausgeglichen? Was wollt ihr von mir?"
Und dann mal abwarten.


Der TS hat doch bereits einen Tag zuvor auf sein PayPal-Konto überwiesen.

Ansonsten gilt hier doch die Finanzdienstleister->Inkasso Thematik (IFF Infobrief 18 und 19/2012), nach der es nachvollziehbarerweise nicht erstatttungsfähig ist, wenn ein Finanzdienstleister bereits durch den Verkäufer eine Vergütung für das Inkasso erhält und dieser dann ein Inkasso-Kanzlei für seine Tätigkeit beauftragt, so als könnte er das gar nicht selbst machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Notanon):
Ich bin mir nicht sicher ob ich die ganze E-Mail hier zitieren darf wegen folgendem Absatz


http://www.angstklauseln.de/hintergrund

Zitat (von mepeisen):
Man könnte nun argumentieren, dass sie dir mit der dritten Mahnung per Mail eine Zahlungsfrist einzuräumen haben. Wenn man schon eine Mahnung schreibt, muss man auch vor der Einschaltung eines Anwalts angemessen abwarten, ob der Schuldner auf die Mahnung reagiert.


Dem stimme ich zu. Zumal Paypal genau so in dieser Mail selbst argumentiert hat:

Zitat:
Damit Sie Ihr PayPal-Konto weiterhin in vollem Umfang nutzen können, bitten wir Sie das Minus so rasch wie möglich auszugleichen. Bei einer weiteren Verzögerung sind wir gezwungen, Ihr PayPal-Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.


Und rascher als am gleichen Tag wie die Mailzustellung auszugleichen geht nun mal nicht. Ich würde daher wie von mepeisen empfohlen den Anwälten antworten.

1x Hilfreiche Antwort

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